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Gebietskategorie Umkreis

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Landschaftsschutz

Dieses Cluster umfasst Layer des Landschaftsschutzes.

landscape_​reserveHalbjährlich auf Updates geprüft

Landschaftsschutzgebiete #

Landschaftsschutzgebiete sind deutschlandweit großflächige Schutzgebiete nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen werden. Sie dienen auch der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder ihrer besonderen kulturhistorischen Bedeutung. Landschaftsschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Naturschutzbehörden der Länder festgesetzt und bilden flächenmäßig die größte Kategorie der Schutzgebiete in Deutschland. Sie ermöglichen eine nachhaltige Landnutzung unter Beachtung des Schutzzwecks.

AttributBeschreibung
nameFür eine bessere Zuordnung wird der Name des Landschaftsschutzgebietes angegeben.
referenceDie gesetzliche Regelung des jeweiligen Landschaftsschutzgebiete.
federal_stFür eine räumliche Zuordnung wird angegeben, in welchem Bundesland die Fläche liegt.
protected_​landscapeHalbjährlich auf Updates geprüft

Geschützte Landschaftsbestandteile #

Geschützte Landschaftsbestandteile sind deutschlandweit kleinflächige Schutzgebiete nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören beispielsweise Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken, Feldgehölze, Streuobstwiesen, Alleen, Teiche oder andere kleinere Landschaftselemente. Sie werden durch Rechtsverordnung oder Satzung der zuständigen Behörden der Länder, Kreise oder Gemeinden unter Schutz gestellt. Die Ausweisung erfolgt ergänzend zu den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen und dient dem Schutz der Biodiversität und des Landschaftsbildes im besiedelten und unbesiedelten Bereich.

AttributBeschreibung
nameFür eine genaue Zuordnung wird sowohl der Name als auch die Nummer der geschützten Landschaftsbestandteile angegeben.
referenceDie gesetzliche Regelung des jeweiligen Landschaftsschutzgebiete.
federal_stFür eine räumliche Zuordnung wird angegeben, in welchem Bundesland die Fläche liegt.
historische_​kulturlandschaften_​mit_​landesweiter_​bedeutungQuartalsweise auf Updates geprüft

Historische Kulturlandschaften mit landesweiter Bedeutung #

Historische Kulturlandschaften mit landesweiter Bedeutung in Niedersachsen umfassen 71 kleinräumige Gebiete, in denen die geschichtliche Entwicklung bis heute erkennbar ist. Diese Flächen werden nach § 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als Teile der gewachsenen Kulturlandschaft geschützt und nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) bewertet. Dazu zählen Klosterlandschaften, Wallheckengebiete, historische Moorlandschaften und weitere charakteristische Kulturlandschaftstypen. Sie dienen der Erhaltung der regionalen Identität und des kulturellen Erbes sowie dem Schutz historisch gewachsener Landschaftsstrukturen gemäß den Zielen des Niedersächsischen Landschaftsprogramms.

AttributBeschreibung
categoryKlassifizierung der historischen Kulturlandschaft nach Landschaftstyp oder kulturhistorischer Bedeutung
nameZur besseren Zuordnung wird der Name der historischen Kulturlandschaft angegeben.
landschaftsbildraeume_​mit_​sehr_​hoher_​eigenartQuartalsweise auf Updates geprüft

Landschaftsbildräume mit sehr hoher Eigenart #

Landschaftsbildräume mit sehr hoher Eigenart in Niedersachsen werden nach dem Niedersächsischen Landschaftsprogramm von Oktober 2021 bewertet und dienen der Umsetzung der Ziele des § 1 BNatSchG zum Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Bei der Bewertung sind neben der Eigenart der Landschaft die Natürlichkeit, historische Kontinuität, Vielfalt und Aspekte der Raumwahrnehmung von Bedeutung. Diese Räume weisen die höchste Bewertungsstufe für das Landschaftsbild auf und sind besonders schutzwürdig für die Erhaltung der charakteristischen niedersächsischen Landschaftsvielfalt und regionalen Identität.

AttributBeschreibung
categoryKlassifizierung des Landschaftsbildraumes nach Landschaftstyp oder Bewertungskriterien
nameZur besseren Zuordnung wird der Name des Landschaftsbildraumes angegeben.
wertBeschreibt die Bewertung des Landschaftsbildraumes nach den Kriterien des Landschaftsprogramms (sehr hohe Eigenart)
landschaftsbildraeume_​mit_​hoher_​eigenartQuartalsweise auf Updates geprüft

Landschaftsbildräume mit hoher Eigenart #

Landschaftsbildräume mit hoher Eigenart in Niedersachsen werden nach dem Niedersächsischen Landschaftsprogramm von Oktober 2021 bewertet und dienen der Umsetzung der Ziele des § 1 BNatSchG zum Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Bei der Bewertung sind neben der Eigenart der Landschaft die Natürlichkeit, historische Kontinuität, Vielfalt und Aspekte der Raumwahrnehmung von Bedeutung. Diese Räume weisen eine hohe Bewertung für das Landschaftsbild auf und sind wichtig für die Erhaltung der charakteristischen niedersächsischen Landschaftsstrukturen und des Landschaftsbildes.

AttributBeschreibung
categoryKlassifizierung des Landschaftsbildraumes nach Landschaftstyp oder Bewertungskriterien
nameZur besseren Zuordnung wird der Name des Landschaftsbildraumes angegeben.
wertBeschreibt die Bewertung des Landschaftsbildraumes nach den Kriterien des Landschaftsprogramms (hohe Eigenart)
unzerschnittene_​verkehrsarme_​raeumeQuartalsweise auf Updates geprüft

Unzerschnittene verkehrsarme Räume #

Dieser Layer zeigt unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. UZVR sind zusammenhängende Landschaftsräume, die nicht durch Verkehrswege mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung von mehr als 1.000 Kfz/24h zerschnitten werden. Diese Räume haben besondere Bedeutung für störungsempfindliche Tierarten, ungestörte ökologische Prozesse und das Naturerleben. Gemäß § 1 Abs. 5 BNatSchG und den entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen der drei Bundesländer sind großflächige, unzerschnittene Landschaftsräume vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. UZVR dienen als wichtiger Indikator für die Landschaftszerschneidung und Lebensraumqualität. Sie fungieren als Kernflächen des Biotopverbundes nach § 20 BNatSchG und haben hohe Priorität für den Erhalt großräumiger Wanderkorridore und störungsfreier Lebensräume.

AttributBeschreibung
categoryKategorisierung des unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes nach seiner naturschutzfachlichen Bedeutung, Störungsintensität oder besonderen ökologischen Funktion (z.B. Kernlebensraum, Wanderkorridor, Pufferzone) entsprechend der methodischen Standards der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Brandenburg.
nameBezeichnung oder Gebietsname des unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes zur eindeutigen Identifikation, oft mit geografischem Bezug zu charakteristischen Landschaftsräumen oder administrativen Einheiten der drei Bundesländer für die überregionale Koordination der Biotopverbundplanung.
label_grKlassifizierungsbezeichnung für die Größenklasse des unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes (z.B. <50 qkm, 50-100 qkm, >100 qkm), die der standardisierten BfN-Methodik zur Bewertung der Landschaftszerschneidung entspricht und für die vergleichende länderübergreifende Bewertung der Biotopverbundfunktion relevant ist.
unzerschnittene_​raeumeQuartalsweise auf Updates geprüft

Unzerschnittene Räume #

Dieser Layer zeigt unzerschnittene Räume in Hessen, die zusammenhängende Landschaftsbereiche ohne Zerschneidung durch Verkehrsinfrastruktur oder andere lineare Störungen darstellen. Diese Räume sind wichtige Indikatoren für die Landschaftsqualität und haben besondere Bedeutung für störungsempfindliche Arten, großräumige ökologische Prozesse und ungestörtes Naturerleben. Gemäß § 1 Abs. 5 BNatSchG und § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) sind großflächige, unzerschnittene Landschaftsräume vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Sie fungieren als Kernflächen des Biotopverbundes nach § 20 BNatSchG und § 6 HAGBNatSchG und sind prioritäre Bereiche für den Erhalt großräumiger Lebensraumkomplexe. Die Erfassung erfolgt nach den methodischen Standards des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie zur Bewertung der Landschaftszerschneidung.

AttributBeschreibung
categoryKategorisierung des unzerschnittenen Raumes nach seiner ökologischen Bedeutung, Größenklasse oder besonderen naturschutzfachlichen Funktion (z.B. Kernlebensraum, Verbundachse, störungsfreier Bereich) entsprechend der Bewertungsmethodik des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
fla_qkmFlächengröße des unzerschnittenen Raumes in Quadratkilometern, die als Maß für die ökologische Funktionsfähigkeit, die Habitateignung für großräumig wandernde Arten und die Priorisierung von Schutzmaßnahmen im hessischen Biotopverbund nach § 6 HAGBNatSchG relevant ist.
quelleQuellenangabe zur Datenherkunft und methodischen Grundlage der Raumabgrenzung (z.B. HLNUG-Analyse, BfN-Methodik, Landschaftsplanung), die für die Qualitätsbewertung, Aktualisierungszyklen und fachliche Nachvollziehbarkeit der Bewertung unzerschnittener Räume in Hessen erforderlich ist.
kerngebiete_​des_​naturschutzgrossprojektes_​landschaft_​der_​industriekultur_​nordQuartalsweise auf Updates geprüft

Kerngebiete des Naturschutzgroßprojektes - Landschaft der Industriekultur Nord #

Dieser Layer zeigt die Kerngebiete des Naturschutzgroßprojektes 'Landschaft der Industriekultur Nord' im Saarland. Das Projekt zielt darauf ab, ehemalige Industrielandschaften in wertvolle Naturräume zu transformieren und dabei das industrielle Erbe zu bewahren. Die Kerngebiete stellen die prioritären Bereiche für Naturschutzmaßnahmen und ökologische Aufwertung dar.

AttributBeschreibung
categoryKategorisierung der Kerngebiete nach ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung oder Entwicklungspriorität innerhalb des Naturschutzgroßprojektes
landesweit_​bedeutsame_​kulturlandschaften_​stufe_​1_​und_​2Quartalsweise auf Updates geprüft

Landesweit bedeutsame Kulturlandschaften (Stufe 1 und 2) #

Dieser Layer zeigt landesweit bedeutsame Kulturlandschaften der Stufen 1 und 2 in Rheinland-Pfalz. Diese Kulturlandschaften repräsentieren Gebiete mit lokaler bis regionaler kulturhistorischer Bedeutung, die durch traditionelle Landnutzungsformen und historische Siedlungsstrukturen geprägt sind. Gemäß § 1 Abs. 4 BNatSchG und § 1 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz sind auch diese weniger prominent bewerteten Kulturlandschaften als Zeugnisse historischer Landnutzung zu berücksichtigen. Sie bilden wichtige Ergänzungen zu den höherstufigen Kulturlandschaften und tragen zur Vollständigkeit des kulturlandschaftlichen Erbes bei, wobei Entwicklungspotenziale für eine behutsame Aufwertung bestehen können.

AttributBeschreibung
categoryTypologische Einordnung der Kulturlandschaft nach charakteristischen Nutzungsformen und landschaftsprägenden Elementen (z.B. traditionelle Agrarlandschaft, Dorfstrukturen, kleinräumige Kulturlandschaftselemente) entsprechend der rheinland-pfälzischen Kulturlandschaftsgliederung für weniger prominent bewertete Bereiche.
bewertungQualitative Gesamtbewertung der kulturlandschaftlichen Bedeutung auf niedrigerer Bewertungsebene, basierend auf lokalen kulturhistorischen Bezügen, traditionellen Nutzungsstrukturen und Potenzial für kulturlandschaftliche Entwicklung gemäß Kulturlandschaftsprogramm Rheinland-Pfalz.
stufeNumerische Bewertungsstufe (1-2) der kulturlandschaftlichen Bedeutung: Stufe 1 = lokal bedeutsam, Stufe 2 = regional bedeutsam, entsprechend der Methodik zur Erfassung und Bewertung von Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz für Gebiete mit geringerer kulturhistorischer Ausprägung.
landesweit_​bedeutsame_​kulturlandschaften_​stufe_​3_​bis_​5_​Quartalsweise auf Updates geprüft

Landesweit bedeutsame Kulturlandschaften (Stufe 3 bis 5) #

Dieser Layer zeigt landesweit bedeutsame Kulturlandschaften der Stufen 3 bis 5 in Rheinland-Pfalz. Kulturlandschaften sind durch jahrhundertelange menschliche Nutzung geprägte Landschaftsräume mit besonderer kulturhistorischer, ästhetischer und identitätsstiftender Bedeutung. Gemäß § 1 Abs. 4 BNatSchG und § 1 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz sind historische Kulturlandschaften zu erhalten. Die Bewertung erfolgt nach einem fünfstufigen System, wobei Stufe 3-5 landesweite bis überregionale Bedeutung kennzeichnen. Diese Gebiete unterliegen besonderen Planungsanforderungen zur Erhaltung des Landschaftsbildes und der kulturhistorischen Strukturen.

AttributBeschreibung
categoryTypologische Einordnung der Kulturlandschaft nach charakteristischen Nutzungsformen und landschaftsprägenden Elementen (z.B. Weinbaulandschaft, Streuobstlandschaft, historische Bergbaulandschaft) entsprechend der rheinland-pfälzischen Kulturlandschaftsgliederung.
bewertungQualitative Gesamtbewertung der kulturlandschaftlichen Bedeutung basierend auf Kriterien wie historische Kontinuität, Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes sowie dem Erhaltungszustand kulturhistorischer Strukturen gemäß Kulturlandschaftsprogramm Rheinland-Pfalz.
stufeNumerische Bewertungsstufe (3-5) der kulturlandschaftlichen Bedeutung: Stufe 3 = regional bedeutsam, Stufe 4 = landesweit bedeutsam, Stufe 5 = überregional/national bedeutsam, entsprechend der Methodik zur Erfassung und Bewertung von Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz.
freiraumverbundQuartalsweise auf Updates geprüft

Freiraumverbund #

Dieser Layer zeigt den Freiraumverbund in Brandenburg, welcher ein zusammenhängendes Netz von Freiflächen zur Sicherung ökologischer und klimatischer Funktionen darstellt. Der Freiraumverbund umfasst naturnahe Bereiche, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Gewässer und Grünzüge, die gemeinsam wichtige Funktionen für den Biotopverbund, die Erholung, den Klimaschutz und die Landschaftsästhetik erfüllen. Gemäß § 20 BNatSchG und § 3 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) sowie den Zielen der Landesplanung dient er der Vernetzung von Lebensräumen und der Freihaltung von Siedlungsdruck. Der Freiraumverbund ist ein zentrales Instrument der räumlichen Planung zur nachhaltigen Landschaftsentwicklung.

AttributBeschreibung
area_haFlächengröße der Freiraumverbund-Einheit in Hektar, welche für die quantitative Bewertung der Verbundfunktion, Planungsentscheidungen zur Mindestgrößen von Lebensräumen und die Bilanzierung von Freiraum-Verlusten durch Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung gemäß Brandenburgischem Landesentwicklungsplan relevant ist.
foerderkulisse_​bluehstreifen_​richtlinieQuartalsweise auf Updates geprüft

Förderkulisse für die Blühstreifen-Richtlinie #

Dieser Layer zeigt die Förderkulisse für Blühstreifen-Richtlinien in Brandenburg. Die Förderkulisse definiert räumliche Schwerpunktbereiche, in denen die Anlage von Blühstreifen und Blühflächen besonders gefördert wird, um die Biodiversität zu stärken und Lebensräume für Insekten zu schaffen. Grundlage bilden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) gemäß Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie das Brandenburgische Programm zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren (KULAP). Die Maßnahmen dienen der Umsetzung von § 40 BNatSchG zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft und unterstützen die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie sowie des Brandenburger Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.

AttributBeschreibung
area_haFlächengröße der Förderkulisse in Hektar, die als Berechnungsgrundlage für Fördermittelzuteilungen, Zielerreichung der Biodiversitätsziele und Erfolgskontrolle der Blühstreifen-Richtlinie im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und des KULAP Brandenburg dient.
nameBezeichnung oder Gebietsname der spezifischen Förderkulisse zur eindeutigen Identifikation und Verwaltung der Förderbereiche im Rahmen der Antragstellung und Kontrolle von Agrarumweltmaßnahmen für Blühstreifen gemäß den Bestimmungen der Brandenburgischen Förderrichtlinien.
feuchtgebiete_​mooreQuartalsweise auf Updates geprüft

Feuchtgebiete und Moore (GLÖZ 2-Kulisse) #

Dieser Layer zeigt Feuchtgebiete und Moore in Brandenburg, die unter die GLÖZ 2-Kulisse (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fallen. GLÖZ 2 fordert den angemessenen Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen gemäß Verordnung (EU) 2021/2115. Diese Gebiete sind besonders schutzwürdig aufgrund ihrer Funktion als Kohlenstoffspeicher, Lebensräume für spezialisierte Arten und Wasserspeicher. Gemäß § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG stehen Moore und Sümpfe unter gesetzlichem Biotopschutz. Landwirtschaftliche Betriebe müssen in diesen Kulissen besondere Bewirtschaftungsauflagen erfüllen, um EU-Direktzahlungen zu erhalten, insbesondere Umbruchverbote und Entwässerungsrestriktionen.

AttributBeschreibung
area_haFlächengröße des Feuchtgebietes oder Moores in Hektar, die als Grundlage für die Berechnung von Cross-Compliance-Verpflichtungen, Sanktionen bei Verstößen gegen GLÖZ 2-Bestimmungen und die Quantifizierung der Kohlenstoffspeicherleistung sowie des Beitrags zum Klimaschutz gemäß EU-GAP-Strategieplan Deutschland dient.
moorboeden_​besonderer_​funktionsauspraegung_​bodenschutzsichtQuartalsweise auf Updates geprüft

Moorböden mit besonderer Funktionsausprägung aus Bodenschutzsicht - Naturnahe Moore #

Dieser Layer zeigt Moorböden mit besonderer Funktionsausprägung aus Bodenschutzsicht in Brandenburg, speziell naturnahe Moore. Diese Böden haben aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften als Kohlenstoffspeicher, Wasserspeicher und Archive der Natur- und Kulturgeschichte eine herausragende Bedeutung für den Bodenschutz. Gemäß § 2 Abs. 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und § 1 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) sind diese Böden vor schädlichen Bodenveränderungen zu schützen. Naturnahe Moore erfüllen wichtige Ökosystemdienstleistungen und sind gemäß Nationaler Moorschutzstrategie prioritär für Erhaltungs- und Wiedervernässungsmaßnahmen. Sie unterliegen besonderen Schutzbestimmungen nach § 30 BNatSchG als gesetzlich geschützte Biotope.

AttributBeschreibung
typMoortyp-Klassifizierung nach bodenkundlichen und hydrologischen Kriterien (z.B. Hochmoor, Niedermoor, Zwischenmoor) entsprechend der Bodenkundlichen Kartieranleitung und den Standards des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg zur fachgerechten Bewertung der Moorfunktionen.
categoryKategorisierung der Moorböden nach ihrer bodenschutzfachlichen Funktionsausprägung und ihrem Schutzstatus (z.B. naturnahe Moore, renaturierungsfähige Moore) gemäß Brandenburger Moorschutzkonzept und den Bewertungskriterien für Böden mit besonderen Funktionen nach BBodSchG.
area_haFlächengröße des Moorbodens in Hektar, relevant für die Quantifizierung der Kohlenstoffspeicherkapazität, Berechnung von CO2-Emissionen bei Degradierung, Priorisierung von Moorschutzmaßnahmen und Umsetzung der Nationalen Moorschutzstrategie sowie des Brandenburger Klimaplans.
flaechendenkmaleQuartalsweise auf Updates geprüft

Flächendenkmale #

Dieser Layer zeigt Flächendenkmale in Brandenburg, welche archäologische Fundstätten, historische Kulturlandschaften oder andere flächenhaft ausgeprägte Denkmalbereiche umfassen. Flächendenkmale sind gemäß § 2 Abs. 2 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Sie unterliegen dem besonderen Schutz des Denkmalrechts und erfordern bei allen Veränderungen eine denkmalrechtliche Genehmigung nach § 9 BbgDSchG. Diese Denkmale sind wichtige Zeugnisse der Geschichte, Archäologie und Kultur Brandenburgs und haben neben ihrer wissenschaftlichen auch eine identitätsstiftende und touristische Bedeutung. Sie sind in der Denkmalliste des Landes Brandenburg erfasst und unterliegen der Fachaufsicht des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege.

AttributBeschreibung
area_haFlächengröße des Flächendenkmals in Hektar, die für die Abgrenzung des Schutzbereiches, die Beurteilung der Auswirkungen von Bauvorhaben, die Berechnung von Pflege- und Erhaltungskosten sowie die Planung archäologischer Untersuchungen gemäß § 11 BbgDSchG relevant ist.
sourceQuellenangabe zur Datenherkunft und fachlichen Grundlage der Denkmalerfassung (z.B. archäologische Ausgrabung, Luftbildauswertung, historische Kartierung), die für die wissenschaftliche Dokumentation, Qualitätsbewertung und weitere Forschungsarbeiten des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich ist.
gebiete_​hochwertiges_​landschaftsbild_​brandenburgQuartalsweise auf Updates geprüft

Gebiete mit hochwertigem Landschaftsbild gemäß LaPro #

Dieser Layer zeigt Gebiete mit hochwertigem Landschaftsbild in Brandenburg gemäß Landschaftsprogramm (LaPro). Diese Gebiete zeichnen sich durch besondere Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft aus und haben herausragende Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholungseignung. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und § 1 BbgNatSchAG sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft zu sichern. Das Brandenburgische Landschaftsprogramm definiert diese Gebiete als Schwerpunkträume für den Schutz des Landschaftsbildes und stellt sie unter besonderen Planungsvorbehalt. Sie sind bei raumbedeutsamen Planungen und Projekten, insbesondere Windenergieanlagen und Infrastrukturvorhaben, besonders zu berücksichtigen und haben Vorrang vor beeinträchtigenden Nutzungen.

AttributBeschreibung
area_haFlächengröße des Gebietes mit hochwertigem Landschaftsbild in Hektar, die für die Bewertung der Eingriffserheblichkeit bei Planungsvorhaben, die Berechnung von Kompensationsmaßnahmen und die Priorisierung von Landschaftsschutzmaßnahmen gemäß Brandenburgischem Landschaftsprogramm und Eingriffsregelung relevant ist.
categoryKategorisierung des Gebietes nach der Art und Qualität des Landschaftsbildes (z.B. historische Kulturlandschaft, naturnahe Seenlandschaft, strukturreiche Agrarlandschaft) entsprechend der Bewertungsmethodik des Brandenburgischen Landschaftsprogramms zur differenzierten Schutz- und Entwicklungsplanung.
planZuordnung zu einem spezifischen Planungsbereich oder einer regionalen Teileinheit des Brandenburgischen Landschaftsprogramms, die für die räumliche Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen des Landschaftsbildschutzes sowie die Integration in die Regionalplanung erforderlich ist.
stoerungsarme_​raeume_​ab_​einer_​verbundsflaeche_​von_​100km2Quartalsweise auf Updates geprüft

störungsarme Räume ab einer Verbundsfläche von 100 km2 #

Dieser Layer zeigt störungsarme Räume ab einer Verbundsfläche von 100 km² in Brandenburg. Diese großflächigen, zusammenhängenden Landschaftsräume sind durch geringe anthropogene Störungen charakterisiert und haben besondere Bedeutung für störungsempfindliche Tierarten, ungestörte ökologische Prozesse und das Naturerleben. Gemäß § 1 Abs. 5 BNatSchG und § 3 BbgNatSchAG sind großflächige, unzerschnittene Landschaftsräume vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Diese Räume erfüllen wichtige Funktionen als Rückzugsgebiete für Großsäuger, Brutgebiete für störungsempfindliche Vogelarten und als Kernflächen des Biotopverbundes nach § 20 BNatSchG. Sie haben Vorrang vor störenden Nutzungen und sind prioritäre Bereiche für die Ausweisung von Großschutzgebieten sowie für Maßnahmen des Prozessschutzes im Rahmen der Brandenburger Naturschutzstrategie.

AttributBeschreibung
area_haFlächengröße des störungsarmen Raumes in Hektar, die als Mindestgröße für die ökologische Funktionsfähigkeit großflächiger Lebensraumkomplexe, die Bewertung der Habitateignung für Großsäuger und störungsempfindliche Arten sowie für die Priorisierung von Schutzmaßnahmen und Planungsentscheidungen gemäß Brandenburger Biotopverbundplanung maßgeblich ist.
gebiete_​erhalt_​besonderen_​erlebniswirksamkeit_​der_​landschaftQuartalsweise auf Updates geprüft

Gebiete zum Erhalt der besonderen Erlebniswirksamkeit der Landschaft #

Dieser Layer zeigt Gebiete zum Erhalt der besonderen Erlebniswirksamkeit der Landschaft in Brandenburg. Diese Gebiete zeichnen sich durch eine außergewöhnliche Ausprägung landschaftsästhetischer Qualitäten aus, die ein intensives Naturerlebnis und eine hohe emotionale Wirkung auf den Betrachter ermöglichen. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern. Das Brandenburgische Landschaftsprogramm definiert diese Bereiche als besonders schutzwürdig aufgrund ihrer Ungestörtheit, Naturnähe, besonderen Weite oder charakteristischen Eigenart. Sie haben hohe Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung, den Naturtourismus und die regionale Identität. Beeinträchtigende Nutzungen wie technische Überprägung oder intensive touristische Erschließung sind hier zu vermeiden.

AttributBeschreibung
area_haFlächengröße des Gebietes mit besonderer Erlebniswirksamkeit in Hektar, die für die Bewertung der Eingriffserheblichkeit bei landschaftsbildbeeinträchtigenden Vorhaben, die Dimensionierung von Pufferzonen und die Abschätzung der Besucherkapazität zur Vermeidung von Übernutzung gemäß Brandenburgischem Landschaftsprogramm relevant ist.
categoryKategorisierung des Gebietes nach der Art der besonderen Erlebniswirksamkeit (z.B. weite Offenlandschaft, naturnahe Gewässerlandschaft, markante Reliefformen, historische Kulturlandschaft) entsprechend der Bewertungsmethodik für Landschaftsbildqualitäten im Brandenburgischen Landschaftsprogramm.
planZuordnung zu einem spezifischen Planungsraum oder einer regionalen Planungseinheit des Brandenburgischen Landschaftsprogramms, die für die räumliche Konkretisierung von Schutz- und Entwicklungszielen sowie die Integration in die Regional- und Bauleitplanung zur Sicherung der Erlebniswirksamkeit erforderlich ist.
flaechenhafte_​naturdenkmaleHalbjährlich auf Updates geprüft

Flächenhafte Naturdenkmale #

Dieser Layer zeigt flächenhafte Naturdenkmale in Brandenburg. Naturdenkmale sind gemäß § 28 BNatSchG und § 19 BbgNatSchAG Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Flächenhafte Naturdenkmale umfassen kleinere, aber besonders wertvolle Biotope wie seltene Pflanzengesellschaften, geologische Aufschlüsse, Quellbereiche oder kulturhistorisch bedeutsame Landschaftselemente. Sie unterliegen einem strengen Schutzregime und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sind nach § 28 Abs. 2 BNatSchG verboten. Die Unterschutzstellung erfolgt durch Rechtsverordnung der unteren Naturschutzbehörde.

AttributBeschreibung
area_haFlächengröße des flächenhaften Naturdenkmals in Hektar (maximal 5 ha gemäß § 28 BNatSchG), die für die Abgrenzung des Schutzbereiches, die Beurteilung von Eingriffen, die Planung von Pflegemaßnahmen und die Überwachung des Erhaltungszustandes durch die untere Naturschutzbehörde maßgeblich ist.
nameOffizielle Bezeichnung des flächenhaften Naturdenkmals zur eindeutigen Identifikation in der Naturdenkmalliste, oft mit Bezug auf charakteristische Merkmale, geografische Lage oder naturkundliche Besonderheiten entsprechend der Schutzverordnung und den Verwaltungsvorschriften der Brandenburger Naturschutzverwaltung.
bedeutsame_​kulturlandschaftenQuartalsweise auf Updates geprüft

Bedeutsame Kulturlandschaften #

Dieser Layer zeigt bedeutsame Kulturlandschaften in Bayern, die durch jahrhundertelange menschliche Nutzung geprägte Landschaftsräume mit besonderer kulturhistorischer, ästhetischer und identitätsstiftender Bedeutung darstellen. Gemäß Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und § 1 Abs. 4 BNatSchG sind historisch gewachsene Kulturlandschaften zu erhalten. Diese Gebiete zeichnen sich durch charakteristische Nutzungsformen, traditionelle Siedlungsstrukturen, historische Landschaftselemente und regionaltypische Bauweisen aus. Sie sind wichtige Zeugnisse der bayerischen Kulturgeschichte und haben hohe Bedeutung für die regionale Identität, den Tourismus und die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Das Bayerische Landesamt für Umwelt erfasst und bewertet diese Kulturlandschaften als Grundlage für Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in der Landes- und Regionalplanung.

AttributBeschreibung
area_haFlächengröße der bedeutsamen Kulturlandschaft in Hektar, die für die Bewertung der Eingriffserheblichkeit bei Planungsvorhaben, die Dimensionierung von Pufferzonen, die Berechnung von Fördermaßnahmen für die Kulturlandschaftspflege und die Priorisierung von Erhaltungsmaßnahmen gemäß Bayerischem Kulturlandschaftsprogramm relevant ist.
nameOffizielle Bezeichnung der bedeutsamen Kulturlandschaft zur eindeutigen Identifikation, oft mit regionaler oder thematischer Bezugnahme (z.B. Hopfenlandschaft Hallertau, Weinbaulandschaft Franken), entsprechend der Nomenklatur des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms und der regionalen Landschaftsplanung.
landschaftsbildbewertung_​sehr_​hohe_​landschaftliche_​eigenartQuartalsweise auf Updates geprüft

Landschaftsbildbewertung (mit sehr hoher charakteristischer landschaftlicher Eigenart) #

Dieser Layer zeigt Gebiete mit sehr hoher charakteristischer landschaftlicher Eigenart in Bayern gemäß der landesweiten Landschaftsbildbewertung. Diese Bereiche zeichnen sich durch eine außergewöhnlich ausgeprägte regionale Charakteristik, Unverwechselbarkeit und hohe ästhetische Qualität aus. Gemäß Art. 1 Abs. 1 BayNatSchG und § 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu sichern. Die Bewertung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unter Berücksichtigung von Kriterien wie Naturnähe, Vielfalt, Harmonie und kulturhistorischer Kontinuität. Diese Gebiete haben höchste Priorität für den Landschaftsschutz und sind bei raumbedeutsamen Planungen, insbesondere Windenergie- und Infrastrukturvorhaben, als Ausschlussbereiche oder Bereiche mit hohem Konfliktpotenzial zu behandeln.

AttributBeschreibung
nameBezeichnung oder Gebietsname der Landschaftsbildeinheit mit sehr hoher landschaftlicher Eigenart zur eindeutigen Identifikation und räumlichen Zuordnung entsprechend der Systematik der bayerischen Landschaftsbildbewertung und den regionalen Landschaftsraumgliederungen.
landschaftsraumZuordnung zu einem übergeordneten Landschaftsraum oder einer naturräumlichen Haupteinheit Bayerns (z.B. Alpenvorland, Fränkische Alb, Bayerischer Wald) entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands und der bayerischen Landschaftsraumtypologie für die regionale Differenzierung der Landschaftsbildbewertung.
area_haFlächengröße des Gebietes mit sehr hoher landschaftlicher Eigenart in Hektar, die für die quantitative Bewertung von Landschaftsbildbeeinträchtigungen, die Berechnung von Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen und die Priorisierung von Landschaftsschutzmaßnahmen gemäß bayerischer Eingriffsregelung und Kompensationsverordnung relevant ist.
landschaftsbildbewertung_​hohe_​landschaftliche_​eigenartQuartalsweise auf Updates geprüft

Landschaftsbildbewertung (mit hoher charakteristischer landschaftlicher Eigenart) #

Dieser Layer zeigt Gebiete mit hoher charakteristischer landschaftlicher Eigenart in Bayern gemäß der landesweiten Landschaftsbildbewertung. Diese Bereiche weisen eine deutlich ausgeprägte regionale Charakteristik und überdurchschnittliche ästhetische Qualität auf, die sie von der Normallandschaft abhebt. Gemäß Art. 1 Abs. 1 BayNatSchG und § 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu sichern. Die Bewertung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unter Berücksichtigung von Kriterien wie Naturnähe, strukturelle Vielfalt, Harmonie und kulturhistorische Bedeutung. Diese Gebiete haben hohe Bedeutung für den Landschaftsschutz und die Erholungsnutzung und sind bei raumbedeutsamen Planungen als Bereiche mit erhöhtem Konfliktpotenzial zu berücksichtigen, wobei landschaftsverträgliche Lösungen zu bevorzugen sind.

AttributBeschreibung
nameBezeichnung oder Gebietsname der Landschaftsbildeinheit mit hoher landschaftlicher Eigenart zur eindeutigen Identifikation und räumlichen Zuordnung entsprechend der Systematik der bayerischen Landschaftsbildbewertung und den regionalen Landschaftsraumgliederungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
landschaftsraumZuordnung zu einem übergeordneten Landschaftsraum oder einer naturräumlichen Haupteinheit Bayerns (z.B. Schwäbische Alb, Oberbayerisches Hügelland, Spessart) entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands und der bayerischen Landschaftsraumtypologie für die regionale Differenzierung der Landschaftsbildbewertung.
area_haFlächengröße des Gebietes mit hoher landschaftlicher Eigenart in Hektar, die für die Bewertung von Landschaftsbildbeeinträchtigungen, die Dimensionierung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bei Eingriffen und die Abwägung in Planungsverfahren gemäß bayerischer Eingriffsregelung und den Leitfäden zur Landschaftsbildbewertung maßgeblich ist.
punktuelle_​landschaftselemente_​mit_​fernwirkungQuartalsweise auf Updates geprüft

Punktuelle Landschaftselemete mit Fernwirkung #

Dieser Layer zeigt punktuelle Landschaftselemente mit Fernwirkung in Bayern, die aufgrund ihrer exponierten Lage, Höhe oder besonderen Gestaltung weithin sichtbare Orientierungspunkte und prägende Elemente des Landschaftsbildes darstellen. Diese Elemente wie Berggipfel, Türme, Kirchen, Burgen oder markante Einzelbäume haben besondere Bedeutung für die Landschaftsästhetik und regionale Identität. Gemäß Art. 1 Abs. 1 BayNatSchG und § 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sind charakteristische Strukturen der gewachsenen Kulturlandschaft zu erhalten. Diese Landschaftselemente fungieren als Blickpunkte und Orientierungsmarken im Raum und sind bei der Planung von Infrastrukturvorhaben besonders zu berücksichtigen, da Beeinträchtigungen ihrer Fernwirkung erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben können. Sie sind wichtige Referenzpunkte für die Bewertung der visuellen Wirkung von Bauvorhaben.

AttributBeschreibung
nameOffizielle oder gebräuchliche Bezeichnung des punktuellen Landschaftselements zur eindeutigen Identifikation (z.B. Zugspitze, Frauenkirche München, Burg Neuschwanstein) entsprechend der topographischen Nomenklatur und regionalen Bezeichnungen in Bayern.
typKlassifizierung des Landschaftselements nach seiner physischen Ausprägung und Entstehung (z.B. Berggipfel, Kirchturm, Burg, Sendemast, markanter Einzelbaum) zur systematischen Erfassung und differenzierten Bewertung der Fernwirkung entsprechend der bayerischen Landschaftsbildanalyse.
categoryKategorisierung nach der Art der Fernwirkung und landschaftlichen Bedeutung (z.B. Wahrzeichen, Orientierungspunkt, Blickfang, historisches Monument) zur Bewertung der Schutzwürdigkeit und Konfliktpotentiale bei raumbedeutsamen Planungen gemäß bayerischer Landschaftsplanung.
valueBewertung der landschaftsbildprägenden Bedeutung oder Schutzwürdigkeit des Elements, möglicherweise als numerischer Wert oder Klassifizierung, zur Gewichtung bei Eingriffsbeurteilungen und zur Priorisierung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der bayerischen Eingriffsregelung und Landschaftsplanung.
alpenzone_​mit_​hoher_​fernwirkungQuartalsweise auf Updates geprüft

Alpenzone mit hoher Fernwirkung #

Dieser Layer zeigt Alpenzonen mit hoher Fernwirkung in den bayerischen Alpen, die aufgrund ihrer exponierten Höhenlage, markanten Reliefformen und weitreichenden Sichtbarkeit das Landschaftsbild über große Entfernungen prägen. Diese hochalpinen Bereiche sind charakteristische Elemente der Alpensilhouette und haben herausragende Bedeutung für die Landschaftsästhetik, den Tourismus und die regionale Identität. Gemäß Art. 1 Abs. 1 BayNatSchG, § 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und der Alpenkonvention sind diese einzigartigen Hochgebirgslandschaften besonders zu schützen. Sie unterliegen strengen Planungsrestriktionen und haben höchste Priorität beim Schutz vor Beeinträchtigungen durch technische Bauwerke. Diese Zonen sind wichtige Referenzbereiche für Sichtbarkeitsanalysen und die Bewertung der visuellen Auswirkungen von Infrastrukturvorhaben im Alpenraum gemäß Alpenplan Bayern.

AttributBeschreibung
typKlassifizierung der Alpenzone nach ihrer geomorphologischen Ausprägung und landschaftlichen Charakteristik (z.B. Gipfelbereich, Gratzone, Steilwand, Hochplateau) entsprechend der alpinen Landschaftstypologie und den Standards der bayerischen Alpenzonenerfassung.
nameOffizielle Bezeichnung der Alpenzone oder des markanten Bergbereichs zur eindeutigen Identifikation (z.B. Zugspitzmassiv, Watzmann-Ostwand, Karwendelkamm) entsprechend der topographischen Nomenklatur und den gebräuchlichen Namen im bayerischen Alpenraum.
categoryKategorisierung nach der Art und Intensität der Fernwirkung sowie der landschaftlichen Bedeutung (z.B. Wahrzeichen-Gipfel, prägende Bergsilhouette, charakteristische Gratzone) zur differenzierten Bewertung der Schutzwürdigkeit gemäß Alpenplan Bayern und bayerischer Landschaftsplanung.
area_haFlächengröße der Alpenzone mit hoher Fernwirkung in Hektar, die für die Bewertung der visuellen Eingriffserheblichkeit, die Dimensionierung von Sichtschutzmaßnahmen und die quantitative Erfassung besonders schutzwürdiger Alpenlandschaften gemäß Alpenplan Bayern und der Eingriffsregelung im Hochgebirge relevant ist.
bayernnetz_​fuer_​radlerQuartalsweise auf Updates geprüft

Bayernetz für Radler #

Dieser Layer zeigt das Bayernnetz für Radler, das landesweite Radverkehrsnetz Bayerns für den Alltags- und Freizeitradverkehr. Das Bayernnetz ist ein systematisch entwickeltes, durchgängiges Radwegenetz, das Städte, Gemeinden und touristische Ziele miteinander verbindet und eine flächendeckende Radverkehrsinfrastruktur gewährleistet. Gemäß Art. 3 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und der Bayerischen Radverkehrsstrategie 2025 dient es der Förderung des umweltfreundlichen Radverkehrs und der nachhaltigen Mobilität. Das Netz umfasst verschiedene Kategorien von Hauptrouten bis zu regionalen Verbindungen und ist nach einheitlichen Qualitätsstandards ausgebaut und beschildert. Es trägt zur Umsetzung der Klimaziele, zur Stärkung des Tourismus und zur Verbesserung der Lebensqualität in Bayern bei.

AttributBeschreibung
categoryKategorisierung der Radroute nach ihrer Funktion und Bedeutung im Bayernnetz (z.B. Hauptroute, Fernradweg, regionale Verbindung, touristische Route) entsprechend der Hierarchie des Bayernnetzes für Radler und den Qualitätsstandards der Bayerischen Radverkehrsstrategie.
nameOffizielle Bezeichnung der Radroute zur eindeutigen Identifikation und touristischen Vermarktung (z.B. Main-Radweg, Romantische Straße per Rad, Altmühltal-Radweg) entsprechend der Nomenklatur des Bayernnetzes für Radler und der regionalen Tourismusorganisationen.
laermarme_​raeumeQuartalsweise auf Updates geprüft

Lärmarme Räume #

Dieser Layer zeigt lärmarme Räume in Bayern, die Gebiete mit geringen Schallimmissionen und hoher akustischer Qualität für die Erholung darstellen. Diese Räume sind durch niedrige Geräuschpegel von weniger als 40 dB(A) gekennzeichnet und haben besondere Bedeutung für die menschliche Gesundheit, das Wohlbefinden und die landschaftsbezogene Erholung. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und Art. 1 Abs. 1 BayNatSchG sind auch die für die Erholung in Natur und Landschaft sowie für das Erleben der Stille geeigneten Gebiete zu sichern. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG fordert den Schutz ruhiger Gebiete. Lärmarme Räume sind wichtige Refugien in der zunehmend lärmbelasteten Landschaft und haben hohe Bedeutung für störungsempfindliche Tierarten, die Erholungsqualität und als Gegenpol zu urbanen Lärmzonen. Sie sind bei Planungen von Verkehrs- und Industrieanlagen besonders zu berücksichtigen.

AttributBeschreibung
area_haFlächengröße des lärmarmen Raumes in Hektar, die für die Bewertung der Bedeutung als Ruhezone, die Beurteilung von Lärmauswirkungen geplanter Vorhaben, die Dimensionierung von Pufferzonen und die Quantifizierung des Verlustes an Erholungsqualität bei Eingriffen gemäß Lärmschutzgesetzgebung und bayerischer Erholungsvorsorge maßgeblich ist.
ueberoertliche_​wanderwegeQuartalsweise auf Updates geprüft

Überörtliche Wanderwege #

Dieser Layer zeigt überörtliche Wanderwege in Bayern, die als regionale bis überregionale Wanderrouten verschiedene Gemeinden, Landkreise oder Regionen miteinander verbinden. Diese Wege bilden das Rückgrat des bayerischen Wanderwegenetzes und dienen der landschaftsbezogenen Erholung über örtliche Grenzen hinaus. Gemäß Art. 25 BayNatSchG und § 59 BNatSchG ist das Betreten der freien Landschaft zur Erholung gestattet, wobei überörtliche Wanderwege als wichtige Infrastruktur für diese Erholungsnutzung fungieren. Sie werden vom Bayerischen Wanderverband, regionalen Wandervereinen und Tourismusorganisationen betreut und nach einheitlichen Qualitätsstandards ausgeschildert. Diese Wege haben besondere Bedeutung für den Naturtourismus, die regionale Wertschöpfung und die Besucherlenkung in sensiblen Naturräumen. Sie verbinden touristische Attraktionen und ermöglichen nachhaltiges Naturerleben.

AttributBeschreibung
categoryKategorisierung des überörtlichen Wanderweges nach seiner räumlichen Reichweite und Bedeutung (z.B. Fernwanderweg, regionaler Rundwanderweg, Prädikatswanderweg, Themenwanderweg) entsprechend der Klassifizierung des Deutschen Wanderverbandes und der bayerischen Wanderwegekonzeption.
nameOffizielle Bezeichnung des überörtlichen Wanderweges zur eindeutigen Identifikation und touristischen Vermarktung (z.B. Goldsteig, Frankenweg, Maximiliansweg, Salzalpensteig) entsprechend der Nomenklatur des Bayerischen Wanderverbandes und der regionalen Tourismusorganisationen.
visuelle_​leitlinien_​mit_​fernwirkungQuartalsweise auf Updates geprüft

Visuelle Leitlinien mit Fernwirkung #

Dieser Layer zeigt visuelle Leitlinien mit Fernwirkung in Bayern, die als linienhafte Landschaftselemente über große Entfernungen wahrnehmbar sind und das Landschaftsbild strukturieren und gliedern. Diese Elemente wie Bergkämme, Flusstäler, Waldränder, Straßen oder Bahnlinien fungieren als optische Orientierungslinien und prägende Strukturen im Landschaftsraum. Gemäß Art. 1 Abs. 1 BayNatSchG und § 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sind charakteristische Strukturen der gewachsenen Kulturlandschaft zu erhalten. Visuelle Leitlinien haben besondere Bedeutung für die Landschaftsästhetik, Orientierung im Raum und die Lesbarkeit der Landschaft. Sie sind wichtige Referenzelemente für die Bewertung der visuellen Auswirkungen von Bauvorhaben und dienen als Grundlage für landschaftsgerechte Planung. Beeinträchtigungen dieser Leitlinien können erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben.

AttributBeschreibung
categoryKategorisierung der visuellen Leitlinie nach ihrer Art und landschaftsgliedernden Funktion (z.B. Bergkamm, Flusstallinie, Waldrand, Verkehrsachse, Siedlungsrand) zur systematischen Erfassung und differenzierten Bewertung der landschaftsbildprägenden Wirkung entsprechend der bayerischen Landschaftsbildanalyse.
nameBezeichnung oder Name der visuellen Leitlinie zur eindeutigen Identifikation (z.B. Alpenhauptkamm, Main-Donau-Kanal, Bayerischer Wald-Kamm) entsprechend der topographischen Nomenklatur und regionalen Bezeichnungen für die räumliche Zuordnung und Kommunikation in Planungsverfahren.
lebensraumfunktion_​sehr_​hochQuartalsweise auf Updates geprüft

sehr hohe Lebensraumfunktion #

Dieser Layer zeigt Gebiete mit sehr hohen Lebensraumfunktionen in Bayern, die außergewöhnlich wertvolle und funktionsfähige Ökosysteme für die heimische Flora und Fauna darstellen. Diese Bereiche zeichnen sich durch hohe Biodiversität, seltene oder gefährdete Arten, naturnahe Strukturen und intakte ökologische Prozesse aus. Gemäß Art. 1 Abs. 1 BayNatSchG und § 1 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG sind die biologische Vielfalt und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nachhaltig zu sichern. Diese Gebiete erfüllen wichtige Funktionen als Kernhabitate, Trittsteinbiotope und Verbundachsen im bayerischen Biotopverbund nach Art. 19 BayNatSchG. Sie haben höchste Priorität für den Naturschutz und sind bei Eingriffen als Ausschluss- oder Tabubereiche zu behandeln. Die Bewertung erfolgt nach standardisierten Kriterien der Biotopwertverfahren und ökologischen Risikoanalyse.

AttributBeschreibung
legal_referenzRechtsgrundlage oder rechtlicher Status des Gebietes mit sehr hoher Lebensraumfunktion (z.B. FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet, gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG/Art. 23 BayNatSchG) zur Kennzeichnung des Schutzstatus und der rechtlichen Verbindlichkeit für Planungs- und Genehmigungsverfahren.
area_haFlächengröße des Gebietes mit sehr hoher Lebensraumfunktion in Hektar, die für die Bewertung der ökologischen Bedeutung, die Berechnung von Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen, die Habitatgrößenanalyse und die Priorisierung von Naturschutzmaßnahmen gemäß bayerischer Eingriffsregelung und Kompensationsverordnung maßgeblich ist.
landschaftsbildbewertung_​hohe_​erholfunktionQuartalsweise auf Updates geprüft

Landschaftsbildbewertung (mit hoher Erholfunktion) #

Landschaftsbildbewertung mit hoher Erholungsfunktion in Bayern erfolgt nach der landschaftlichen Eigenart sowie der Erholungswirksamkeit gemäß § 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG). Diese Gebiete weisen eine hohe Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung auf und dienen der Daseinsvorsorge der Bevölkerung. Die Bewertung berücksichtigt Kriterien wie Landschaftsvielfalt, Naturnähe, kulturhistorische Bedeutung und Zugänglichkeit für Erholungssuchende. Sie bilden eine wichtige Planungsgrundlage für die Raumordnung und den Schutz erholungswirksamer Landschaften vor beeinträchtigenden Nutzungen.

AttributBeschreibung
categoryKlassifizierung der Landschaftsbildbewertung nach Erholungsfunktion oder Landschaftstyp
nameZur besseren Zuordnung wird der Name der Landschaftsbildbewertung angegeben.
unzerschnittene_​verkehrsarme_​raeume_​50_​bis_​100_​qkmHalbjährlich auf Updates geprüft

Unzerschnittene verkehrsarme Räume (50 bis 100 qkm) #

Dieser Layer zeigt unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) mit einer Flächengröße zwischen 50 und 100 Quadratkilometern in Nordrhein-Westfalen. UZVR sind zusammenhängende Landschaftsräume, die nicht durch Verkehrswege mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 1.000 Kfz/24h zerschnitten werden. Sie dienen als Indikator für die Landschaftszerschneidung und sind gemäß § 1 Abs. 5 BNatSchG sowie § 2 Abs. 1 Nr. 5 Landesnaturschutzgesetz NRW wichtige Planungsgrundlagen für den Biotopverbund und die Erhaltung großräumiger Lebensräume. Diese Räume haben besondere Bedeutung für störungsempfindliche Arten und ungestörte Naturerlebnisräume.

AttributBeschreibung
kennungEindeutige Identifikationsnummer des unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes zur systematischen Erfassung und Referenzierung in der Landschaftsplanung gemäß den Standards des Bundesamtes für Naturschutz.
label_grKlassifizierungsbezeichnung für die Größenklasse des unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes, welche die Flächenspanne von 50-100 qkm kennzeichnet und der standardisierten Kategorisierung nach BfN-Methodik zur Bewertung der Landschaftszerschneidung entspricht.
unzerschnittene_​verkehrsarme_​raeume_​gr_​100_​qkmHalbjährlich auf Updates geprüft

Unzerschnittene verkehrsarme Räume (größer 100 qkm) #

Dieser Layer zeigt unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) mit einer Flächengröße größer als 100 Quadratkilometer in Nordrhein-Westfalen. Diese großflächigen UZVR stellen die wertvollsten und seltensten unzerschnittenen Landschaftsräume dar, die nicht durch Verkehrswege mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 1.000 Kfz/24h zerschnitten werden. Gemäß § 20 Abs. 1 BNatSchG und § 35 Landesnaturschutzgesetz NRW haben sie höchste Priorität für den Biotopverbund und sind von herausragender Bedeutung für großräumige ökologische Prozesse, Wanderkorridore wildlebender Tiere und als Rückzugsräume störungsempfindlicher Arten. Sie erfüllen wichtige Funktionen als Trittsteine im nationalen Biotopverbund.

AttributBeschreibung
kennungEindeutige Identifikationsnummer des unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes zur systematischen Erfassung und Referenzierung in der überregionalen Landschaftsplanung gemäß den Standards des Bundesamtes für Naturschutz für großflächige Lebensraumkomplexe.
label_grKlassifizierungsbezeichnung für die Größenklasse des unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes, welche die Flächenspanne >100 qkm kennzeichnet und der höchsten Kategorie der BfN-Methodik zur Bewertung der Landschaftszerschneidung entspricht, mit besonderer Relevanz für den länderübergreifenden Biotopverbund.
hauptwanderwegeHalbjährlich auf Updates geprüft

Hauptwanderwege #

Dieser Layer zeigt die Hauptwanderwege in Nordrhein-Westfalen, welche das Rückgrat des landesweiten Wanderwegenetzes bilden. Hauptwanderwege sind hochwertige, gut ausgeschilderte und gepflegte Wanderstrecken von überregionaler Bedeutung, die besondere landschaftliche oder kulturelle Attraktionen miteinander verbinden. Sie erfüllen höhere Qualitätsstandards als lokale Wanderwege und dienen gemäß § 59 BNatSchG und § 57 Landesnaturschutzgesetz NRW der landschaftsbezogenen Erholung. Diese Wege sind Teil der touristischen Leitinfrastruktur des Landes und werden nach den Qualitätskriterien des Deutschen Wanderverbandes sowie den Standards von NRW-Tourismus zertifiziert. Sie haben eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Besucherlenkung und den Naturtourismus in Nordrhein-Westfalen.

AttributBeschreibung
nameOffizielle Bezeichnung des Hauptwanderweges, oft mit regionaler oder thematischer Bedeutung (z.B. Rothaarsteig, Rheinsteig), zur eindeutigen Identifikation und touristischen Vermarktung entsprechend der Nomenklatur des Deutschen Wanderverbandes und der Arbeitsgemeinschaft der Wandervereine in NRW.
infoDetaillierte Informationen zum Hauptwanderweg wie Gesamtstreckenlänge, Etappeneinteilung, Schwierigkeitsgrad, kulturelle und naturräumliche Highlights, Zertifizierungen und Service-Einrichtungen für die Planung mehrtägiger Wanderungen und die qualifizierte touristische Beratung.
typSpezifische Klassifizierung des Hauptwanderweges nach seiner Ausprägung und Zielgruppe (z.B. Fernwanderweg, Premium-Wanderweg, Qualitätsweg) entsprechend den Zertifizierungsstandards des Deutschen Wanderverbandes und den Qualitätskriterien für Hauptwanderwege in Nordrhein-Westfalen.
wanderwegeHalbjährlich auf Updates geprüft

Wanderwege #

Dieser Layer zeigt das Wanderwegenetz in Nordrhein-Westfalen, das der landschaftsbezogenen Erholung und dem Naturtourismus dient. Wanderwege sind wichtige Infrastrukturen für die Erholungsnutzung in Natur und Landschaft gemäß § 59 BNatSchG und § 57 Landesnaturschutzgesetz NRW, welche das Recht auf Erholung in der freien Landschaft regeln. Das Wegenetz umfasst verschiedene Kategorien von lokalen Rundwegen bis zu überregionalen Fernwanderwegen und ist Teil der touristischen Infrastruktur des Landes. Die Wege werden nach Standards des Deutschen Wanderverbandes und NRW-Tourismus klassifiziert und dienen der nachhaltigen Besucherlenkung zum Schutz sensibler Naturräume bei gleichzeitiger Ermöglichung des Naturerlebnisses.

AttributBeschreibung
nameOffizielle Bezeichnung des Wanderweges zur eindeutigen Identifikation, oft mit thematischem Bezug oder geografischer Zuordnung, entsprechend der Nomenklatur des Deutschen Wanderverbandes und der regionalen Tourismusorganisationen in Nordrhein-Westfalen.
infoZusätzliche Informationen zum Wanderweg wie Streckenlänge, Schwierigkeitsgrad, besondere Sehenswürdigkeiten, Einkehrmöglichkeiten oder naturschutzfachliche Besonderheiten zur Information von Wanderern und für die touristische Vermarktung sowie Besucherlenkung.
typKlassifizierung des Wanderweges nach seiner Bedeutung und Ausstattung (z.B. Hauptwanderweg, Rundwanderweg, Fernwanderweg, Themenweg) entsprechend den Qualitätskriterien des Deutschen Wanderverbandes und den Standards von NRW-Tourismus für die Wegeinfrastruktur.
hoehenruecken_​mit_​fernwirkungQuartalsweise auf Updates geprüft

Höhenrücken mit Fernwirkung #

Dieser Layer zeigt Höhenrücken mit Fernwirkung in Bayern, die als markante Reliefformen das Landschaftsbild über große Entfernungen prägen und strukturieren. Diese linearen Erhebungen wie Bergkämme, Hügelzüge oder Steilhänge fungieren als weithin sichtbare Orientierungslinien und charakteristische Elemente der bayerischen Landschaft. Gemäß Art. 1 Abs. 1 BayNatSchG und § 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft zu sichern. Höhenrücken haben besondere Bedeutung für die Landschaftsästhetik, regionale Identität und touristische Attraktivität. Sie sind wichtige visuelle Leitlinien und Referenzelemente für die Bewertung der landschaftsbildlichen Auswirkungen von Bauvorhaben, insbesondere Windenergieanlagen. Beeinträchtigungen der Silhouette können erhebliche Auswirkungen auf das charakteristische Landschaftsbild haben und erfordern besondere Sorgfalt in der Planung.

AttributBeschreibung
typKlassifizierung des Höhenrückens nach seiner geomorphologischen Ausprägung und Entstehung (z.B. Bergkamm, Hügelzug, Steilhang, Plateau-Rand, Grat) entsprechend der geomorphologischen Terminologie und den Standards der bayerischen Landschaftsanalyse zur systematischen Erfassung.
nameOffizielle oder gebräuchliche Bezeichnung des Höhenrückens zur eindeutigen Identifikation (z.B. Bayerischer Wald-Kamm, Fränkische Alb-Trauf, Ammergauer Berge) entsprechend der topographischen Nomenklatur und regionalen Bezeichnungen in Bayern.
categoryKategorisierung nach der Art der Fernwirkung und landschaftsbildprägenden Bedeutung (z.B. charakteristische Bergsilhouette, prägende Horizontlinie, markante Steilstufe) zur differenzierten Bewertung der Schutzwürdigkeit und des Konfliktpotenzials bei raumbedeutsamen Planungen gemäß bayerischer Landschaftsplanung.
landscape_​reserves_​with_​construction_​banHalbjährlich auf Updates geprüft

Landschaftsschutzgebiete mit Bauverbot #

Die Dokumentation für diesen Layer folgt in Kürze.

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