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solar

Freiflächenphotovoltaik

Dieses Cluster umfasst Geodaten, welche den speziellen Anforderungen der Potenzialflächenanalyse für Freiflächenphotovoltaikanlagen dienen.

disadvanteged_areasHalbjährlich auf Updates geprüft

Benachteiligte Gebiete #

Polygonlayer der ackerbaulich benachteiligten Gebiete. Benachteiligte Gebiete, die sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ABl. (EU) L 347, S. 487  in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1017 vom 15. April 2021 (ABl. L 224, S. 1) ergeben, werden ab dem 1. Januar 2023 mit Inkrafttreten des EEG 2023 ebenfalls erfasst (vgl. § 3 Nr. 7 Buchst. b EEG 2023). Diese Erweiterung gilt dann für alle Solaranlagen mit Inbetriebnahme ab diesem Stichtag und für ausschreibungspflichtige Solaranlagen, wenn diese nach dem 1. Januar 2023 an einem Gebotstermin in der Ausschreibung teilnehmen (vgl. § 100 Abs. 1 EEG 2023).


soil_quality_ratingHalbjährlich auf Updates geprüft

Soil Quality Rating #

Polygonlayer der Abschätzung des ackerbaulichen Ertragspotenzials auf Basis des Münchebergers Soil Quality Ratings (SQR). Die Abschätzung erfolgt entlang einer Skala von 1 bis 104, wobei das ackerbauliche Ertragspotenzial mit steigendem Skalenwert ansteigt.

Attribute #

soil_quali #

Wertebereich des SQR in 20er Intervallen


eeg_eligable_corridor_motorwayHalbjährlich auf Updates geprüft

EEG-förderfähige Korridore an Bundesautobahnen #

Polygonlayer der EEG-förderfähigen Flächenkulisse entlang von Bundesautobahnen. Der aktuelle Korridor erstreckt sich in Abständen von 15 bis 500 m von der äußeren Fahrbahnkante zu beiden Seiten der Bundesautobahn.


eeg_privileged_corridor_motorwayJährlich auf Updates geprüft

Privilegierte Korridore an Bundesautobahnen #

Polygonlayer der privilegierten EEG-Flächenkulisse entlang von Bundesautobahnen. Der aktuelle Korridor erstreckt sich in Abständen von 15 bis 200 m von der äußeren Fahrbahnkante zu beiden Seiten der Bundesautobahn.

eeg_eligable_corridor_railwayHalbjährlich auf Updates geprüft

EEG-förderfähige Korridore an Schienenwege #

Polygonlayer der EEG-förderfähigen Flächenkulisse entlang von Schienenwegen. Der aktuelle Korridor erstreckt sich in Abständen von 15 bis 500 m von der äußeren Gleisbettkante zu beiden Seiten der Schienenwege. Dabei werden nur gem. der DB InfraGo aktiv genutzte Schienenwege berücksichtigt.


eeg_privileged_corridor_railwayJährlich auf Updates geprüft

Privilegierte Korridore an Haupteisenbahnstrecken (min. 2-gleisig) #

Polygonlayer der privilegierten EEG-Flächenkulisse entlang von Schienenwegen. Der aktuelle Korridor erstreckt sich in Abständen von 15 bis 200 m von der äußeren Gleisbettkante zu beiden Seiten der Haupteisenbahnstrecken, welche mindestens zweigleisig sind.

bevorzugte_bereiche_ffpv_um_bundesstrassenQuartalsweise auf Updates geprüft

Bevorzugte Bereiche um Bundesfernstraßen #

Laut der "Änderung des Landesentwicklungsplans NRW für den Ausbau der Erneuerbaren Energien 'Synopse' " (2023, S.18ff) wird die Aufstellung von Freiflächen-Solarenergieanlagen in Ergänzung zur Förderkulisse des EEG § 37 Abs. 1 c) in einem Abstand von bis zu 500 Meter um Bundesfernstraßen, Landesstraßen und überregionale Schienenwege bevorzugt. Bei Kreisstraßen und Schienenwegen werden aufgrund der geringeren Raumbelastungen und damit geringerer Überlagerungseffekte Freiflächen-Solarenergieanlagen nur in einem Abstand von bis zu 200 Meter bevorzugt.

bevorzugte_bereiche_ffpv_um_landesstrassenQuartalsweise auf Updates geprüft

Bevorzugte Bereiche um Landesstraßen #

Laut der "Änderung des Landesentwicklungsplans NRW für den Ausbau der Erneuerbaren Energien 'Synopse' " (2023, S.18ff) wird die Aufstellung von Freiflächen-Solarenergieanlagen in Ergänzung zur Förderkulisse des EEG § 37 Abs. 1 c) in einem Abstand von bis zu 500 Meter um Bundesfernstraßen, Landesstraßen und überregionale Schienenwege bevorzugt. Bei Kreisstraßen und Schienenwegen werden aufgrund der geringeren Raumbelastungen und damit geringerer Überlagerungseffekte Freiflächen-Solarenergieanlagen nur in einem Abstand von bis zu 200 Meter bevorzugt.

bevorzugte_bereiche_ffpv_um_kreisstrassenQuartalsweise auf Updates geprüft

Bevorzugte Bereiche um Kreisstraßen #

Laut der "Änderung des Landesentwicklungsplans NRW für den Ausbau der Erneuerbaren Energien 'Synopse' " (2023, S.18ff) wird die Aufstellung von Freiflächen-Solarenergieanlagen in Ergänzung zur Förderkulisse des EEG § 37 Abs. 1 c) in einem Abstand von bis zu 500 Meter um Bundesfernstraßen, Landesstraßen und überregionale Schienenwege bevorzugt. Bei Kreisstraßen und Schienenwegen werden aufgrund der geringeren Raumbelastungen und damit geringerer Überlagerungseffekte Freiflächen-Solarenergieanlagen nur in einem Abstand von bis zu 200 Meter bevorzugt.

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