Die Dokumentation für dieses Cluster folgt in Kürze.
Dieser Layer stellt Tagebauflächen dar, bei denen es sich um großflächige Abbaustätten handelt, in denen oberflächennah lagernde Bodenschätze wie Braunkohle, Kies, Sand oder Steine im offenen Verfahren gewonnen werden. Tagebaue zählen zu den raumbedeutsamen Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Natur, Landschaft und benachbarte Siedlungsstrukturen und unterliegen daher einer umfassenden Zulassungspflicht nach dem Bundesberggesetz (BBergG). Die Zulassung von Betriebsplänen für Tagebaue obliegt den zuständigen Bergbehörden der Länder gemäß § 55 BBergG, wobei neben bergrechtlichen auch raumordnerische und umweltrechtliche Anforderungen zu erfüllen sind. Stillgelegte oder aufgegebene Tagebaue unterliegen zudem der Pflicht zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nach § 4 BBergG. Der Layer dient als Planungsgrundlage zur Darstellung aktiver und stillgesetzter Tagebaubereiche sowie zur Berücksichtigung bergbaulicher Restriktionen in der Raumordnung und Bauleitplanung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| name | Dieses Attribut enthält die Bezeichnung des jeweiligen Tagebaus und ermöglicht die eindeutige Identifikation und Zuordnung der dargestellten Fläche. |
| raum | Dieses Attribut beschreibt die räumliche Zuordnung oder Lage des Tagebaus, beispielsweise die zugehörige Region, den Landkreis oder den bergbaulichen Planungsraum. |
| stillsetz | Dieses Attribut gibt an, ob und wann ein Tagebau stillgesetzt wurde, und ermöglicht damit die Unterscheidung zwischen aktiven und nicht mehr in Betrieb befindlichen Abbauflächen. |
Dieser Layer stellt Bereiche dar, in denen aufgrund geotechnischer Gegebenheiten – wie unterirdischen Hohlräumen, Altbergbau, Senkungsgebieten oder instabilen Untergrundverhältnissen – besondere Nutzungseinschränkungen oder vollständige Nutzungsverbote bestehen. Solche Sperrbereiche entstehen häufig als Folge historischer bergbaulicher Tätigkeiten, bei denen zurückgebliebene Grubenbaue, Stollen oder Schächte die Standsicherheit der Oberfläche dauerhaft beeinträchtigen können. Die rechtliche Grundlage für die Ausweisung und Verwaltung solcher Bereiche ergibt sich aus dem Bundesberggesetz (BBergG), insbesondere aus den Regelungen zur Gefahrenabwehr nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 BBergG, sowie aus den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen der Bergbehörden. Darüber hinaus können geotechnische Sperrbereiche auch im Rahmen der Bauleitplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB als abwägungsrelevante Belange der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Berücksichtigung finden. Der Layer ist ein wichtiges Instrument für Planungsträger, Behörden und Vorhabenträger, um frühzeitig Konflikte zwischen geplanten Nutzungen und geotechnischen Restriktionen zu erkennen und zu vermeiden.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| revier | Dieses Attribut gibt das bergbauliche Revier an, dem der jeweilige Sperrbereich zuzuordnen ist, und ermöglicht damit eine räumliche Einordnung im Kontext der historischen oder aktiven Bergbautätigkeit. |
| bezeichnung | Dieses Attribut enthält die fachliche oder amtliche Bezeichnung des geotechnischen Sperrbereichs und dient seiner eindeutigen Identifikation innerhalb des Layers. |
| regulatorik | Dieses Attribut beschreibt die rechtliche oder behördliche Grundlage, auf der der Sperrbereich ausgewiesen wurde, und gibt Auskunft über die geltenden Nutzungseinschränkungen oder Verbote. |
Dieser Layer stellt Flächen dar, auf denen eine aktive Rohstoffgewinnung stattfindet und für die nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) zugelassene Betriebspläne vorliegen. Das BBergG sieht in § 52 BBergG eine gestufte Betriebsplanpflicht vor, die zwischen Rahmenbetriebsplänen, Hauptbetriebsplänen und Abschlussbetriebsplänen unterscheidet und damit den gesamten Lebenszyklus eines Gewinnungsbetriebs von der Planung bis zur Stilllegung und Rekultivierung abbildet. Der Rahmenbetriebsplan legt dabei die grundsätzlichen Bedingungen und den räumlichen Rahmen des Vorhabens fest, während der Hauptbetriebsplan die konkrete Durchführung des Abbaus für einen Zeitraum von in der Regel zwei Jahren regelt. Der Abschlussbetriebsplan schließlich bestimmt die Maßnahmen zur geordneten Einstellung des Betriebs sowie zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche gemäß § 53 BBergG. Die Zulassung der Betriebspläne durch die zuständige Bergbehörde setzt unter anderem voraus, dass die Anforderungen nach § 55 BBergG erfüllt sind, wozu auch die Vermeidung von Gefahren für die Oberfläche sowie die Berücksichtigung umwelt- und raumordnungsrechtlicher Belange zählen. Der Layer dient als zentrale Planungsgrundlage zur Darstellung genehmigter Rohstoffgewinnungsflächen und unterstützt Behörden und Planungsträger bei der Koordination bergbaulicher Nutzungen mit anderen raumbedeutsamen Planungen.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| name | Dieses Attribut enthält die Bezeichnung des jeweiligen Gewinnungsbetriebs oder der Abbaufläche und ermöglicht deren eindeutige Identifikation innerhalb des Layers. |
| nr | Dieses Attribut gibt die behördliche oder betriebsinterne Kennnummer des Vorhabens an und dient der eindeutigen administrativen Zuordnung der Fläche. |
| art_rahmenbetriebsplan | Dieses Attribut beschreibt die Art des vorliegenden Rahmenbetriebsplans und gibt Auskunft darüber, welche übergeordnete Planungsgrundlage für den jeweiligen Gewinnungsbetrieb genehmigt wurde. |
| betriebsplan | Dieses Attribut gibt an, welche Art von Betriebsplan – Haupt- oder Abschlussbetriebsplan – für die jeweilige Fläche aktuell zugelassen ist, und ermöglicht damit eine Einordnung in den betrieblichen Lebenszyklus des Vorhabens. |
Dieser Layer stellt Flächen dar, für die eine behördliche Genehmigung zur Gewinnung von Rohstoffen erteilt wurde und die damit rechtlich gesicherte Abbaubereiche repräsentieren. Die Genehmigung solcher Flächen erfolgt je nach Art des abzubauenden Rohstoffs entweder nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG) für bergfreie oder grundeigene Bodenschätze oder auf Grundlage des jeweiligen Landesrechts für Steine und Erden, die nicht dem Bergrecht unterliegen. In Baden-Württemberg beispielsweise regelt das Landesberggesetz (LBergG BW) ergänzend die Zuständigkeiten und Anforderungen für den Abbau landeseigener Bodenschätze. Die Ausweisung und Sicherung von Rohstoffabbauflächen ist zudem ein wichtiges Anliegen der Raumordnung, da Lagerstätten nach ihrer Inanspruchnahme durch andere Nutzungen unwiederbringlich verloren gehen und daher gemäß den Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes (ROG) vorausschauend zu sichern sind. Der Layer dient Planungsträgern und Genehmigungsbehörden als Grundlage zur Darstellung rechtlich gesicherter Abbaubereiche und zur Koordination mit anderen raumbedeutsamen Nutzungen.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| gestein | Dieses Attribut gibt die Art des abzubauenden Gesteins oder Rohstoffs an, beispielsweise Kies, Sand, Sandstein oder Kalkstein, und ermöglicht damit eine fachliche Einordnung der jeweiligen Abbaufläche hinsichtlich des gewonnenen Materials. |
Dieser Layer stellt verschiedene Formen des oberirdischen Rohstoffabbaus dar und umfasst Tagebaue, Gruben und Steinbrüche als die wesentlichen Abbautypen der Gewinnung von Bodenschätzen an der Erdoberfläche. Während Tagebaue vorwiegend für die Gewinnung von Braunkohle oder großflächig lagernden Lockergesteinen genutzt werden, dienen Gruben typischerweise dem Abbau von Kies, Sand oder Ton, und Steinbrüche der Gewinnung von Festgesteinen wie Kalkstein, Granit oder Sandstein. Die Zulassung und Überwachung dieser Abbaubetriebe richtet sich je nach Art des gewonnenen Rohstoffs entweder nach dem Bundesberggesetz (BBergG) oder nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen für nicht bergfreie Bodenschätze. Die Darstellung dieser Abbauflächen ist im Kontext der Raumordnung von besonderer Bedeutung, da die Sicherung von Rohstofflagerstätten zu den Grundsätzen einer nachhaltigen Raumordnung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 Raumordnungsgesetz (ROG) zählt. Der Layer dient Planungsträgern und Behörden als Überblick über bestehende Abbaustandorte und unterstützt die koordinierte Berücksichtigung dieser Nutzungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert den jeweiligen Abbaustandort nach seiner Art, also ob es sich um einen Tagebau, eine Grube oder einen Steinbruch handelt, und ermöglicht damit eine typbezogene Differenzierung der dargestellten Flächen. |
| agt_name | Dieses Attribut enthält den Namen des jeweiligen Abbaustandorts und dient seiner eindeutigen Identifikation und Benennung innerhalb des Layers. |
| agt_id | Dieses Attribut gibt die eindeutige Kennnummer des Abbaustandorts an und ermöglicht eine zweifelsfreie administrative Zuordnung sowie die Verknüpfung mit weiteren Fachdaten. |