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wind_​areas

Flächenkulisse Windenergie

Die Dokumentation für dieses Cluster folgt in Kürze.

wind_​area_​draftQuartalsweise auf Updates geprüft

Windgebiete - im Entwurf #

Windenergiegebiete im Entwurf beschreiben Flächen, die noch keine Rechtsgültigkeit erlangt haben, jedoch von der Planungsregion im Aufstellungsverfahren als potenzielle Windenergiegebiete vorgeschlagen werden. Diese Entwurfsflächen durchlaufen einen umfassenden Prüfprozess, in dem alle relevanten Belange bezüglich der Windenergienutzung sorgfältig abgewogen werden.

AttributBeschreibung
categoryKategorisierung der Entwurfsflächen (z.B. Vorranggebiet, Eignungsgebiet, Vorbehaltsgebiet)
planBezeichnung des Raumordnungsplans oder Verfahrens, in dem die Fläche vorgeschlagen wird
nameName oder Bezeichnung des geplanten Windenergiegebiets
statusDatum der Layerbearbeitung
sourceUrsprung der Flächen aus Geodaten oder interner Digitalisierung
konzentrationszonen_​windGemischter Prüfungstakt

Konzentrationszonen Windenergie #

Kommunen können zur Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich über den Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausweisen. Ziel ist es, die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich nach §35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB an Standorten zu bündeln und eine Übernutzung des Außenbereichs zu verhindern.

wind_​suitable_​areasHalbjährlich auf Updates geprüft

Windgebiete - rechtsgültig #

Dieser Layer zeigt gültige Windgebiete aus den Plänen der regionalen Raumordnung, die rechtskräftig für die Windenergienutzung ausgewiesen sind. Diese Gebiete wurden durch die Regionalplanung als Vorranggebiete, Eignungsgebiete oder Vorbehaltsgebiete für Windenergie nach § 8 Abs. 7 ROG (Raumordnungsgesetz) in den Regionalplänen festgelegt. Vorranggebiete schließen andere raumbedeutsame Nutzungen aus, während Eignungsgebiete zusätzlich eine Ausschlusswirkung für den übrigen Planungsraum entfalten. Die Ausweisung erfolgt unter Berücksichtigung des Wind-an-Land-Gesetzes (WindBG) und der Flächenbeitragswerte nach § 3 WindBG. In diesen Gebieten haben Windenergieanlagen eine privilegierte Stellung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB und können unter Einhaltung der technischen und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen genehmigt werden.

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