Die Dokumentation für dieses Cluster folgt in Kürze.
Der Layer "Netzbetreiber Verteilnetz" dokumentiert die geografischen Zuständigkeitsbereiche der deutschen Gasverteilnetzbetreiber und bildet damit die dezentrale Struktur der regionalen und lokalen Gasversorgung ab. Die Gasverteilnetze umfassen die Mitteldrucknetze (typischerweise 1-16 bar) und Niederdrucknetze (bis 100 mbar), die als nachgelagerte Netzebenen der Fernleitungsnetze die flächendeckende Versorgung von Haushalten, Gewerbe, kleineren Industriebetrieben und Kraftwerken mit gasförmigen Energieträgern sicherstellen. Diese Netzebene ist von fundamentaler Bedeutung für die Energieversorgung der letzten Meile und steht im Kontext der Energiewende vor erheblichen Transformationsherausforderungen.
Rechtlich basiert der Betrieb von Gasverteilnetzen auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das in § 11 die grundlegenden Pflichten der Netzbetreiber zur diskriminierungsfreien Gewährung des Netzzugangs und zum bedarfsgerechten Betrieb, zur Optimierung und zum Ausbau der Netze definiert. Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) regelt die spezifischen Bedingungen für den Zugang zu Gasverteilnetzen, während die Technischen Regeln Arbeitsblatt DVGW G 260 die technischen Mindestanforderungen an Gasverteilungsanlagen festlegen.
Die Abgrenzung der Gasverteilnetzgebiete erfolgt historisch durch Konzessionsverträge mit Gemeinden gemäß §§ 46 ff. EnWG, die den ausschließlichen Betrieb von Gasverteilungsanlagen auf öffentlichen Verkehrswegen regeln. Diese Konzessionen werden üblicherweise für 20 Jahre vergeben und unterliegen besonderen Transparenz- und Vergabeanforderungen nach der Konzessionsrichtlinie der EU. Die Entflechtungsbestimmungen nach §§ 6 ff. EnWG gelten auch für Gasverteilnetzbetreiber, wobei für kleinere Netzbetreiber unter 100.000 angeschlossenen Kunden vereinfachte Regelungen gelten.
Die Bundesnetzagentur führt die regulatorische Aufsicht über die Gasverteilnetzbetreiber und überwacht die Einhaltung der Netzentgeltregulierung nach der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und der Anreizregulierungsverordnung Gas (ARegV-Gas). Die Marktraumumstellung auf H-Gas und die schrittweise Einstellung der L-Gas-Versorgung bis 2030 erfordert umfangreiche Koordination zwischen den Verteilnetzbetreibern und stellt eine der größten technischen Herausforderungen der letzten Jahrzehnte dar.
Im Kontext der Energiewende und der deutschen Wärmestrategie stehen die Gasverteilnetze vor fundamentalen Veränderungen. Die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beeinflussen maßgeblich die zukünftige Nachfrage nach gasförmigen Energieträgern in den Verteilnetzen. Viele Gasverteilnetzbetreiber entwickeln Transformationsstrategien zur Umstellung auf grüne Gase wie Biomethan und grünen Wasserstoff oder zum kontrollierten Rückbau in Gebieten mit Wärmepumpen-Umstellung.
Die Integration erneuerbarer Gase wie Biomethan aus Biogasanlagen und künftig auch grüner Wasserstoff aus Power-to-Gas-Anlagen erfordert technische Anpassungen der Verteilnetze und neue Planungsmethoden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) schaffen Anreize für die dezentrale Einspeisung in Gasverteilnetze. Die Gasqualitätsverordnung und die DVGW-Regelwerke definieren die technischen Anforderungen für die Einspeisung erneuerbarer Gase. Zudem unterliegen Gasverteilnetze als kritische Infrastruktur besonderen Sicherheitsanforderungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz und müssen Notfallpläne nach dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) vorhalten.
Attribut | Beschreibung |
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netzbetreiber | Bezeichnet die offizielle Unternehmensbezeichnung des Gasverteilnetzbetreibers, der für den Betrieb, die Instandhaltung und die Weiterentwicklung des jeweiligen regionalen oder lokalen Gasverteilnetzes verantwortlich ist. Diese Zuordnung ist grundlegend für Netzanschlussverfahren, Störungsmeldungen, die Koordination von Netzausbaumaßnahmen und die Umsetzung der Transformation zu klimaneutralen Gasnetzen. |
Der Layer "Gasnetzkorridor Übertragungsebene" dokumentiert das überregionale Fernleitungsnetz für Erdgas und künftig auch für Wasserstoff in Deutschland, das als Rückgrat der deutschen Gasversorgung fungiert und die großräumige Verteilung gasförmiger Energieträger zwischen Einspeisepunkten, Speichern und regionalen Verteilnetzen ermöglicht. Diese Übertragungsnetze umfassen Hochdruckleitungen mit Drücken von typischerweise 16 bis 100 bar und bilden die oberste Ebene der deutschen Gasinfrastruktur, die sowohl für die Versorgungssicherheit als auch für die Transformation des Energiesystems von zentraler Bedeutung ist.
Rechtlich basiert das Gastransportsystem auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das in § 12 die besonderen Aufgaben der Fernleitungsnetzbetreiber definiert. Diese umfassen die Systemverantwortung für die Aufrechterhaltung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und die diskriminierungsfreie Abwicklung des Netzzugangs. Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) konkretisiert die Bedingungen für den Zugang zu Fernleitungsnetzen und die Gasnetzverwaltungsverordnung (GasNVV) regelt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber.
Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber - darunter bayernets, GASCADE, Gasunie Deutschland, NOWEGA, Open Grid Europe, terranets bw und ONTRAS - unterliegen den verschärften Entflechtungsbestimmungen nach § 8 EnWG und müssen als eigenständige Übertragungsnetzbetreiber vollständig von vertikal integrierten Unternehmen getrennt sein. Die Bundesnetzagentur überwacht als nationale Regulierungsbehörde die Einhaltung der Unbundling-Vorschriften und genehmigt die Gasnetzentgelte nach der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV).
Im Kontext der Energiewende und der deutschen Wasserstoffstrategie kommt den Gastransportnetzen eine transformative Rolle zu. Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz und die geplante Novelle des EnWG schaffen rechtliche Grundlagen für die Umstellung von Erdgasleitungen auf Wasserstoff (H2-Readiness) und den Aufbau eines deutschen Wasserstoff-Kernnetzes. Der Netzentwicklungsplan Gas, der jährlich von den Fernleitungsnetzbetreibern erstellt wird, berücksichtigt zunehmend die Integration von grünem Wasserstoff und Biomethan.
Die europäische Dimension ist durch die Verordnung über die Versorgungssicherheit mit Gas (EU) 2017/1938 und den European Green Deal geprägt, die eine diversifizierte und nachhaltige Gasversorgung fördern. Die REPowerEU-Strategie beschleunigt den Übergang zu erneuerbaren Gasen und reduziert die Abhängigkeit von russischen Gasimporten. Das geplante EU-Gaspaket wird weitere Anforderungen an die Integration von Wasserstoff in die europäischen Gasinfrastrukturen stellen.
Die Gastransportnetze sind auch kritische Infrastruktur im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes und unterliegen besonderen Schutzanforderungen. Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) ermächtigt die Bundesregierung zu Eingriffen in den Gasnetzbet rieb bei Versorgungsengpässen. Zudem müssen bei größeren Infrastrukturprojekten Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem UVPG und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) beachtet werden. Die Rohrleitungsanlagenverordnung (RohrAnlV) regelt die technischen Sicherheitsanforderungen für Fernleitungen.
Attribut | Beschreibung |
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typ | Klassifiziert die Art der Gastransportleitung nach technischen, betrieblichen oder funktionalen Kriterien wie Erdgasleitung, H2-ready Leitung, reine Wasserstoffleitung oder Multienergieträger-Infrastruktur. Diese Typisierung ist entscheidend für die strategische Netzentwicklungsplanung und die Transformation zur klimaneutralen Gasversorgung mit erneuerbaren Gasen. |