Dieses Cluster umfasst Geodaten, welche den speziellen Anforderungen der Potenzialflächenanalyse für Freiflächenphotovoltaikanlagen dienen.
Polygonlayer der ackerbaulich benachteiligten Gebiete. Benachteiligte Gebiete, die sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ABl. (EU) L 347, S. 487 in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1017 vom 15. April 2021 (ABl. L 224, S. 1) ergeben, werden ab dem 1. Januar 2023 mit Inkrafttreten des EEG 2023 ebenfalls erfasst (vgl. § 3 Nr. 7 Buchst. b EEG 2023). Diese Erweiterung gilt dann für alle Solaranlagen mit Inbetriebnahme ab diesem Stichtag und für ausschreibungspflichtige Solaranlagen, wenn diese nach dem 1. Januar 2023 an einem Gebotstermin in der Ausschreibung teilnehmen (vgl. § 100 Abs. 1 EEG 2023).
Polygonlayer der privilegierten EEG-Flächenkulisse entlang von Bundesautobahnen. Der aktuelle Korridor erstreckt sich in Abständen von 15 bis 200 m von der äußeren Fahrbahnkante zu beiden Seiten der Bundesautobahn.
Polygonlayer der privilegierten EEG-Flächenkulisse entlang von Schienenwegen. Der aktuelle Korridor erstreckt sich in Abständen von 15 bis 200 m von der äußeren Gleisbettkante zu beiden Seiten der Haupteisenbahnstrecken, welche mindestens zweigleisig sind.
Polygonlayer der EEG-förderfähigen Flächenkulisse entlang von Schienenwegen. Der aktuelle Korridor erstreckt sich in Abständen von 15 bis 500 m von der äußeren Gleisbettkante zu beiden Seiten der Schienenwege. Dabei werden nur gem. der DB InfraGo aktiv genutzte Schienenwege berücksichtigt.
Polygonlayer der EEG-förderfähigen Flächenkulisse entlang von Bundesautobahnen. Der aktuelle Korridor erstreckt sich in Abständen von 15 bis 500 m von der äußeren Fahrbahnkante zu beiden Seiten der Bundesautobahn.
Der Layer 'Bevorzugte Bereiche für Freiflächen-Photovoltaik um Bundesstraßen' definiert Korridore von bis zu 500 Metern entlang von Bundesstraßen, in denen die Errichtung von Freiflächen-Solarenergieanlagen gemäß Landesentwicklungsplan NRW bevorzugt wird. Diese Bereiche ergänzen die bundesweite EEG-Förderkulisse und nutzen bereits infrastrukturell geprägte Räume für den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Standortwahl berücksichtigt die bestehende Raumbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und minimiert Konflikte mit anderen Raumnutzungen.
Der Layer 'Bevorzugte Bereiche für Freiflächen-Photovoltaik um Landesstraßen' umfasst Korridore von bis zu 500 Metern entlang von Landesstraßen für die bevorzugte Ansiedlung von Freiflächen-Solarenergieanlagen. Diese Bereiche sind Teil der Energiewende-Strategie des Landes NRW und nutzen verkehrlich vorbelastete Räume für die Energiegewinnung. Die 500-Meter-Zone berücksichtigt sowohl energiewirtschaftliche Potenziale als auch landschaftsplanerische Aspekte bei der Standortausweisung.
Der Layer 'Bevorzugte Bereiche für Freiflächen-Photovoltaik um Kreisstraßen' definiert schmalere Korridore von bis zu 200 Metern entlang von Kreisstraßen für die Errichtung von Solarenergieanlagen. Aufgrund der geringeren Raumbelastung durch Kreisstraßen im Vergleich zu Bundes- und Landesstraßen wird hier ein reduzierter Abstand festgelegt. Diese Bereiche ergänzen die Flächenkulisse für erneuerbare Energien und tragen zur dezentralen Energieversorgung bei.