Dieses Cluster umfasst Geodaten der Landesplanung aus den Bundesländern. Je nach Datenpolitik oder Vorhandensein von Landesplänen können für einzelne Bundesländer keine Daten vorhanden sein. Die Layer sind, abgesehen von einer vereinfachten Attributabelle, unbearbeitet.
Vorranggebiete für den Biotopverbund sichern und entwickeln ein zusammenhängendes Netz von Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen. Diese Gebiete dienen der Vernetzung isolierter Biotope durch Wanderkorridore und Trittsteinbiotope, um den genetischen Austausch zwischen Populationen zu ermöglichen und die biologische Vielfalt zu erhalten. In diesen Gebieten hat der Biotopverbund Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen, die der Biotopvernetzung entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 21 zum Biotopverbund, sowie entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Biotopverbundgebiete nach Funktion (z.B. Kerngebiet, Verbindungskorridor, Verbindungsfläche, Trittsteinbiotop) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorranggebiet für Biotopverbund ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Biotopverbund |
status | Rechtlicher Status des Vorranggebiets (z.B. rechtskräftig, im Planverfahren, in Umsetzung) |
Vorranggebiete für Natura 2000 sichern die Gebiete des europäischen Schutzgebietssystems, das aus Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebieten besteht. Diese Gebiete dienen der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen von europäischer Bedeutung. In diesen Gebieten haben die Erhaltungsziele des jeweiligen Natura 2000-Gebiets Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die den Erhaltungszielen entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen sind die FFH-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie, das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie entsprechende Schutzgebietsverordnungen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Natura 2000-Gebiete nach Schutzgebietstyp (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Überschneidungsgebiet) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Schutzgebietsverordnung), in dem das Vorranggebiet für Natura 2000 ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Natura 2000 (oft identisch mit dem Namen des Schutzgebiets) |
status | Rechtlicher Status des Natura 2000-Gebiets (z.B. rechtskräftig ausgewiesen, unter Schutz gestellt, gemeldet) |
Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung dienen der langfristigen Sicherung bedeutsamer Rohstofflagerstätten vor konkurrierenden Nutzungen und der Freihaltung für eine mögliche zukünftige Gewinnung. Diese Gebiete umfassen sowohl oberflächennahe als auch tiefliegende Rohstoffvorkommen von regionaler oder überregionaler Bedeutung. In diesen Gebieten hat die Rohstoffsicherung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen, die eine spätere Rohstoffgewinnung verhindern oder erheblich erschweren würden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), Bundesberggesetz (BBergG) sowie entsprechenden Landesraumordnungsgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Rohstoffsicherungsgebiete nach Rohstoffart (z.B. Kies, Sand, Ton, Kalkstein, Erdöl, Erdgas) und Lagerstättentyp |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Rohstoffsicherungsplan), in dem das Vorranggebiet für Rohstoffsicherung ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Rohstoffsicherung |
status | Status der Rohstoffsicherung (z.B. gesichert, in Planung, teilweise abgebaut, erschöpft) |
Vorranggebiete für die Torferhaltung sichern wertvolle Moorstandorte und Torflagerstätten vor Eingriffen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung des Torfkörpers führen würden. Diese Gebiete dienen dem Schutz der Moore als bedeutsame Kohlenstoffspeicher, Lebensräume seltener Arten und wichtige Komponenten des Wasserhaushalts. In diesen Gebieten hat die Torferhaltung einschließlich der Moorrenaturierung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Maßnahmen, die zur Entwässerung oder zum Torfabbau führen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Torferhaltungsgebiete nach Moortyp (z.B. Hochmoor, Niedermoor, Übergangsmoor) und Erhaltungszustand |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Moorschutzprogramm), in dem das Vorranggebiet für Torferhaltung ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Torferhaltung |
status | Status der Torferhaltung (z.B. intakt, renaturiert, in Renaturierung, gefährdet) |
Vorranggebiete für die Trinkwassergewinnung sichern Bereiche mit bedeutsamen Grundwasservorkommen für die öffentliche Wasserversorgung und den Schutz von Trinkwassergewinnungsanlagen. Diese Gebiete umfassen sowohl bestehende als auch geplante Wasserfassungen samt deren Einzugsgebieten. In diesen Gebieten hat die Trinkwassergewinnung und der Grundwasserschutz Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die die Wasserqualität oder -quantität gefährden könnten, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie entsprechenden Landeswassergesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Trinkwassergewinnungsgebiete nach Gewinnungsart (z.B. Grundwasserfassung, Quellwasser, Uferfiltrat) und Bedeutung (regional, überregional) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Wasserschutzgebietsverordnung), in dem das Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Trinkwassergewinnung |
status | Status der Trinkwassergewinnung (z.B. in Betrieb, geplant, stillgelegt, unter Schutz gestellt) |
Vorranggebiete für kulturelle Sachgüter sichern Bereiche mit bedeutsamen Kulturgütern, Baudenkmälern, archäologischen Fundstätten und historischen Kulturlandschaften vor Beeinträchtigungen oder Zerstörung. Diese Gebiete dienen dem Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes für nachfolgende Generationen. In diesen Gebieten haben der Denkmalschutz und die Denkmalpflege Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die das kulturelle Sachgut in seiner Substanz oder seinem Erscheinungsbild beeinträchtigen, sind ausgeschlossen oder nur unter besonderen Auflagen zulässig. Rechtliche Grundlagen finden sich im Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Landes sowie im Raumordnungsgesetz (ROG).
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der kulturellen Sachgüter nach Art (z.B. Baudenkmal, archäologische Fundstätte, historische Kulturlandschaft, Ensemble) und Bedeutung |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Denkmalverzeichnis), in dem das Vorranggebiet für kulturelles Sachgut ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für kulturelles Sachgut |
status | Schutzstatus des kulturellen Sachguts (z.B. eingetragen, unterschutzgestellt, UNESCO-Welterbe, geplant) |
Vorranggebiete für Wald sichern bestehende Waldflächen und Bereiche für die Waldneubegründung vor Waldumwandlungen und anderen konkurrierenden Nutzungen. Diese Gebiete dienen der Erhaltung und Entwicklung der Waldfunktionen wie Holzproduktion, Naturschutz, Erholung, Klimaschutz und Wasserschutz. In diesen Gebieten hat die Walderhaltung und -entwicklung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die zu Waldverlusten oder erheblichen Beeinträchtigungen der Waldfunktionen führen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundeswaldgesetz (BWaldG), den Landeswaldgesetzen sowie dem Raumordnungsgesetz (ROG).
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Waldvorranggebiete nach Waldfunktionen (z.B. Nutzwald, Schutzwald, Erholungswald) und Waldarten (Laub-, Nadel-, Mischwald) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Forsteinrichtungsplan), in dem das Vorranggebiet für Wald ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Wald |
status | Status des Waldvorranggebiets (z.B. bestehender Wald, Aufforstungsgebiet, geplante Waldmehrung) |
Vorranggebiete für Biotopverbund (linienhaft) sichern und entwickeln lineare Verbindungsstrukturen zwischen Lebensräumen wie Fließgewässer mit ihren Auen, Hecken, Gehölzstreifen und andere bandförmige Biotopstrukturen. Diese linearen Elemente dienen als Wanderkorridore für Tiere und Pflanzen und ermöglichen den genetischen Austausch zwischen räumlich getrennten Populationen. In diesen Gebieten hat die ökologische Vernetzungsfunktion Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen, die die Durchgängigkeit oder Funktionsfähigkeit der linearen Biotopverbindungen beeinträchtigen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 21 zum Biotopverbund, sowie entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der linearen Biotopverbundstrukturen nach Typ (z.B. Gewässerkorridor, Gehölzstreifen, Grünlandkorridor, Wegebegleitgrün) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das linienhafte Vorranggebiet für Biotopverbund ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des linienhaften Vorranggebiets für Biotopverbund |
status | Status des linearen Biotopverbunds (z.B. vorhanden, zu entwickeln, teilweise unterbrochen, wiederhergestellt) |
Vorranggebiete für Kabeltrassen zur Netzanbindung (Land) sichern Korridore für die unterirdische Verlegung von Hochspannungskabeln zur Anbindung von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land. Diese Gebiete dienen der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Gewährleistung einer sicheren und effizienten Stromübertragung. In diesen Gebieten hat die Netzanbindung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen, die der Realisierung der Kabeltrasse entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) sowie entsprechenden Planfeststellungsverfahren.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Kabeltrassen nach Spannungsebene (z.B. Höchstspannung, Hochspannung) und Anbindungsfunktion (Offshore-Anbindung, Netzverstärkung) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Netzentwicklungsplan, Bundesfachplanung), in dem das Vorranggebiet für Kabeltrasse ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Kabeltrasse zur Netzanbindung |
status | Planungs- und Realisierungsstand der Kabeltrasse (z.B. geplant, genehmigt, im Bau, in Betrieb) |
Vorranggebiete für Kabeltrassenkorridore Gleichstrom sichern Korridore für die Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ), die für den großräumigen Stromtransport über weite Entfernungen mit geringen Verlusten erforderlich sind. Diese Gleichstromtrassen dienen dem Stromaustausch zwischen verschiedenen Regionen und sind wesentlicher Bestandteil der Energiewende und des Netzausbaus. In diesen Gebieten hat die HGÜ-Übertragung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen, die der Realisierung der Gleichstromtrasse entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG).
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Gleichstromtrassen nach Übertragungsleistung und Funktion (z.B. Nord-Süd-Verbindung, Offshore-Anbindung, Netzkopplung) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Bundesfachplanung, Netzentwicklungsplan, Regionalplan), in dem der Kabeltrassenkorridor für Gleichstrom ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Kabeltrassenkorridor Gleichstrom |
status | Planungs- und Genehmigungsstand der Gleichstromtrasse (z.B. Bundesfachplanung, Planfeststellung, genehmigt, im Bau) |
Vorranggebiete für Leitungstrassen sichern Korridore für oberirdische und unterirdische Leitungsinfrastrukturen wie Hochspannungsfreileitungen, Pipelines, Fernwärmeleitungen und andere linienförmige Versorgungsanlagen. Diese Gebiete dienen der Sicherung einer zuverlässigen Energieversorgung und dem Transport von Medien über größere Entfernungen. In diesen Gebieten haben Leitungsanlagen und deren Unterhaltung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen, die der Errichtung oder dem Betrieb der Leitungsinfrastruktur entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechenden Fachgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Leitungstrassen nach Art der Leitung (z.B. Hochspannungsfreileitung, Gasleitung, Fernwärmeleitung, Produktenleitung) und Spannungsebene bzw. Medium |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Netzentwicklungsplan), in dem das Vorranggebiet für Leitungstrasse ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Leitungstrasse |
status | Status der Leitungstrasse (z.B. bestehend, geplant, genehmigt, im Bau, außer Betrieb) |
Vorranggebiete für Natur und Landschaft sichern ökologisch besonders wertvolle Bereiche und charakteristische Landschaftsräume für den Naturschutz, die Landschaftspflege und den Erhalt des Landschaftsbildes. Diese Gebiete umfassen bedeutsame Lebensräume, seltene Biotope, landschaftsprägende Strukturen und Bereiche mit besonderen ökologischen Funktionen. In diesen Gebieten haben Naturschutz und Landschaftspflege Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die den Schutzzielen für Natur und Landschaft entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Diese Gebiete dienen der Sicherung der biologischen Vielfalt, des Naturhaushalts und der nachhaltigen Entwicklung der Kulturlandschaft. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Vorranggebiete nach Schutzzielen (z.B. Artenschutz, Biotopschutz, Landschaftsschutz, Erholungsvorsorge) und Landschaftstyp |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Natur und Landschaft |
status | Schutz- und Entwicklungsstand des Gebiets (z.B. unter Schutz gestellt, in Entwicklung, gefährdet, wiederhergestellt) |
Vorranggebiete für den Hochwasserschutz sichern Bereiche, die für den präventiven Hochwasserschutz und das Hochwasserrisikomanagement von entscheidender Bedeutung sind. Diese Gebiete umfassen Überschwemmungsgebiete, Retentionsräume, Bereiche für technische Hochwasserschutzanlagen und andere hochwasserrelevante Flächen, deren Funktionsfähigkeit für den Schutz vor Hochwasserschäden gewährleistet werden muss. In diesen Gebieten hat der Hochwasserschutz Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die die Hochwasserschutzfunktion beeinträchtigen oder das Hochwasserrisiko erhöhen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie entsprechenden Landeswassergesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Hochwasserschutzgebiete nach Funktion (z.B. Überschwemmungsgebiet, Retentionsraum, technischer Hochwasserschutz, Polder) und Gewässerbezug |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Hochwasserrisikomanagementplan), in dem das Vorranggebiet für Hochwasserschutz ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Hochwasserschutz |
status | Status des Hochwasserschutzgebiets (z.B. festgesetzt, vorläufig gesichert, technisch ausgebaut, natürlicher Rückhalt) |
Vorranggebiete für militärische Nutzung sichern Bereiche, die für die Landesverteidigung und militärische Zwecke von besonderer Bedeutung sind. Diese Gebiete umfassen Truppenübungsplätze, Standortübungsplätze, militärische Liegenschaften, Munitionsdepots und andere Einrichtungen der Bundeswehr. In diesen Gebieten hat die militärische Nutzung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die der militärischen Nutzung entgegenstehen oder die Sicherheit militärischer Anlagen gefährden, sind ausgeschlossen. Gleichzeitig können militärische Flächen oft wichtige Funktionen für den Naturschutz erfüllen, da sie großflächig von intensiver ziviler Nutzung freigehalten werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Schutzbereichsgesetz, Luftverkehrsgesetz sowie entsprechenden Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der militärischen Nutzungsgebiete nach Art der Nutzung (z.B. Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz, militärische Liegenschaft, Munitionsdepot, Flugplatz) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Standortentwicklungsplan), in dem das Vorranggebiet für militärische Nutzung ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für militärische Nutzung |
status | Status der militärischen Nutzung (z.B. aktiv genutzt, in Umstrukturierung, zur Aufgabe vorgesehen, Doppelnutzung) |
Vorranggebiete für die Wassergewinnung sichern Bereiche mit bedeutsamen Grund- und Oberflächenwasservorkommen für die öffentliche und private Wasserversorgung. Diese Gebiete umfassen bestehende und geplante Wasserfassungen, Brunnenfelder, Talsperren und deren Einzugsgebiete sowie andere für die Wassergewinnung geeignete Bereiche. In diesen Gebieten hat die Wassergewinnung und der Gewässerschutz Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die die Wasserqualität oder -quantität gefährden oder die Wassergewinnung beeinträchtigen könnten, sind ausgeschlossen. Diese Gebiete sind essentiell für die Sicherung der Wasserversorgung. Rechtliche Grundlagen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie entsprechenden Landeswassergesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Wassergewinnungsgebiete nach Wasserart (z.B. Grundwasser, Oberflächenwasser, Quellwasser) und Gewinnungsart (Brunnen, Fassung, Talsperre) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Wasserschutzgebietsverordnung), in dem das Vorranggebiet für Wassergewinnung ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Wassergewinnung |
status | Status der Wassergewinnung (z.B. in Betrieb, geplant, stillgelegt, unter Schutz gestellt) |
Vorranggebiete für den Grundwasserschutz sichern Bereiche mit besonders bedeutsamen oder empfindlichen Grundwasservorkommen vor Beeinträchtigungen, die die Grundwasserqualität oder -quantität gefährden könnten. Diese Gebiete umfassen Wasserschutzgebiete, wichtige Grundwasserleiter, Einzugsgebiete von Trinkwasserfassungen und Bereiche mit hoher Grundwassergefährdung. In diesen Gebieten hat der Grundwasserschutz Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die das Grundwasser verunreinigen oder dessen Neubildung behindern könnten, sind ausgeschlossen. Diese Vorranggebiete sind essentiell für die nachhaltige Sicherung der Wasserversorgung und den Schutz der Grundwasserressourcen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Grundwasserverordnung (GrwV) sowie entsprechenden Landeswassergesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Grundwasserschutzgebiete nach Schutzfunktion (z.B. Trinkwasserschutz, Grundwasserleiter, Neubildungsgebiet) und Schutzzone |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Wasserschutzgebietsverordnung), in dem das Vorranggebiet für Grundwasserschutz ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Grundwasserschutz |
status | Schutzstatus des Grundwassers (z.B. festgesetzt, vorläufig angeordnet, geplant, saniert) |
Vorranggebiete für den vorbeugenden Binnenhochwasserschutz sichern Bereiche im Binnenland, die für den präventiven Schutz vor Hochwasserereignissen an Fließgewässern und stehenden Gewässern von entscheidender Bedeutung sind. Diese Gebiete umfassen natürliche Retentionsräume, Überschwemmungsgebiete, Bereiche für Hochwasserrückhaltebecken und andere Flächen, die dem Wasserrückhalt und der Hochwasserentschärfung dienen. Im Gegensatz zum Küstenhochwasserschutz konzentrieren sich diese Gebiete auf Binnengewässer wie Flüsse, Bäche und Seen. In diesen Gebieten hat der vorbeugende Binnenhochwasserschutz Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie entsprechenden Landeswassergesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Binnenhochwasserschutzgebiete nach Funktion (z.B. natürlicher Retentionsraum, Rückhaltebecken, Überschwemmungsgebiet) und Gewässerbezug |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Hochwasserrisikomanagementplan), in dem das Vorranggebiet für vorbeugenden Binnenhochwasserschutz ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für vorbeugenden Binnenhochwasserschutz |
status | Status des Binnenhochwasserschutzes (z.B. natürlicher Zustand, technisch ausgebaut, geplante Maßnahmen, funktionsfähig) |
Vorranggebiete für Küstenschutz und Klimafolgenanpassung im Küstenbereich sichern Bereiche, die für den Schutz vor Sturmfluten, Meeresspiegelanstieg und anderen klimawandelbedingten Küstengefahren von entscheidender Bedeutung sind. Diese Gebiete umfassen Deiche, Dünen, Vorländer, Sperrwerke, Schöpfwerke und andere Küstenschutzanlagen sowie Bereiche für deren Verstärkung oder Neubau. Sie berücksichtigen auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel wie flexiblen Küstenschutz oder naturbasierten Lösungen. In diesen Gebieten haben Küstenschutz und Klimaanpassung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Landeswassergesetz Schleswig-Holstein, Küstenschutzgesetz sowie dem Generalplan Küstenschutz.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Küstenschutzgebiete nach Schutzfunktion (z.B. Deichschutz, Dünenschutz, naturbasierter Küstenschutz) und Klimaanpassungsmaßnahmen |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Generalplan Küstenschutz, Regionalplan), in dem das Vorranggebiet für Küstenschutz und Klimafolgenanpassung ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Küstenschutz und Klimafolgenanpassung im Küstenbereich |
status | Status des Küstenschutzes (z.B. ausgebaut, verstärkungsbedürftig, geplante Klimaanpassung, naturbasiert) |
Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sichern Bereiche mit bedeutsamen Lagerstätten von Kies, Sand, Ton, Kalkstein und anderen mineralischen Rohstoffen für die aktuelle oder geplante Gewinnung im Tagebau. Diese Gebiete dienen der Rohstoffversorgung für Bauwirtschaft, Industrie und andere Bereiche und umfassen sowohl die Abbauflächen als auch erforderliche Nebenanlagen wie Aufbereitungsanlagen und Transportwege. In diesen Gebieten hat der Rohstoffabbau Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen, die dem Abbau entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Die Gebiete schließen auch Konzepte für Rekultivierung und Folgenutzung ein. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesberggesetz (BBergG), Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechenden Abgrabungsgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Abbaugebiete nach Rohstoffart (z.B. Kies, Sand, Ton, Kalkstein) und Abbaustand (geplant, aktiv, rekultiviert) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Rohstoffabbauplan), in dem das Vorranggebiet für Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Abbau oberflächennaher Rohstoffe |
status | Abbau- und Genehmigungsstatus (z.B. genehmigt, in Abbau, erschöpft, rekultiviert, geplant) |
Dieser Layer stellt grenzübergreifende Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen im Saarland dar, die aufgrund ihrer Lage an der deutsch-französischen Grenze besondere Bedeutung für die grenzüberschreitende wirtschaftliche Entwicklung haben. Diese Gebiete sind als Ziele der Raumordnung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG ausgewiesen und dienen der Stärkung der Großregion SaarLorLux. Die Festlegung erfolgt im Landesentwicklungsplan Teilabschnitt 'Siedlung' in Abstimmung mit den französischen Nachbarregionen zur Förderung der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Arbeitsplatzentwicklung.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung des Vorranggebiets nach wirtschaftlicher Ausrichtung (z.B. Industrie, Gewerbe, Dienstleistung, Mischnutzung) und grenzüberschreitender Funktion |
plan | Bezeichnung des Planwerks, in dem das grenzübergreifende Vorranggebiet festgelegt ist (Landesentwicklungsplan Saarland, grenzüberschreitender Entwicklungsplan) |
name | Offizielle Bezeichnung des grenzübergreifenden Vorranggebiets, oft nach Standort oder grenzüberschreitendem Projekt benannt |
status | Planungsrechtlicher Status des Vorranggebiets (z.B. Ziel der Raumordnung, in Entwicklung, realisiert, grenzüberschreitend abgestimmt) |
Grenzübergreifende Vorranggebiete zum Schutz von Grundwasservorkommen, die sich über Landesgrenzen erstrecken. Diese Gebiete dienen der nachhaltigen Sicherung der Grundwasserressourcen und schließen Nutzungen aus, die eine grenzüberschreitende Gefährdung der Wasserqualität oder -quantität bewirken könnten. Rechtliche Grundlage bilden das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Saarländische Wassergesetz in Verbindung mit entsprechenden Landesentwicklungsplänen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung des Grundwasserschutzgebietes nach Art und Schutzbedürftigkeit des Grundwasservorkommens |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionalplan), in dem das Vorranggebiet ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des grenzübergreifenden Vorranggebiets für Grundwasserschutz |
status | Rechtlicher Status des Vorranggebiets (z.B. rechtskräftig, im Verfahren, geplant) |
Grenzübergreifende Vorranggebiete für den Hochwasserschutz, die der länderübergreifenden Koordination des Hochwasserrisikomanagements dienen. Diese Gebiete umfassen Retentionsräume, Überschwemmungsgebiete und weitere hochwasserrelevante Flächen, deren Funktionsfähigkeit grenzüberschreitend zu sichern ist. Rechtliche Grundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie entsprechende Landeswassergesetze und Raumordnungspläne.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung des Hochwasserschutzgebietes nach Funktion (z.B. Retentionsraum, Überschwemmungsgebiet, technischer Hochwasserschutz) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Hochwasserrisikomanagementplan), in dem das Vorranggebiet festgelegt ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des grenzübergreifenden Vorranggebiets für Hochwasserschutz |
status | Rechtlicher Status des Vorranggebiets (z.B. rechtskräftig festgesetzt, im Planverfahren, vorläufig gesichert) |
Grenzübergreifende Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistung sichern und entwickeln wirtschaftliche Standorte von überregionaler Bedeutung, die sich über Landes- oder Gemeindegrenzen erstrecken. Diese Gebiete dienen der länderübergreifenden Abstimmung bei der Ansiedlung großflächiger Gewerbe- und Industriebetriebe sowie bedeutsamer Dienstleistungsstandorte. Andere raumbedeutsame Nutzungen, die der gewerblich-industriellen Entwicklung entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), Baugesetzbuch (BauGB) sowie in den Landesplanungsgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung des Gewerbegebiets nach Nutzungsart (z.B. Gewerbe, Industrie, Dienstleistung, Mischnutzung) und Bedeutung (regional, überregional) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionalplan), in dem das grenzübergreifende Vorranggebiet ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des grenzübergreifenden Vorranggebiets für Gewerbe, Industrie und Dienstleistung |
status | Rechtlicher Status des Vorranggebiets (z.B. rechtskräftig, im Planverfahren, Vorentwurf) |
Vorranggebiete für die Landwirtschaft sichern landwirtschaftlich besonders geeignete und ertragreiche Böden für die landwirtschaftliche Nutzung. In diesen Gebieten hat die Landwirtschaft Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Andere Planungen und Maßnahmen, die der landwirtschaftlichen Nutzung entgegenstehen oder diese beeinträchtigen, sind ausgeschlossen. Diese Gebiete dienen der Sicherung der Ernährungsgrundlagen und dem Erhalt der Kulturlandschaft. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und den entsprechenden Landesgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete nach Bodenqualität und Nutzungsart (z.B. Ackerbau, Grünland, Sonderkulturen) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionalplan), in dem das Vorranggebiet für Landwirtschaft ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Landwirtschaft |
status | Rechtlicher Status des Vorranggebiets (z.B. rechtskräftig, im Aufstellungsverfahren, geplant) |
Vorranggebiete für den Naturschutz sichern ökologisch besonders wertvolle Lebensräume, gefährdete Arten und deren Habitate sowie bedeutsame Biotopverbundsysteme. In diesen Gebieten haben Naturschutz und Landschaftspflege Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die den Naturschutzzielen entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Diese Gebiete dienen dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Rechtliche Grundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechende Landesnaturschutzgesetze.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung des Naturschutzgebiets nach Schutzzielen (z.B. Artenschutz, Biotopschutz, Biotopverbund, Landschaftsschutz) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionalplan), in dem das Vorranggebiet für Naturschutz ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Naturschutz |
status | Rechtlicher Status des Vorranggebiets (z.B. rechtskräftig, im Planverfahren, vorläufig gesichert) |
Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung sichern bedeutsame Lagerstätten oberflächennaher und tiefliegender Rohstoffe für den Abbau und die wirtschaftliche Nutzung. In diesen Gebieten hat die Rohstoffgewinnung einschließlich der erforderlichen Anlagen zur Förderung, Aufbereitung und Lagerung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Andere Planungen, die der Rohstoffgewinnung entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Diese Gebiete dienen der langfristigen Rohstoffsicherung und umfassen auch Rekultivierungs- und Folgenutzungskonzepte. Rechtliche Grundlagen sind das Bundesberggesetz (BBergG), Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechende Landesberggesetze.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Rohstoffgewinnungsgebiete nach Rohstoffart (z.B. Kies, Sand, Ton, Kalkstein, Braunkohle) und Abbauart (Tagebau, Tiefbau) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Rohstoffsicherungsplan), in dem das Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Rohstoffgewinnung |
status | Rechtlicher Status des Vorranggebiets (z.B. rechtskräftig, im Planverfahren, bergbaulich genehmigt, stillgelegt) |
Vorranggebiete für Autobahnen sichern Korridore für bestehende und geplante Bundesautobahnen als wichtigste Verkehrsadern des überregionalen Fernverkehrs. Diese Gebiete dienen der Gewährleistung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für den Personen- und Güterverkehr und sind Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes. In diesen Gebieten hat die Autobahninfrastruktur einschließlich erforderlicher Nebenanlagen Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen, die dem Autobahnbau oder -betrieb entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG), Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sowie entsprechenden Planfeststellungsverfahren.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Autobahnvorranggebiete nach Funktion (z.B. Neubau, Ausbau, Erhaltung) und verkehrlicher Bedeutung |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Regionalplan), in dem das Vorranggebiet für Autobahn ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Autobahn (meist mit Autobahnbezeichnung wie A7, A1 etc.) |
status | Status der Autobahn (z.B. in Betrieb, im Bau, geplant, planfestgestellt) |
Vorranggebiete für den Freiraumschutz dienen der Sicherung und Entwicklung ökologisch bedeutsamer, zusammenhängender Freiräume. Sie umfassen unbebaute Landschaftsräume mit besonderen Funktionen für Naturhaushalt, Landschaftsbild, Erholung und klimatische Ausgleichswirkungen. In diesen Gebieten haben freiraumsichernde Nutzungen Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und den entsprechenden Landesgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung des Freiraumschutzgebietes nach Schutzfunktion (z.B. ökologische Vernetzung, Klimaschutz, Erholungsvorsorge, Landschaftsschutz) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionalplan), in dem das Vorranggebiet für Freiraumschutz ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Freiraumschutz |
status | Rechtlicher Status des Vorranggebiets (z.B. rechtskräftig, im Aufstellungsverfahren, geplant) |
Vorranggebiete für Haupteisenbahnstrecken sichern die wichtigsten Schienenverbindungen des Fern- und Güterverkehrs als Rückgrat des deutschen Eisenbahnnetzes. Diese hochbelasteten Strecken sind Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes und dienen dem schnellen Personen- und Güterverkehr über weite Entfernungen. In diesen Gebieten hat die Eisenbahninfrastruktur einschließlich erforderlicher Nebenanlagen und Ausbauten Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen, die dem Eisenbahnbetrieb oder notwendigen Infrastrukturmaßnahmen entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) sowie entsprechenden Planfeststellungsverfahren.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Haupteisenbahnstrecken nach Verkehrsfunktion (z.B. Hochgeschwindigkeitsstrecke, Mischverkehrsstrecke, Güterverkehrsstrecke) und Bedeutung im Netz |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Regionalplan), in dem das Vorranggebiet für Haupteisenbahnstrecke ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Haupteisenbahnstrecke |
status | Status der Haupteisenbahnstrecke (z.B. in Betrieb, im Ausbau, elektrifiziert, zweigleisig ausgebaut) |
Vorranggebiete Wald, Natura 2000 und Biotopverbund in Wäldern umfassen Waldflächen mit mehrfachen Schutz- und Entwicklungsfunktionen, die sowohl forstwirtschaftliche als auch naturschutzfachliche Ziele verfolgen. Diese Gebiete vereinen die Sicherung der Waldfunktionen mit den Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten und der Biotopvernetzung. Sie dienen dem Schutz waldtypischer Lebensräume und Arten, der Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. In diesen multifunktionalen Vorranggebieten haben Walderhaltung, Naturschutz und Biotopverbund gemeinsam Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundeswaldgesetz (BWaldG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie entsprechenden Landesgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung nach Schutzfunktion (Waldschutz, Natura 2000-Gebiet, Biotopverbund) und Überlagerungsgrad der verschiedenen Funktionen |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem die Vorranggebiete Wald, Natura 2000 und Biotopverbund in Wäldern ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets Wald, Natura 2000 und Biotopverbund in Wäldern |
status | Status des multifunktionalen Vorranggebiets (z.B. ausgewiesen, unter Schutz gestellt, in Entwicklung, bewirtschaftet) |
Vorranggebiete für Hauptverkehrsstraßen sichern wichtige überörtliche Straßenverbindungen wie Bundes- und Landesstraßen, die als Hauptachsen des regionalen und überregionalen Straßenverkehrs fungieren. Diese Gebiete dienen der Gewährleistung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für den Personen- und Güterverkehr und verbinden wichtige Zentren miteinander. In diesen Gebieten hat die Straßeninfrastruktur einschließlich erforderlicher Aus- und Neubaumaßnahmen Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen, die dem Straßenbau oder -betrieb entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) sowie entsprechenden Planfeststellungsverfahren.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Hauptverkehrsstraßen nach Straßenkategorie (z.B. Bundesstraße, Landesstraße) und verkehrlicher Funktion (Fernverkehr, Regionalverkehr) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Regionalplan), in dem das Vorranggebiet für Hauptverkehrsstraße ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Hauptverkehrsstraße (meist mit Straßenbezeichnung wie B1, L123 etc.) |
status | Status der Hauptverkehrsstraße (z.B. in Betrieb, im Ausbau, geplant, planfestgestellt) |
Vorranggebiete für sonstige Eisenbahnstrecken sichern Korridore für Eisenbahninfrastrukturen, die nicht zu den Hauptstrecken des Fernverkehrs gehören, wie Regionalstrecken, Nebenstrecken, Industrieanschlussbahnen oder spezielle Bahnverbindungen. Diese Gebiete dienen der Sicherung eines funktionsfähigen Schienennetzes für den Regional- und Güterverkehr und tragen zur Verlagerung des Verkehrs auf die umweltfreundliche Schiene bei. In diesen Gebieten hat die Eisenbahninfrastruktur Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen, die dem Eisenbahnbetrieb entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechenden Planfeststellungsverfahren.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der sonstigen Eisenbahnstrecken nach Funktion (z.B. Regionalstrecke, Nebenstrecke, Industrieanschluss, S-Bahn) und Betriebsart |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landesverkehrsplan), in dem das Vorranggebiet für sonstige Eisenbahnstrecke ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für sonstige Eisenbahnstrecke |
status | Status der Eisenbahnstrecke (z.B. in Betrieb, stillgelegt, reaktiviert, geplant, im Bau) |
Vorranggebiete für die Schifffahrt sichern Wasserstraßen, Fahrrinnen und schifffahrtsbezogene Wasserflächen für den Schiffsverkehr. Diese Gebiete umfassen Bundeswasserstraßen, Landeswasserstraßen und weitere für die Schifffahrt bedeutsame Gewässerabschnitte einschließlich der erforderlichen Wendebereiche und Liegestellen. Sie dienen der Aufrechterhaltung und Entwicklung des Wasserstraßennetzes als umweltfreundliches Verkehrsmittel für den Güter- und Personentransport. In diesen Gebieten hat die Schifffahrt Vorrang vor anderen Nutzungen der Gewässer. Planungen, die die Schiffbarkeit beeinträchtigen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie entsprechenden Wasserstraßengesetzen der Länder.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Schifffahrtsvorranggebiete nach Gewässertyp (z.B. Bundeswasserstraße, Landeswasserstraße, Küstengewässer) und Schifffahrtsart (Güter-, Personenschifffahrt, Sportschifffahrt) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Wasserstraßenausbauplan), in dem das Vorranggebiet für Schifffahrt ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Schifffahrt (oft nach Gewässername oder Wasserstraßenbezeichnung) |
status | Status der Schifffahrtswasserstraße (z.B. in Betrieb, ausgebaut, in Unterhaltung, geplanter Ausbau) |
Vorranggebiete für Seehäfen und Binnenhäfen sichern bedeutsame Hafenstandorte als multimodale Verkehrsknotenpunkte für den Güterumschlag zwischen Schiff, Bahn und Straße. Diese Gebiete umfassen Hafenbecken, Kaianlagen, Umschlagflächen, Lagerbereiche und hafenaffine Industrie- und Logistikflächen. Sie dienen der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Häfen und der Verlagerung von Güterverkehren auf das umweltfreundliche Verkehrsmittel Schiff. In diesen Gebieten haben hafenbezogene Nutzungen Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Planungen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Hafengesetz, Wasserstraßengesetz, Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechenden Hafenentwicklungsplänen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Hafenvorranggebiete nach Hafentyp (Seehafen, Binnenhafen) und Funktion (Containerhafen, Massenguthafen, Industriehafen, Passagierhafen) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Hafenentwicklungsplan), in dem das Vorranggebiet für Seehafen/Binnenhafen ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets für Seehafen oder Binnenhafen |
status | Status des Hafengebiets (z.B. in Betrieb, in Entwicklung, geplante Erweiterung, modernisiert) |
Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung kennzeichnen Bereiche mit besonderen landschaftlichen, kulturellen oder infrastrukturellen Voraussetzungen für touristische und Erholungsnutzungen, denen bei Nutzungskonflikten ein besonderes Gewicht beigemessen wird. Diese Gebiete umfassen attraktive Landschaftsräume, Erholungsschwerpunkte, touristische Infrastrukturen und Bereiche mit Entwicklungspotential für nachhaltigen Tourismus. Bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen sind die Belange von Tourismus und Erholung besonders zu berücksichtigen, ohne dass andere Nutzungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechenden Landestourismuskonzepten.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Vorbehaltsgebiete nach Tourismusart (z.B. Naturtourismus, Kulturtourismus, Wassertourismus, Radtourismus) und Erholungsfunktion |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Tourismuskonzept), in dem das Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorbehaltsgebiets für Tourismus und Erholung |
status | Entwicklungsstand des Tourismus- und Erholungsgebiets (z.B. etabliert, in Entwicklung, Potentialgebiet, saisonal genutzt) |
Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft kennzeichnen Bereiche mit besonderen ökologischen Werten, charakteristischen Landschaftsstrukturen oder Bedeutung für den Naturhaushalt, denen bei Nutzungskonflikten mit anderen raumbedeutsamen Planungen ein besonderes Gewicht beigemessen wird. Diese Gebiete umfassen wertvolle Lebensräume, landschaftsprägende Elemente und Bereiche mit wichtigen ökologischen Funktionen, die zwar nicht den Schutzstatus von Vorranggebieten haben, aber dennoch einer besonderen Berücksichtigung bedürfen. Bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen sind die Belange von Natur und Landschaft verstärkt zu würdigen, ohne dass andere Nutzungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Raumordnungsgesetz (ROG).
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Vorbehaltsgebiete nach naturschutzfachlicher Bedeutung (z.B. Biotopschutz, Landschaftsschutz, Erholungsvorsorge) und Landschaftstyp |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorbehaltsgebiets für Natur und Landschaft |
status | Zustand und Entwicklungsstand des Gebiets (z.B. naturschutzfachlich wertvoll, entwicklungsfähig, unter Druck, stabil) |
Vorbehaltsgebiete für Kultur und Denkmalpflege kennzeichnen Bereiche mit bedeutsamen Kulturgütern, Baudenkmälern, archäologischen Fundstätten oder historischen Kulturlandschaften, denen bei Nutzungskonflikten mit anderen raumbedeutsamen Planungen ein besonderes Gewicht beigemessen wird. Diese Gebiete umfassen das kulturelle Erbe von regionaler oder überregionaler Bedeutung, das für die Identität und Geschichte einer Region prägend ist. Bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen sind die Belange der Kultur und Denkmalpflege verstärkt zu berücksichtigen und entsprechende Schutz- oder Erhaltungsmaßnahmen zu prüfen, ohne dass andere Nutzungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt sowie im Raumordnungsgesetz (ROG).
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Vorbehaltsgebiete nach Art des Kulturguts (z.B. Baudenkmal, archäologische Stätte, historische Kulturlandschaft, Ensemble) und kultureller Bedeutung |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Denkmalliste), in dem das Vorbehaltsgebiet für Kultur und Denkmalpflege ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorbehaltsgebiets für Kultur und Denkmalpflege |
status | Schutz- und Erhaltungszustand des Kulturguts (z.B. denkmalgeschützt, sanierungsbedürftig, gut erhalten, gefährdet) |
Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft kennzeichnen Bereiche mit guten bis sehr guten Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Nutzung, denen bei Nutzungskonflikten mit anderen raumbedeutsamen Planungen ein besonderes Gewicht beigemessen wird. Diese Gebiete umfassen landwirtschaftlich wertvolle Böden, günstige Agrarstrukturen und Bereiche mit funktionsfähigen landwirtschaftlichen Betrieben. Bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen sind die Belange der Landwirtschaft verstärkt zu berücksichtigen, um die Ernährungsgrundlagen zu sichern und eine leistungsfähige Landwirtschaft zu erhalten, ohne dass andere Nutzungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Diese Gebiete tragen zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der ländlichen Wirtschaftsstruktur bei. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG) und Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG).
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der landwirtschaftlichen Vorbehaltsgebiete nach Bodenqualität, Nutzungsart (z.B. Ackerbau, Grünland, Sonderkulturen) und agrarstruktureller Bedeutung |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Agrarstrukturentwicklungsplan), in dem das Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorbehaltsgebiets für Landwirtschaft |
status | Zustand der landwirtschaftlichen Nutzung (z.B. intensiv genutzt, strukturiert, entwicklungsfähig, unter Nutzungsdruck) |
Vorbehaltsgebiete für das ökologische Verbundsystem kennzeichnen Bereiche, die für die Vernetzung von Lebensräumen und den Biotopverbund von besonderer Bedeutung sind und denen bei Nutzungskonflikten ein besonderes Gewicht beigemessen wird. Diese Gebiete umfassen Verbindungskorridore, Trittsteinbiotope und andere Strukturen, die den genetischen Austausch zwischen Populationen und die Wanderung von Arten ermöglichen. Sie sind wesentliche Elemente zur Umsetzung des gesetzlichen Biotopverbunds und dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen sind die Belange des ökologischen Verbundsystems verstärkt zu berücksichtigen, ohne dass andere Nutzungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 21 zum Biotopverbund.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Verbundsystemelemente nach Funktion (z.B. Verbindungskorridor, Trittsteinbiotop, Kernlebensraum, Pufferzone) und Habitattyp |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorbehaltsgebiets für das ökologische Verbundsystem |
status | Funktionszustand des Verbundsystems (z.B. funktionsfähig, in Entwicklung, unterbrochen, zu stärken) |
Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz kennzeichnen Bereiche mit bedeutsamen Grundwasservorkommen oder besonderer Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verunreinigungen, denen bei Nutzungskonflikten ein besonderes Gewicht beigemessen wird. Diese Gebiete umfassen Grundwasserleiter, Einzugsgebiete von Trinkwasserbrunnen, Bereiche mit geringer Grundwasserüberdeckung oder hoher Durchlässigkeit sowie potentielle Wasserschutzgebiete. Bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen sind die Belange des Grundwasserschutzes verstärkt zu berücksichtigen, um die Qualität und Quantität der Grundwasserressourcen langfristig zu sichern, ohne dass andere Nutzungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und entsprechenden Landeswassergesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Grundwasserschutzgebiete nach Schutzgrund (z.B. Trinkwassergewinnung, Grundwasserleiter, empfindliche Bereiche) und Gefährdungsgrad |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Wasserschutzgebietsverordnung), in dem das Vorbehaltsgebiet für Grundwasserschutz ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorbehaltsgebiets für Grundwasserschutz |
status | Zustand des Grundwasserschutzes (z.B. gute Qualität, gefährdet, unter Schutz gestellt, monitoring erforderlich) |
Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe kennzeichnen Bereiche mit Lagerstätten von Kies, Sand, Ton, Kalkstein und anderen mineralischen Rohstoffen, denen bei Nutzungskonflikten ein besonderes Gewicht beigemessen wird. Diese Gebiete umfassen sowohl potentielle Abbaugebiete als auch Bereiche mit noch nicht vollständig erkundeten Rohstoffvorkommen. Bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen sind die Belange der Rohstoffgewinnung verstärkt zu berücksichtigen, um die langfristige Rohstoffversorgung zu sichern, ohne dass andere Nutzungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Diese Gebiete dienen der mittelfristigen Rohstoffsicherung und können bei Bedarf für den Abbau in Anspruch genommen werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesberggesetz (BBergG), Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechenden Rohstoffsicherungskonzepten.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Vorbehaltsgebiete nach Rohstoffart (z.B. Kies, Sand, Ton, Kalkstein) und Entwicklungsstand (erkundet, potentiell, langfristig gesichert) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Rohstoffsicherungskonzept), in dem das Vorbehaltsgebiet für Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Vorbehaltsgebiets für Abbau oberflächennaher Rohstoffe |
status | Status der Rohstofflagerstätte (z.B. gesichert, erkundet, potentiell abbaubar, in Reserve) |
Sicherungsgebiete für Biosphärenreservate umfassen die räumliche Abgrenzung bestehender und geplanter Biosphärenreservate mit ihren charakteristischen Zonierungen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen. Diese Gebiete dienen der Sicherung großräumiger Kulturlandschaften als Modellregionen für nachhaltige Entwicklung und dem Schutz repräsentativer Ökosysteme. Biosphärenreservate verbinden Naturschutz mit nachhaltiger Regionalentwicklung und Umweltbildung. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie der UNESCO-Rahmenrichtlinie für Biosphärenreservate.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung nach Zonierung des Biosphärenreservats (Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone) und Planungsstand (bestehend, geplant) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Biosphärenreservatsverordnung), in dem das Sicherungsgebiet ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Sicherungsgebiets für das Biosphärenreservat |
status | Status des Biosphärenreservats (z.B. UNESCO-anerkannt, in Anerkennung, geplant, gesichert) |
Kernbereiche für Tourismus und Erholung umfassen Gebiete mit bereits etablierter touristischer Infrastruktur und hoher Bedeutung für den Tourismus, die sich durch ihre Qualität und Intensität der touristischen Nutzung von anderen Gebieten abheben. Diese Bereiche verfügen über eine gute touristische Grundausstattung, attraktive Landschafts- oder Kulturpotentiale und eine erkennbare touristische Prägung. Ziel ist die Aufwertung und qualitative Weiterentwicklung der bestehenden touristischen Angebote. Kernbereiche stellen eine Zwischenkategorie zwischen Entwicklungsgebieten und Schwerpunkträumen dar und sind für die regionale Tourismusentwicklung von besonderer Bedeutung. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG) und entsprechenden Landestourismuskonzepten.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Kernbereiche nach touristischer Prägung (z.B. Küstentourismus, Städtetourismus, Kulturtourismus) und Entwicklungsschwerpunkt |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionalplan), in dem der Kernbereich für Tourismus und Erholung ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Kernbereichs für Tourismus und Erholung |
status | Entwicklungsstand des Kernbereichs (z.B. etabliert, in Aufwertung, qualitative Entwicklung, infrastrukturell ausgebaut) |
Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung sowie Kernbereiche für Tourismus und Erholung umfassen die touristisch bedeutsamsten Gebiete des Landes, in denen Tourismus und Erholung bei Nutzungskonflikten besonderes Gewicht erhalten und vorrangig behandelt werden sollen. Diese Räume zeichnen sich durch herausragende touristische Potentiale, etablierte Infrastrukturen und hohe Besucherzahlen aus. Priorität haben qualitative Verbesserungen, Strukturentwicklung und Saisonverlängerung vor quantitativer Expansion. Die Gebiete sollen nachhaltig entwickelt und gleichzeitig vor beeinträchtigenden Nutzungen geschützt werden. Sie sind das Rückgrat der touristischen Entwicklung und Wirtschaft. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG) und Landestourismuskonzepten.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung nach touristischer Bedeutung (Schwerpunktraum, Kernbereich) und Tourismustyp (z.B. Küstentourismus, Kulturtourismus, Naturtourismus) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionalplan), in dem die Schwerpunkträume und Kernbereiche für Tourismus und Erholung ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Schwerpunktraums oder Kernbereichs für Tourismus und Erholung |
status | Entwicklungsstand des Tourismusgebiets (z.B. etablierter Schwerpunktraum, in qualitativer Entwicklung, nachhaltig ausgerichtet) |
Entwicklungsgebiete für Tourismus und Erholung umfassen Bereiche mit besonderen naturräumlichen, landschaftlichen oder kulturellen Potentialen für die touristische Entwicklung, die noch nicht die Intensität von Kern- oder Schwerpunktbereichen erreicht haben. Diese Gebiete verfügen über günstige Voraussetzungen wie attraktive Landschaften, vorhandene oder ausbaufähige Infrastrukturen und touristische Ansätze, die einer gezielten Entwicklung und Förderung bedürfen. Sie bieten Chancen für die Erschließung neuer touristischer Angebote, die Diversifizierung des Tourismus oder die Stärkung ländlicher Räume durch nachhaltigen Tourismus. Die Entwicklung soll behutsam und umweltverträglich erfolgen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG) und entsprechenden Tourismusentwicklungskonzepten.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Entwicklungsgebiete nach Entwicklungspotential (z.B. Naturtourismus, Kulturtourismus, Wassertourismus) und Entwicklungsstand |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Tourismusentwicklungskonzept), in dem das Entwicklungsgebiet für Tourismus und Erholung ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Entwicklungsgebiets für Tourismus und Erholung |
status | Entwicklungsstand des Tourismusgebiets (z.B. in Entwicklung, Potentialgebiet, erste Ansätze vorhanden, geplante Förderung) |
Dieser Layer erfasst Regionale Grünzüge in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die als großräumige, zusammenhängende Freiräume mit besonderen Funktionen für Klima, Erholung, Landschaftsbild und ökologische Vernetzung in den Regionalplänen festgelegt sind. Diese Grünzüge sind nach § 8 Abs. 7 Nr. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) und den jeweiligen Landesplanungsgesetzen als Vorranggebiete oder Vorbehaltsgebiete für Freiraumfunktionen ausgewiesen und dienen der langfristigen Sicherung siedlungsnaher Erholungsräume sowie der klimatischen und ökologischen Ausgleichsfunktion in verdichteten Räumen. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Festlegung nach dem Landesplanungsgesetz NRW und wird in den Regionalplänen der Bezirksregierungen konkretisiert, während in Schleswig-Holstein die Ausweisung gemäß Landesplanungsgesetz und in den Regionalplänen der Landesplanungsbehörde erfolgt. Diese Grünzüge haben rechtlich verbindlichen Charakter und entfalten gemäß § 4 ROG eine Ausschlusswirkung gegenüber raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die mit den festgelegten Freiraumfunktionen nicht vereinbar sind. Die Abgrenzung berücksichtigt bestehende und geplante Siedlungsentwicklung, Verkehrsinfrastruktur sowie besondere landschaftliche und ökologische Qualitäten. Regionale Grünzüge sind wichtige Instrumente zur Umsetzung der Europäischen Landschaftskonvention und tragen zur nachhaltigen Raumentwicklung bei.
Attribut | Beschreibung |
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category | Das Attribut "category" klassifiziert die spezifische Funktion oder den Typ des Regionalen Grünzugs wie Klimaachse, Erholungsgebiet oder ökologischer Korridor entsprechend der regionalplanerischen Zielsetzung. |
plan | Das Attribut "plan" dokumentiert den zugrundeliegenden Regionalplan, das Landesraumordnungsprogramm oder das Planwerk, in dem der Grünzug festgelegt wurde. |
name | Das Attribut "name" enthält die offizielle Bezeichnung des Regionalen Grünzugs zur eindeutigen Identifizierung und Zuordnung zu den Planungsunterlagen. |
status | Das Attribut "status" gibt den aktuellen Planungsstand, die Rechtskraft oder den Verfahrensstand der regionalplanerischen Festlegung an. |
Agrarische Vorzugsräume umfassen Bereiche mit besonders fruchtbaren Böden und günstigen agroklimatischen Bedingungen, die für die landwirtschaftliche Produktion von herausragender Bedeutung sind. Diese Flächen zeichnen sich durch hohe Bodenfruchtbarkeit, optimale Anbaubedingungen und überdurchschnittliche Erträge aus, insbesondere für Kulturen wie Zuckerrüben, Getreide und andere Feldfrüchte. Sie stellen das Rückgrat der regionalen Landwirtschaft dar und sind für die Ernährungssicherung von besonderer Bedeutung. Agrarische Vorzugsräume sollen vorrangig der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben und vor konkurrierenden Nutzungen geschützt werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie entsprechenden Landesraumordnungsgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der agrarischen Vorzugsräume nach Bodenqualität, dominierenden Kulturen (z.B. Getreide, Zuckerrüben, Feldgemüse) und landwirtschaftlicher Intensität |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Agrarstrukturentwicklungsplan), in dem der agrarische Vorzugsraum ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des agrarischen Vorzugsraums |
status | Zustand der landwirtschaftlichen Nutzung (z.B. intensiv bewirtschaftet, hohe Erträge, strukturiert, entwicklungsfähig) |
Abstände zu geplanten Infrastrukturen des Straßenverkehrs definieren Schutzkorridore und Mindestabstände rund um geplante Straßenbauvorhaben, die von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten sind. Diese Bereiche dienen der Sicherung der Planungskorridore für zukünftige Verkehrsinfrastrukturen und berücksichtigen technische Anforderungen, Lärmschutz sowie Sicherheitsaspekte. In diesen Gebieten sind Planungen und Bauvorhaben, die den geplanten Straßenbau behindern oder unmöglich machen könnten, zu vermeiden oder nur unter besonderen Auflagen zulässig. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein sowie im Raumordnungsgesetz (ROG).
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Abstandsbereiche nach Straßenkategorie (z.B. Autobahn, Bundesstraße, Landesstraße) und Abstandsart (Bauverbotszone, Baubeschränkungszone, Lärmschutzbereich) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Verkehrsentwicklungsplan), in dem die Abstände zu geplanten Straßeninfrastrukturen festgelegt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Abstandsbereichs zu geplanten Straßeninfrastrukturen |
status | Planungsstand der Straßeninfrastruktur (z.B. Vorentwurf, Entwurfsplanung, planfestgestellt, im Bau) |
Belange des Denkmalschutzes umfassen Bereiche mit besonderen denkmalschutzrechtlichen Anforderungen, die bei Planungen und Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Diese Gebiete kennzeichnen Räume mit bedeutsamen Kulturdenkmälern, archäologischen Fundstätten, Ensembles oder historischen Kulturlandschaften, in denen die Belange des Denkmalschutzes bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen besonders zu würdigen sind. Sie dienen der Sicherung des kulturellen Erbes und der historischen Bausubstanz. Rechtliche Grundlagen finden sich im Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG SH) sowie im Raumordnungsgesetz (ROG).
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der denkmalschutzrelevanten Bereiche nach Art des Kulturguts (z.B. Baudenkmal, archäologisches Denkmal, Ensemble, Kulturlandschaft) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Denkmalliste), in dem die Belange des Denkmalschutzes dargestellt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Bereichs mit besonderen Belangen des Denkmalschutzes |
status | Schutzstatus des Denkmals oder Bereichs (z.B. eingetragen, unterschutzgestellt, Verdachtsfläche, geplant) |
Brutplätze windkraftsensibler Großvögel kennzeichnen Standorte von Vogelarten, die aufgrund ihres Verhaltens, ihrer Flugweise oder ihres Schutzstatus besonders empfindlich gegenüber Windenergieanlagen sind. Diese Gebiete dienen dem Artenschutz durch die Berücksichtigung artspezifischer Abstandsregelungen bei der Planung von Windkraftanlagen. Zu den windkraftsensiblen Großvögeln gehören insbesondere See- und Fischadler, Rotmilan, Schwarzstorch und andere gefährdete Großvogelarten. Die Ausweisung erfolgt auf Basis ornithologischer Erfassungen und dient der Konfliktminimierung zwischen Windenergienutzung und Vogelschutz. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie entsprechenden Windkraft-Leitfäden der Länder.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Brutplätze nach Vogelart (z.B. Seeadler, Rotmilan, Schwarzstorch) und Schutzstatus der Art (streng geschützt, besonders geschützt) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Teilfortschreibung Windenergie, Regionalplan), in dem die Brutplätze windkraftsensibler Großvögel berücksichtigt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Brutplatzes windkraftsensibler Großvögel |
status | Status des Brutplatzes (z.B. aktuell besetzt, regelmäßig genutzt, aufgegeben, unregelmäßig besetzt) |
Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs mit Bedeutung kennzeichnen traditionelle Flugrouten von Zugvögeln, die aufgrund ihrer hohen Frequentierung und ökologischen Bedeutung für den Vogelschutz relevant sind. Diese linearen Strukturen folgen meist geografischen Leitlinien wie Küsten, Flussläufen oder Gebirgszügen und werden von verschiedenen Vogelarten während der Herbst- und Frühjahrsmigration genutzt. Sie dienen der Berücksichtigung des Vogelzuggeschehens bei raumbedeutsamen Planungen, insbesondere bei der Windenergienutzung und anderen Infrastrukturvorhaben. Die Ausweisung erfolgt auf Basis langjähriger ornithologischer Beobachtungen und Radardaten. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie entsprechenden Planungshilfen zum Vogelschutz.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Vogelzugachsen nach Bedeutung (überregional, landesweit, regional) und dominierenden Vogelgruppen (Wasservögel, Greifvögel, Kleinvögel) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Teilfortschreibung Windenergie), in dem die Hauptachsen des Vogelzugs berücksichtigt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung der Hauptachse des überregionalen Vogelzugs |
status | Status der Vogelzugachse (z.B. wissenschaftlich belegt, traditionell genutzt, saisonal aktiv, ganzjährig bedeutsam) |
Kleinstbiotope umfassen kleinflächige, aber ökologisch wertvolle Lebensräume wie Tümpel, Feldgehölze, Knicks, Sölle, Trockenrasen oder andere naturnahe Strukturelemente der Kulturlandschaft. Diese meist unter einem Hektar großen Biotope haben eine wichtige Funktion als Refugial-, Nahrungs- und Fortpflanzungshabitate für spezialisierte Arten sowie als Trittsteine im Biotopverbund. Sie tragen wesentlich zur Biodiversität und ökologischen Stabilität der Landschaft bei. Kleinstbiotope sind häufig gesetzlich geschützte Biotope und unterliegen besonderen Schutzbestimmungen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 30, sowie im Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Kleinstbiotope nach Biotoptyp (z.B. Kleingewässer, Feldgehölz, Knick, Trockenrasen, Feuchtbiotop) und Schutzstatus |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Biotopkartierung, Landschaftsplan), in dem die Kleinstbiotope erfasst sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Kleinstbiotops |
status | Schutz- und Erhaltungsstatus des Kleinstbiotops (z.B. gesetzlich geschützt, gefährdet, gut erhalten, entwicklungsbedürftig) |
Kompensations- und Ökokontoflächen sind Bereiche, die zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Maßnahmen zur Aufwertung, Wiederherstellung oder Neuschaffung von Biotopen und Landschaftsstrukturen dienen. Kompensationsflächen werden projektbezogen zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung angelegt, während Ökokontoflächen vorgezogen umgesetzt und später zur Kompensation verschiedener Eingriffe verwendet werden können. Diese Flächen tragen zur Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und zur Erhaltung der Biodiversität bei. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere §§ 13-18 zur Eingriffsregelung, sowie im Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Flächen nach Kompensationsart (Ausgleich, Ersatz, Ökokonto) und Maßnahmentyp (z.B. Biotopentwicklung, Aufforstung, Renaturierung) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landschaftsplan, Kompensationsverzeichnis, Ökokontokataster), in dem die Kompensations- und Ökokontoflächen geführt werden |
name | Eindeutige Bezeichnung der Kompensations- oder Ökokontofläche |
status | Status der Kompensationsfläche (z.B. umgesetzt, in Entwicklung, im Ökokonto verfügbar, bereits verbucht) |
Korridore von Richtfunkstrecken kennzeichnen die Ausbreitungswege von Funkverbindungen zwischen Richtfunkanlagen, die für eine störungsfreie Übertragung von Signalen freigehalten werden müssen. Diese linearen Korridore erfordern eine ungehinderte Sichtverbindung zwischen den Sende- und Empfangsanlagen und dürfen nicht durch Bauwerke, Windenergieanlagen oder andere hohe Strukturen unterbrochen werden. Sie sind wesentlich für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsinfrastruktur, Rundfunk- und Fernsehübertragung sowie für Sicherheitsfunk von Polizei, Feuerwehr und anderen Behörden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Telekommunikationsgesetz (TKG), Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechenden technischen Richtlinien der Bundesnetzagentur.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Richtfunkkorridore nach Betreiber (z.B. Telekommunikation, Rundfunk, Behördenfunk) und Bedeutung (überregional, regional, lokal) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Teilfortschreibung Windenergie), in dem die Korridore von Richtfunkstrecken berücksichtigt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Korridors der Richtfunkstrecke |
status | Status der Richtfunkstrecke (z.B. in Betrieb, geplant, stillgelegt, störungsanfällig) |
Mittel- und Binnendeiche sind Schutzanlagen der zweiten und dritten Deichlinie im Küstenschutz, die als Rückfalleben bei Versagen der Hauptdeiche (Seedeiche) fungieren. Diese Deiche schützen das Binnenland vor Überflutungen bei Sturmfluten und dienen der gestaffelten Hochwasservorsorge. Mitteldeiche liegen zwischen Haupt- und Binnendeichen, während Binnendeiche die innerste Schutzlinie bilden. Sie sind Teil des mehrstufigen Küstenschutzsystems und haben sowohl aktuelle Schutzfunktionen als auch historische Bedeutung als Zeugnisse der Landgewinnung. Rechtliche Grundlagen finden sich im Wasserverbandsgesetz, Landeswassergesetz Schleswig-Holstein sowie entsprechenden Deichgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Deiche nach Funktion (Mitteldeich, Binnendeich) und Schutzklasse sowie nach ihrer Rolle im Küstenschutzsystem |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Generalplan Küstenschutz, Regionalplan), in dem die Mittel- und Binnendeiche dargestellt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Mittel- oder Binnendeiches |
status | Zustand und Status des Deiches (z.B. aktiver Schutz, historisch, sanierungsbedürftig, verstärkt) |
Nahrungsgebiete für Gänse und Singschwäne außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten umfassen wichtige Rast- und Überwinterungshabitate für diese wandernden Wasservogelarten, die nicht bereits durch Natura 2000-Gebiete geschützt sind. Diese Flächen, meist landwirtschaftlich genutzte Grünland- und Ackerflächen, dienen als essentielle Nahrungsräume während der Zugzeiten und Überwinterungsperioden. Sie ergänzen das Schutzgebietssystem und sind für die Erhaltung der Populationen von Bless-, Grau-, Ringelgänsen und Singschwänen von besonderer Bedeutung. Bei raumbedeutsamen Planungen sind diese Gebiete als funktional wichtiger Bestandteil des Vogelzuggeschehens zu berücksichtigen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Nahrungsgebiete nach Zielarten (z.B. Blessgans, Graugans, Ringelgans, Singschwan) und Nutzungsintensität (Hauptnahrungsgebiet, Nebennahrungsgebiet) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Teilfortschreibung Windenergie), in dem die Nahrungsgebiete für Gänse und Singschwäne berücksichtigt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Nahrungsgebiets für Gänse und Singschwäne |
status | Status des Nahrungsgebiets (z.B. regelmäßig genutzt, saisonal bedeutsam, traditionell genutzt, Nutzung rückläufig) |
Die Nordfriesischen Inseln umfassen die vor der schleswig-holsteinischen Westküste gelegenen Inseln und Halligen im Wattenmeer, die durch ihre besondere geografische Lage und ökologische Bedeutung charakterisiert sind. Diese Gebiete stehen aufgrund ihrer einzigartigen Naturausstattung, ihrer Funktion als Lebensraum für seltene Arten und ihrer kulturhistorischen Bedeutung unter besonderem Schutz. Sie sind Teil des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer. Die Inseln haben zudem besondere Bedeutung für Tourismus, traditionelle Landwirtschaft und als Lebensraum der friesischen Kultur. Rechtliche Grundlagen finden sich im Nationalparkgesetz, Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie internationalen Schutzabkommen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Nordfriesischen Inseln nach Inseltyp (Geestkerninsel, Marschinsel, Hallig) und Nutzung (bewohnt, unbewohnt, touristisch genutzt) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Nationalparkplan), in dem die Nordfriesischen Inseln dargestellt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung der Nordfriesischen Insel oder Hallig |
status | Schutz- und Entwicklungsstatus der Insel (z.B. Nationalpark, Weltnaturerbe, Naturschutzgebiet, touristische Nutzung) |
Schlafgewässer von Kranichen und Umgebungsbereiche umfassen Gewässer und deren Umfeld, die von Kranichen als nächtliche Ruheplätze während der Zugzeiten und Brutperioden genutzt werden. Diese Bereiche sind für die Kranichpopulation von essentieller Bedeutung, da sie Schutz vor Prädatoren bieten und störungsfreie Ruhemöglichkeiten gewährleisten. Die Umgebungsbereiche schließen auch die Anflugkorridore und angrenzenden Bereiche ein, die von Störungen freizuhalten sind. Kraniche reagieren besonders empfindlich auf Beunruhigungen, weshalb diese Gebiete bei Planungen besonders zu berücksichtigen sind. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie entsprechenden Artenschutzbestimmungen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Kranich-Schlafgewässer nach Nutzungsintensität (Hauptschlafplatz, Nebenschlafplatz) und Umgebungsbereich (Anflugkorridor, Störungsschutzzone) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Teilfortschreibung Windenergie), in dem die Schlafgewässer von Kranichen berücksichtigt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Kranich-Schlafgewässers und Umgebungsbereichs |
status | Status des Schlafgewässers (z.B. regelmäßig genutzt, traditioneller Schlafplatz, saisonal genutzt, aufgegeben) |
Schwerpunktbereiche und Verbundachsen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems bilden das Grundgerüst eines landesweiten Netzes zum Schutz und zur Vernetzung von Lebensräumen. Schwerpunktbereiche umfassen großflächige, naturschutzfachlich besonders wertvolle Gebiete, während Verbundachsen lineare Strukturen darstellen, die als Wanderkorridore und Ausbreitungsachsen für Arten zwischen den Schwerpunktbereichen fungieren. Dieses System dient der Umsetzung des gesetzlichen Biotopverbunds und trägt zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei. Es berücksichtigt sowohl bestehende Schutzgebiete als auch Entwicklungspotentiale für Naturschutz und Landschaftspflege. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 21 zum Biotopverbund, sowie im Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung nach Funktion (Schwerpunktbereich, Verbundachse) und naturschutzfachlicher Bedeutung (überregional, landesweit, regional) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landschaftsrahmenplan, Regionalplan), in dem die Schwerpunktbereiche und Verbundachsen des Biotopverbundsystems ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Schwerpunktbereichs oder der Verbundachse im Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem |
status | Entwicklungsstand des Verbundsystems (z.B. funktionsfähig, in Entwicklung, zu stärken, beeinträchtigt) |
Schützenswerte Geotope umfassen erdgeschichtlich, wissenschaftlich oder landschaftsästhetisch bedeutsame geologische, geomorphologische und bodenkundliche Bildungen. Diese Objekte dokumentieren die Erdgeschichte, geologische Prozesse und die Landschaftsentwicklung und haben besonderen Wert für Wissenschaft, Bildung und Geotourismus. Geotope können natürliche Aufschlüsse, Findlinge, charakteristische Landschaftsformen oder auch stillgelegte Abbaustätten sein. Sie bedürfen besonderen Schutzes vor Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung und sind als Teil des geologischen Erbes zu erhalten. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein sowie entsprechenden Denkmalschutzbestimmungen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Geotope nach Art (z.B. Aufschluss, Findling, Landschaftsform, Höhle) und Bedeutung (wissenschaftlich, didaktisch, landschaftsästhetisch) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Geotopkataster, Regionalplan), in dem die schützenswerten Geotope erfasst sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des schützenswerten Geotops |
status | Schutz- und Erhaltungszustand des Geotops (z.B. gut erhalten, gefährdet, geschützt, touristisch erschlossen) |
Sichtkorridore um die UNESCO-Welterbestätte Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk sind Bereiche, die zum Schutz der visuellen Integrität und des Landschaftscharakters der Welterbestätte von sichtbeeinträchtigenden Bauwerken und Anlagen freizuhalten sind. Diese Korridore dienen der Bewahrung der historischen Landschaftswahrnehmung und des außergewöhnlichen universellen Werts der Welterbestätte. Sie umfassen wichtige Sichtachsen und Blickbeziehungen zu den archäologischen Monumenten des frühmittelalterlichen Grenzwalls und der Wikingersiedlung. Hohe Bauwerke wie Windenergieanlagen können die Authentizität und Integrität der Welterbestätte beeinträchtigen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein, der UNESCO-Welterbekonvention sowie entsprechenden Managementplänen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Sichtkorridore nach Bedeutung (primärer Sichtkorridor, sekundärer Sichtkorridor) und Bezug zum Welterbe (Haithabu, Danewerk, Ensemble) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Welterbe-Managementplan, Regionalplan), in dem die Sichtkorridore um die UNESCO-Welterbestätte ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Sichtkorridors um die UNESCO-Welterbestätte |
status | Schutzstatus des Sichtkorridors (z.B. ausgewiesen, in Planung, beeinträchtigt, ungestört) |
Stadt- und Umlandbereiche sowie Verdichtungsräume kennzeichnen Gebiete mit besonderer siedlungsstruktureller Prägung und Konzentration von Bevölkerung, Arbeitsplätzen und Infrastrukturen. Diese Bereiche umfassen Kernstädte mit ihren funktional verflochtenen Umlandgemeinden sowie Verdichtungsräume mit hoher Siedlungsdichte und intensiven Verflechtungsbeziehungen. Sie dienen der raumordnerischen Steuerung der Siedlungsentwicklung, der Bereitstellung zentralörtlicher Funktionen und der koordinierten Infrastrukturentwicklung. In diesen Gebieten sind Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Verkehr räumlich und funktional eng miteinander verknüpft. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG) und Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung nach Raumtyp (Stadtbereich, Umlandbereich, Verdichtungsraum) und zentralörtlicher Funktion (Oberzentrum, Mittelzentrum, Unterzentrum) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionalplan), in dem die Stadt- und Umlandbereiche sowie Verdichtungsräume ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Stadt- und Umlandbereichs oder Verdichtungsraums |
status | Entwicklungsstand des Raums (z.B. etabliert, wachsend, strukturschwach, in Entwicklung) |
Talräume an natürlichen Gewässern und an erheblich veränderten Wasserkörpern umfassen die morphologisch geprägten Niederungsbereiche entlang von Fließgewässern sowie die Randbereiche künstlich veränderter Gewässer. Diese Bereiche haben besondere Bedeutung für den Wasserhaushalt, als Retentionsräume bei Hochwasser, für die gewässertypische Flora und Fauna sowie für die Gewässerentwicklung. Sie dienen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. Potentials der Gewässer. Talräume sind auch wichtige Elemente des Biotopverbunds und der Erholungsvorsorge. Rechtliche Grundlagen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie entsprechenden Landeswassergesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Talräume nach Gewässertyp (natürliches Gewässer, erheblich veränderter Wasserkörper) und morphologischer Ausprägung (Niederung, Aue, Talboden) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Bewirtschaftungsplan nach WRRL), in dem die Talräume an Gewässern ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Talraums an natürlichen Gewässern oder erheblich veränderten Wasserkörpern |
status | Zustand des Talraums (z.B. naturnah, anthropogen überprägt, renaturiert, entwicklungsfähig) |
Umgebungsbereiche um planverfestigte Siedlungsflächen im Außenbereich kennzeichnen Pufferzonen rund um rechtlich gesicherte oder geplante Wohnbauflächen außerhalb geschlossener Ortschaften, die vor beeinträchtigenden Nutzungen geschützt werden sollen. Diese Bereiche dienen dem Schutz der Wohnqualität und der Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen Wohnnutzung und anderen Außenbereichsnutzungen wie Windenergieanlagen oder gewerblichen Vorhaben. Sie berücksichtigen Immissionsschutzaspekte, Lärmbelastungen und visuelle Beeinträchtigungen. Die Abgrenzung erfolgt unter Berücksichtigung von Mindestabständen zu störenden Nutzungen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Baugesetzbuch (BauGB), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie entsprechenden Abstandserlassen der Länder.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Umgebungsbereiche nach Art der Siedlungsfläche (Wohnbaufläche, Mischgebiet, Sondergebiet) und Planungsstand (rechtsverbindlich, im Verfahren) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Regionalplan), in dem die Umgebungsbereiche um planverfestigte Siedlungsflächen dargestellt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Umgebungsbereichs um planverfestigte Siedlungsflächen im Außenbereich |
status | Planungsstand der Siedlungsfläche (z.B. rechtsverbindlich, im Aufstellungsverfahren, geplant) |
Umgebungsbereiche um geplante Siedlungsentwicklungen und Standorte für Gewerbegebiete an Landesentwicklungsachsen kennzeichnen Schutzkorridore rund um vorgesehene Wohn- und Gewerbestandorte entlang der wichtigsten Entwicklungsachsen des Landes. Diese Bereiche dienen der Freihaltung von konkurrierenden Nutzungen, die die geplante Siedlungs- oder Gewerbeentwicklung behindern oder die zukünftige Nutzungsqualität beeinträchtigen könnten. Sie berücksichtigen Immissionsschutzanforderungen, Infrastrukturerfordernisse und städtebauliche Belange. Die Landesentwicklungsachsen bilden das Rückgrat der räumlichen Entwicklung und sollen die Konzentration von Siedlung und Infrastruktur fördern. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein und Baugesetzbuch (BauGB).
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Umgebungsbereiche nach geplanter Nutzung (Wohnsiedlung, Gewerbegebiet, Mischnutzung) und Lage an der Landesentwicklungsachse |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionalplan), in dem die Umgebungsbereiche um geplante Entwicklungen an Landesentwicklungsachsen ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Umgebungsbereichs um geplante Siedlungsentwicklungen und Gewerbestandorte an Landesentwicklungsachsen |
status | Planungsstand der Siedlungs- oder Gewerbeentwicklung (z.B. im Landesentwicklungsplan vorgesehen, in kommunaler Planung, realisiert) |
Wiesenvogel-Brutgebiete mit hohen Siedlungsdichten umfassen Bereiche mit überdurchschnittlich hohen Brutpaardichten charakteristischer Wiesenvogelarten wie Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine oder Wiesenpieper. Diese Gebiete stellen Kernlebensräume für gefährdete Wiesenvogelarten dar und sind von besonderer Bedeutung für den Erhalt dieser Artengruppe. Sie zeichnen sich durch geeignete Habitatstrukturen wie extensiv genutztes Grünland, Feuchtwiesen und störungsarme Bereiche aus. Bei raumbedeutsamen Planungen, insbesondere Windenergievorhaben, sind diese Gebiete aufgrund der hohen Kollisions- und Meidungsrisiken für Wiesenvögel besonders zu berücksichtigen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie entsprechenden Artenschutzbestimmungen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Brutgebiete nach dominierenden Wiesenvogelarten (z.B. Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel) und Siedlungsdichte (hoch, sehr hoch) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Teilfortschreibung Windenergie), in dem die Wiesenvogel-Brutgebiete mit hohen Siedlungsdichten berücksichtigt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Wiesenvogel-Brutgebiets mit hohen Siedlungsdichten |
status | Status des Brutgebiets (z.B. stabile Population, rückläufige Bestände, Schutzmaßnahmen erforderlich, monitoring) |
Ausnahmebereiche um Standorte von Windenergieanlagen innerhalb des Umgebungsbereiches von 1000m um EU-Vogelschutzgebiete kennzeichnen Flächen, in denen bereits genehmigte oder errichtete Windenergieanlagen von der generellen Restriktion im 1000m-Prüfbereich um Vogelschutzgebiete ausgenommen sind. Diese Bereiche entstehen durch Bestandsschutz bestehender Anlagen oder durch Ausnahmegenehmigungen nach umfassender artenschutzrechtlicher Prüfung. Sie berücksichtigen die Tatsache, dass nicht jeder Standort im Umgebungsbereich automatisch zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzziele führt. Weitere Windenergievorhaben in diesen Bereichen unterliegen besonderen Prüfanforderungen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie entsprechenden Windenergie-Erlassen der Länder.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Ausnahmebereiche nach Grund der Ausnahme (Bestandsschutz, Ausnahmegenehmigung) und Bezug zum EU-Vogelschutzgebiet |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Teilfortschreibung Windenergie, Regionalplan), in dem die Ausnahmebereiche um WEA-Standorte dargestellt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Ausnahmebereichs um WEA-Standorte innerhalb des 1000m-Umgebungsbereichs von EU-Vogelschutzgebieten |
status | Status der Ausnahmeregelung (z.B. genehmigt, Bestandsschutz, rechtskräftig, befristet) |
Die Ausschlusszone um die UNESCO-Welterbestätte Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk kennzeichnet Bereiche, in denen bestimmte Nutzungen und Vorhaben zum Schutz des außergewöhnlichen universellen Werts der Welterbestätte ausgeschlossen sind. Diese Zone dient der Sicherung der Authentizität und Integrität der archäologischen Denkmäler vor physischen Beeinträchtigungen, visuellen Störungen und anderen negativen Einflüssen. Sie umfasst sowohl die Kernzone der Welterbestätte als auch angrenzende sensible Bereiche. Besonders Windenergieanlagen und andere hohe Bauwerke sind aufgrund ihrer visuellen Fernwirkung in dieser Zone unzulässig. Rechtliche Grundlagen finden sich im Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein, der UNESCO-Welterbekonvention sowie entsprechenden Schutz- und Managementplänen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Ausschlusszone nach Schutzintensität (Kernzone, Pufferzone) und Bezug zu den Welterbekomponenten (Haithabu, Danewerk, Ensemble) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Welterbe-Managementplan, Regionalplan), in dem die Ausschlusszone um die UNESCO-Welterbestätte festgelegt ist |
name | Eindeutige Bezeichnung der Ausschlusszone um die UNESCO-Welterbestätte Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk |
status | Rechtlicher Status der Ausschlusszone (z.B. festgesetzt, UNESCO-anerkannt, rechtsverbindlich, in Planung) |
Dichtezentren für Seeadlervorkommen kennzeichnen Gebiete mit besonders hoher Konzentration von Seeadler-Brutpaaren und regelmäßig genutzten Habitaten dieser windkraftsensiblen Großvogelart. Diese Bereiche stellen Schwerpunkträume der Seeadlerpopulation dar und sind für den Erhalt und die weitere Entwicklung der Art von herausragender Bedeutung. Seeadler sind aufgrund ihrer Größe, Flugweise und ihres Verhaltens besonders kollisionsgefährdet an Windenergieanlagen. In Dichtezentren ist daher eine besonders intensive Prüfung von Windenergievorhaben erforderlich, da hier kumulative Effekte auf die Population auftreten können. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie entsprechenden Artenschutzbestimmungen und Windenergie-Leitfäden.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Dichtezentren nach Bedeutung (landesweites Dichtezentrum, regionales Dichtezentrum) und Nutzungsintensität durch Seeadler |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Teilfortschreibung Windenergie, Regionalplan), in dem die Dichtezentren für Seeadlervorkommen berücksichtigt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Dichtezentrums für Seeadlervorkommen |
status | Status des Seeadlervorkommens (z.B. stabile Population, wachsende Bestände, etabliertes Dichtezentrum, monitoring erforderlich) |
Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs mit besonderer Bedeutung kennzeichnen traditionelle Flugrouten von Zugvögeln, die aufgrund ihrer außergewöhnlich hohen Frequentierung, der Vielfalt der nutzenden Arten oder ihrer besonderen ökologischen Funktion von herausragender Bedeutung für den Vogelzug sind. Diese Achsen weisen eine noch höhere Bedeutung auf als die allgemeinen Hauptachsen des Vogelzugs und erfordern bei Planungsvorhaben, insbesondere Windenergieanlagen, eine besonders intensive artenschutzrechtliche Prüfung. Sie können auch seltene oder besonders schutzwürdige Arten betreffen oder sich durch besondere geografische Gegebenheiten auszeichnen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie entsprechenden Planungshilfen und wissenschaftlichen Untersuchungen zum Vogelzug.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Vogelzugachsen nach Grund der besonderen Bedeutung (Artendiversität, Individuenzahl, seltene Arten) und Zugzeit (Herbstzug, Frühjahrszug, ganzjährig) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Teilfortschreibung Windenergie, Regionalplan), in dem die Hauptachsen des Vogelzugs mit besonderer Bedeutung ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung der Hauptachse des überregionalen Vogelzugs mit besonderer Bedeutung |
status | Status der Vogelzugachse (z.B. wissenschaftlich dokumentiert, traditionell genutzt, international bedeutsam, monitoring erforderlich) |
International bedeutsame Nahrungsgebiete, Schlafplätze und Flugkorridore von Zwergschwänen umfassen Bereiche, die für diese seltene und streng geschützte Wasservogelart von internationaler Bedeutung sind. Zwergschwäne sind aufgrund ihrer geringen Populationsgröße und ihrer spezifischen Habitatansprüche besonders schutzwürdig. Diese Gebiete dienen als essenzielle Rast-, Nahrungs- und Überwinterungshabitate während der Zugzeiten und sind entscheidend für den Erhalt der Art. Die Flugkorridore verbinden die verschiedenen Teilhabitate und müssen von Störungen freigehalten werden. Windenergieanlagen stellen aufgrund der Kollisionsgefahr und Scheuchwirkung eine besondere Bedrohung dar. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie internationalen Schutzabkommen wie dem Bonner Übereinkommen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung nach Habitatfunktion (Nahrungsgebiet, Schlafplatz, Flugkorridor) und internationaler Bedeutung für Zwergschwäne |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Teilfortschreibung Windenergie, Managementplan), in dem die international bedeutsamen Zwergschwanhabitate berücksichtigt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des international bedeutsamen Nahrungsgebiets, Schlafplatzes oder Flugkorridors von Zwergschwänen |
status | Status des Zwergschwanhabitats (z.B. regelmäßig genutzt, international bedeutsam, monitoring erforderlich, gefährdet) |
Kolonien von Trauer- und Lachseeschwalben und Umgebungsbereiche umfassen die Brutplätze dieser seltenen und windkraftsensiblen Seeschwalbenarten sowie deren funktional wichtige Umgebung. Beide Arten sind streng geschützt und brüten kolonieweise auf Inseln, Sandbänken oder künstlichen Brutflößen in Küstengewässern. Die Umgebungsbereiche schließen wichtige Nahrungsgewässer und Flugkorridore zwischen Brut- und Nahrungsplätzen ein. Diese Gebiete sind besonders empfindlich gegenüber Störungen durch Windenergieanlagen, da die Arten eine hohe Kollisionsgefährdung aufweisen und auf störungsfreie Brutbedingungen angewiesen sind. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie entsprechenden Artenschutzprogrammen für Seeschwalben.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Kolonien nach Art (Trauerseeschwalbe, Lachseeschwalbe, Mischkolonie) und Bereich (Brutkolonie, Nahrungsgebiet, Flugkorridor) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Teilfortschreibung Windenergie, Artenschutzprogramm), in dem die Kolonien von Trauer- und Lachseeschwalben berücksichtigt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung der Kolonie von Trauer- und Lachseeschwalben und Umgebungsbereiche |
status | Status der Seeschwalbenkolonie (z.B. aktiv besetzt, unregelmäßig genutzt, Schutzmaßnahmen erforderlich, monitoring) |
Küstenstreifen als Nahrungs- und Rastgebiet für Vögel umfassen die küstennahen Bereiche der Nord- und Ostsee mit ihren charakteristischen Habitaten wie Stränden, Dünen, Salzwiesen und Flachwasserzonen, die als wichtige Nahrungs- und Rastgebiete für verschiedene Vogelarten dienen. Diese Gebiete sind von besonderer Bedeutung für Wat- und Wasservögel, Seeschwalben, Möwen und andere küstentypische Arten während der Brut-, Zug- und Überwinterungszeiten. Sie stellen wichtige Elemente des internationalen Vogelzugsystems dar und sind häufig Teil des Netzes Natura 2000. Bei Windenergievorhaben sind die besonderen Belange des Vogelschutzes in diesen sensiblen Küstenbereichen zu berücksichtigen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie entsprechenden Küstenschutzbestimmungen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Küstenstreifen nach Habitattyp (Strand, Dünen, Salzwiesen, Flachwasser) und dominierenden Vogelgruppen (Watvögel, Wasservögel, Seeschwalben) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Küstenschutzplan), in dem die Küstenstreifen als Nahrungs- und Rastgebiet für Vögel ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Küstenstreifens als Nahrungs- und Rastgebiet für Vögel |
status | Status des Küstenstreifens (z.B. regelmäßig genutzt, international bedeutsam, unter Schutz gestellt, störungsanfällig) |
Querungshilfen zum Austausch von Populationen wandernder Arten umfassen bauliche oder planerische Maßnahmen, die der Überwindung von Barrieren und der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit für wandernde Tierarten dienen. Diese Querungshilfen können Grünbrücken, Amphibientunnel, Fischtreppen, Otterpassagen oder andere spezielle Wanderkorridore sein, die den genetischen Austausch zwischen räumlich getrennten Populationen ermöglichen. Sie sind wesentliche Elemente des Biotopverbunds und tragen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei. Die Querungshilfen berücksichtigen die spezifischen Wanderverhalten und Habitatansprüche verschiedener Arten. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 21 zum Biotopverbund, sowie entsprechenden Fachgesetzen wie dem Bundesfernstraßengesetz.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Querungshilfen nach Zielarten (z.B. Großsäuger, Amphibien, Fische, Kleinsäuger) und Bautyp (Grünbrücke, Tunnel, Durchlass, Rampe) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landschaftsrahmenplan, Verkehrswegeplanung), in dem die Querungshilfen für wandernde Arten vorgesehen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung der Querungshilfe zum Austausch von Populationen wandernder Arten |
status | Realisierungsstand der Querungshilfe (z.B. errichtet, geplant, im Bau, funktionsfähig, sanierungsbedürftig) |
Schutzstreifen entlang von Landesschutz- und Regionaldeichen sind festgelegte Bereiche beidseitig der Deichkörper, die dem Schutz, der Unterhaltung und der Funktionstüchtigkeit der Hochwasserschutzanlagen dienen. Diese Streifen müssen von Bebauung und anderen Nutzungen freigehalten werden, die die Standsicherheit des Deiches gefährden, die Unterhaltungsarbeiten behindern oder im Katastrophenfall den Zugang für Reparaturmaßnahmen erschweren könnten. Sie umfassen sowohl die land- als auch die seeseitigen Bereiche der Deiche und sind Teil des präventiven Hochwasserschutzes. Die Breite der Schutzstreifen orientiert sich an der Deichklasse und den örtlichen Gegebenheiten. Rechtliche Grundlagen finden sich im Landeswassergesetz Schleswig-Holstein, Deichgesetz sowie entsprechenden Deichordnungen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Schutzstreifen nach Deichtyp (Landesschutzdeich, Regionaldeich) und Lage zum Deich (landseitig, seeseitig, beidseitig) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Generalplan Küstenschutz, Regionalplan), in dem die Schutzstreifen entlang der Deiche festgelegt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Schutzstreifens entlang von Landesschutz- oder Regionaldeichen |
status | Status des Schutzstreifens (z.B. festgesetzt, planungsrechtlich gesichert, zu erweitern, beeinträchtigt) |
Sichtachsen der UNESCO-Welterbestätte Hansestadt Lübeck umfassen wichtige Blickbeziehungen und Sichtverbindungen zur historischen Altstadt von Lübeck, die zum Schutz der visuellen Integrität und des außergewöhnlichen universellen Werts der Welterbestätte vor störenden Eingriffen geschützt werden müssen. Diese Sichtachsen gewährleisten die Wahrnehmbarkeit der charakteristischen Stadtsilhouette mit den berühmten sieben Türmen und anderen bedeutenden Baudenkmälern. Sie sind besonders relevant für hohe Bauwerke wie Windenergieanlagen, die die authentische Ansicht der mittelalterlichen Hansestadt beeinträchtigen können. Die Sichtachsen berücksichtigen sowohl Fernblicke als auch stadtnahe Perspektiven. Rechtliche Grundlagen finden sich im Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein, der UNESCO-Welterbekonvention sowie entsprechenden städtebaulichen Satzungen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Sichtachsen nach Bedeutung (primäre Sichtachse, sekundäre Sichtachse) und Blickrichtung zur Welterbestätte |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Welterbe-Managementplan, Regionalplan), in dem die Sichtachsen zur UNESCO-Welterbestätte Hansestadt Lübeck festgelegt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung der Sichtachse zur UNESCO-Welterbestätte Hansestadt Lübeck |
status | Schutzstatus der Sichtachse (z.B. ausgewiesen, rechtlich gesichert, beeinträchtigt, ungestört) |
Verkehrsinfrastrukturplanungen und Umgebungsbereiche umfassen geplante Verkehrsprojekte wie Straßen-, Schienen- und Wasserwege sowie deren erforderliche Schutzkorridore und Abstandsbereiche. Diese Gebiete dienen der Sicherung zukünftiger Verkehrsinfrastrukturen vor konkurrierenden Nutzungen und berücksichtigen technische Anforderungen, Sicherheitsaspekte, Lärmschutz und andere Immissionen. Die Umgebungsbereiche umfassen auch Flächen für Baustelleneinrichtungen, Kompensationsmaßnahmen und betriebsnotwendige Nebenanlagen. Sie sind von raumbedeutsamen Nutzungen freizuhalten, die die spätere Realisierung der Verkehrsinfrastruktur verhindern oder erheblich erschweren würden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesverkehrswegeplan, entsprechenden Fachgesetzen sowie planungsrechtlichen Bestimmungen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Verkehrsinfrastrukturplanungen nach Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße) und Umgebungsbereich (Trassenkorridor, Lärmschutzbereich, Baustellenbereich) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Regionalplan), in dem die Verkehrsinfrastrukturplanungen und Umgebungsbereiche dargestellt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung der Verkehrsinfrastrukturplanung und Umgebungsbereiche |
status | Planungsstand der Verkehrsinfrastruktur (z.B. im Bundesverkehrswegeplan enthalten, in Vorplanung, planfestgestellt, im Bau) |
Wiesenvogel-Brutgebiete mit besonders hohen Siedlungsdichten kennzeichnen Bereiche mit außergewöhnlich hohen Konzentrationen brütender Wiesenvogelarten, die eine noch höhere Bedeutung aufweisen als die allgemeinen Wiesenvogel-Brutgebiete. Diese Gebiete stellen die wertvollsten Kernlebensräume für gefährdete Wiesenvogelarten wie Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine und andere dar und sind für den Erhalt der Populationen von herausragender Bedeutung. Sie zeichnen sich durch optimale Habitatbedingungen, hohe Brutpaardichten und erfolgreiche Reproduktion aus. Bei Windenergievorhaben erfordern diese Gebiete aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit eine noch intensivere artenschutzrechtliche Prüfung und größere Abstandsregelungen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie entsprechenden Artenschutzprogrammen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Brutgebiete nach dominierenden Wiesenvogelarten und Grad der besonderen Bedeutung (sehr hoch, außergewöhnlich hoch) sowie Schutzpriorität |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Teilfortschreibung Windenergie, Artenschutzprogramm), in dem die Wiesenvogel-Brutgebiete mit besonders hohen Siedlungsdichten berücksichtigt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Wiesenvogel-Brutgebiets mit besonders hohen Siedlungsdichten |
status | Status des Brutgebiets (z.B. stabile Spitzenpopulation, international bedeutsam, Schutzmaßnahmen implementiert, intensives Monitoring) |
Wintermassenquartiere für Fledermäuse und Umgebungsbereiche umfassen Standorte mit größeren Ansammlungen überwinternder Fledermäuse sowie deren funktional wichtige Umgebung. Diese Quartiere, oft in Höhlen, Stollen, Kellern oder anderen frostfreien Verstecken, sind für das Überleben der Populationen von entscheidender Bedeutung. Die Umgebungsbereiche schließen Flugkorridore, Jagdgebiete und Transferrouten ein, die von den Fledermäusen beim Verlassen der Winterquartiere genutzt werden. Fledermäuse sind besonders kollisionsgefährdet an Windenergieanlagen, weshalb diese Gebiete bei der Windenergienutzung besonders zu berücksichtigen sind. Die Quartiere unterliegen strengen Störungsverboten. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der EU-FFH-Richtlinie sowie entsprechenden Artenschutzbestimmungen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Winterquartiere nach Quartierttyp (Höhle, Stollen, Gebäude) und Umgebungsbereich (Flugkorridor, Jagdgebiet, Transferroute) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Teilfortschreibung Windenergie, Artenschutzprogramm), in dem die Wintermassenquartiere für Fledermäuse berücksichtigt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Wintermassenquartiers für Fledermäuse und Umgebungsbereichs |
status | Status des Winterquartiers (z.B. regelmäßig genutzt, bedeutsames Massenquartier, unter Schutz gestellt, monitoring erforderlich) |
Archäologische Monumente umfassen bedeutsame archäologische Denkmäler und Fundstätten von besonderem wissenschaftlichem, historischem oder kulturellem Wert. Diese Bereiche enthalten Überreste vergangener Kulturen wie prähistorische Siedlungen, Grabhügel, Burgwälle, römische Relikte oder mittelalterliche Wüstungen, die als Bodendenkmal unter Schutz stehen. Sie sind wichtige Zeugnisse der Menschheitsgeschichte und erfordern besonderen Schutz vor Zerstörung oder Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen oder andere Eingriffe. Bei raumbedeutsamen Planungen sind archäologische Belange frühzeitig zu berücksichtigen und gegebenenfalls Ausgrabungen oder Schutzmaßnahmen durchzuführen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) sowie entsprechenden archäologischen Fachgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der archäologischen Monumente nach Zeitstellung (prähistorisch, römisch, mittelalterlich) und Monumenttyp (Siedlung, Gräberfeld, Befestigung, Kultstätte) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Denkmalliste), in dem die archäologischen Monumente erfasst sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des archäologischen Monuments |
status | Schutz- und Erhaltungsstatus des archäologischen Monuments (z.B. eingetragen, unterschutzgestellt, erforscht, gefährdet) |
Rohstoffsicherung außer Torf umfasst Gebiete mit bedeutsamen Lagerstätten mineralischer Rohstoffe wie Kies, Sand, Ton, Kalkstein, Salzgestein oder andere Bodenschätze, die für eine zukünftige Gewinnung von konkurrierenden Nutzungen freigehalten werden sollen. Diese Bereiche dienen der langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung und verhindern, dass wertvolle Lagerstätten durch Überbauung oder andere Nutzungen dauerhaft der Gewinnung entzogen werden. Im Gegensatz zu Torflagerstätten, die aufgrund ihrer besonderen ökologischen Bedeutung gesondert behandelt werden, konzentriert sich diese Kategorie auf die klassischen mineralischen Rohstoffe. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesberggesetz (BBergG), Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechenden Rohstoffsicherungskonzepten.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Rohstoffsicherungsgebiete nach Rohstoffart (z.B. Kies, Sand, Ton, Kalkstein, Salzgestein) und Gewinnungsmethode (Tagebau, Tiefbau) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Rohstoffsicherungskonzept), in dem die Rohstoffsicherung außer Torf ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Rohstoffsicherungsgebiets außer Torf |
status | Status der Rohstofflagerstätte (z.B. gesichert, erkundet, abbaubar, in Reserve, erschöpft) |
Kernräume des Biotopverbunds umfassen die ökologisch wertvollsten und am stärksten geschützten Bereiche, die das Rückgrat des landesweiten Biotopverbundsystems bilden. Diese Kernräume setzen sich aus Natura 2000-Gebieten, Nationalparks, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie Naturschutzgebieten zusammen und stellen großflächige, weitgehend unzerschnittene Lebensräume mit hoher Biodiversität dar. Sie dienen als Refugien für seltene und gefährdete Arten und als Ausgangspunkte für die Wiederbesiedlung angrenzender Gebiete. Die Kernräume sind durch Verbindungskorridore miteinander zu vernetzen, um einen funktionsfähigen Biotopverbund zu gewährleisten. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 21 zum Biotopverbund.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Kernräume nach Schutzgebietstyp (z.B. Natura 2000, Nationalpark, Biosphärenreservat, Naturschutzgebiet) und Lebensraumtyp |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landschaftsrahmenplan, Regionalplan), in dem die Kernräume des Biotopverbunds ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Kernraums im Biotopverbund |
status | Schutz- und Entwicklungsstand des Kernraums (z.B. rechtskräftig geschützt, in gutem Zustand, entwicklungsbedürftig, vernetzt) |
Unzerschnittene verkehrsarme Räume sind großflächige Landschaftsbereiche, die nicht durch größere Verkehrswege, Siedlungen oder andere technische Infrastrukturen zerschnitten werden und damit wichtige Rückzugsräume für störungsempfindliche Arten darstellen. Diese Räume sind definiert als Flächen, die nicht durch Bahnlinien, Siedlungen über 10 ha oder 10 Anwesen, Flughäfen, Tunnel über 1.000 m Länge oder Straßen mit mehr als 1.000 Kraftfahrzeugen pro Tag beeinträchtigt werden. Sie haben besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, die Erholungsvorsorge und als Lebensräume für wandernde Großsäuger. Der Erhalt dieser Räume ist wichtig für die Landschaftsqualität und ökologische Integrität. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und entsprechenden Landschaftsplanungen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der unzerschnittenen Räume nach Größe (z.B. über 100 km², 50-100 km², 25-50 km²) und Landschaftstyp (Wald, Offenland, Mischgebiet) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landschaftsrahmenplan, Regionalplan), in dem die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume dargestellt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des unzerschnittenen verkehrsarmen Raums |
status | Zustand der Unzerschnittenheit (z.B. intakt, bedroht, fragmentiert, zu erhalten) |
Der Verbund der Feuchtlebensräume umfasst ein zusammenhängendes System von Feuchtgebieten, Auen, Gewässern und deren Randbereichen, das der Sicherung und Vernetzung feuchtigkeitsabhängiger Lebensräume dient. Diese Gebiete haben besondere Bedeutung für wassergebundene und feuchtigkeitsliebende Pflanzen- und Tierarten sowie für den Wasserhaushalt der Landschaft. Der Verbund schließt sowohl natürliche als auch naturnahe Feuchtlebensräume wie Auen, Moore, Sümpfe, Teiche, Bachoberläufe und deren Übergangsbereiche ein. Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit dieser sensiblen Ökosysteme und die Ermöglichung des genetischen Austauschs zwischen den Populationen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Feuchtlebensräume nach Typ (z.B. Aue, Moor, Feuchtwiese, Gewässerrandstreifen) und Funktion im Verbundsystem (Kerngebiet, Verbindungskorridor) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landschaftsrahmenplan, Regionalplan), in dem der Verbund der Feuchtlebensräume ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Verbunds der Feuchtlebensräume |
status | Zustand des Feuchtlebensraum-Verbunds (z.B. funktionsfähig, beeinträchtigt, in Wiederherstellung, entwicklungsbedürftig) |
Der Verbund der Trockenlebensräume umfasst ein zusammenhängendes System von trockenheitsgeprägten Lebensräumen, das der Sicherung und Vernetzung xerophiler Pflanzen- und Tiergemeinschaften dient. Diese Gebiete schließen Trockenrasen, Sandrasen, Heiden, Felsbiotope, Steppenrasen und andere nährstoffarme, trockenheitsgeprägte Standorte ein. Sie beherbergen eine spezialisierte Flora und Fauna, die an extreme Standortbedingungen angepasst ist und oft seltene und gefährdete Arten umfasst. Der Verbund ermöglicht den genetischen Austausch zwischen räumlich getrennten Populationen und trägt zur Erhaltung der Biodiversität bei. Viele Trockenlebensräume sind durch intensive Landnutzung bedroht und bedürfen gezielter Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Trockenlebensräume nach Typ (z.B. Sandrasen, Trockenrasen, Heide, Felsbiotop) und Funktion im Verbundsystem (Kerngebiet, Trittsteinbiotop, Verbindungskorridor) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landschaftsrahmenplan, Regionalplan), in dem der Verbund der Trockenlebensräume ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Verbunds der Trockenlebensräume |
status | Zustand des Trockenlebensraum-Verbunds (z.B. gut erhalten, gefährdet, in Pflege, entwicklungsbedürftig) |
Gebiete für den Schutz der Natur umfassen Bereiche mit besonderen ökologischen Werten und Funktionen, die dem Erhalt und der Entwicklung der biologischen Vielfalt sowie der natürlichen Lebensgrundlagen dienen. Diese Gebiete schließen naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume, Biotope, Habitate seltener Arten und ökologisch bedeutsame Landschaftsstrukturen ein. Sie haben wichtige Funktionen für den Naturhaushalt, die Artenvielfalt und die ökologische Stabilität der Landschaft. Ziel ist die Sicherung und Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Ökosysteme sowie die Förderung der biologischen Funktionen der Natur. Diese Gebiete können sowohl bestehende Schutzgebiete als auch Entwicklungsflächen für den Naturschutz umfassen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Naturschutzgebiete nach Schutzzielen (z.B. Artenschutz, Biotopschutz, Prozessschutz) und Lebensraumtypen (Wald, Gewässer, Offenland, Feuchtgebiete) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsplan), in dem die Gebiete für den Schutz der Natur ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Gebiets für den Schutz der Natur |
status | Schutz- und Entwicklungsstand des Gebiets (z.B. unter Schutz gestellt, in Entwicklung, pflegebedürftig, naturnah) |
Dieser Layer stellt die bergbaulichen Betriebsflächen im Saarland dar, die aktiv für den Bergbaubetrieb genutzt werden oder bergbaulich geprägt sind. Das Saarland ist historisch durch den Steinkohlebergbau geprägt, wobei heute hauptsächlich Nachfolgenutzungen und Stilllegungsmaßnahmen im Fokus stehen. Die Darstellung erfolgt gemäß Bundesberggesetz (BBergG), insbesondere § 48 BBergG zur Wiedernutzbarmachung, sowie den landesplanerischen Festlegungen im Landesentwicklungsplan Saarland zur Steuerung der bergbaulichen Flächennutzung und deren Nachfolgenutzung.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der bergbaulichen Betriebsfläche nach Art des Bergbaus (z.B. Steinkohle, Quarzsand, Kalkstein) und Betriebsart (Tagebau, Tiefbau, Halden) |
plan | Bezeichnung des Planwerks, in dem die bergbauliche Betriebsfläche ausgewiesen ist (Landesentwicklungsplan Saarland, Regionalplan, Bergbauplan) |
name | Offizielle Bezeichnung oder Name der bergbaulichen Betriebsfläche, oft nach Bergwerk, Zeche oder Abbaugebiet benannt |
status | Aktueller Betriebsstatus der bergbaulichen Fläche (z.B. aktiv, stillgelegt, in Rekultivierung, Nachfolgenutzung geplant) |
Gebiete für den Schutz des Wassers umfassen alle Bereiche, die dem qualitativen und quantitativen Schutz von Grund- und Oberflächenwasser dienen. Diese Gebiete schließen sowohl Wasserschutzgebiete zur Trinkwassergewinnung als auch Überschwemmungsgebiete und weitere wasserwirtschaftlich bedeutsame Flächen ein. In diesen Gebieten sind Nutzungen ausgeschlossen oder beschränkt, die eine Gefährdung der Wasserqualität oder des Wasserregimes bewirken könnten. Rechtliche Grundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Grundwasserverordnung (GrwV) und entsprechende Landeswassergesetze.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Wasserschutzgebiete nach Schutzfunktion (z.B. Trinkwasserschutz, Heilquellenschutz, Hochwasserschutz, Gewässerschutz) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Wasserschutzgebietsverordnung, Bewirtschaftungsplan), in dem das Gebiet für den Schutz des Wassers ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Gebiets für den Schutz des Wassers |
status | Rechtlicher Status des Wasserschutzgebiets (z.B. festgesetzt, vorläufig angeordnet, geplant, im Verfahren) |
Bereiche für den Braunkohleabbau umfassen Gebiete, die für die Gewinnung, Förderung, Aufbereitung und Lagerung von Braunkohle vorgesehen oder bereits genutzt werden. Diese Gebiete sind Teil der Rohstoffsicherung und -gewinnung im Rahmen der Raumordnung. Aufgrund des beschlossenen Kohleausstiegs bis 2038 werden diese Bereiche zunehmend auch Flächen für die Rekultivierung und Nachfolgenutzung umfassen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesberggesetz (BBergG), Raumordnungsgesetz (ROG) sowie dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG).
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Braunkohleabbaubereiche nach Nutzungsart (z.B. aktiver Tagebau, geplanter Abbau, Aufbereitungsanlagen, Rekultivierungsflächen) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Braunkohlenplan, Abschlussbetriebsplan), in dem der Braunkohleabbaubereich ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Braunkohleabbaubereichs (z.B. Tagebauname, Anlagenbezeichnung) |
status | Status des Braunkohleabbaubereichs (z.B. in Betrieb, genehmigt, stillgelegt, in Rekultivierung, beendet) |
Verbund der Waldlebensräume bezeichnet zusammenhängende oder durch Korridore verbundene Waldflächen, die speziell für den Schutz und die Entwicklung waldgebundener Arten und ihrer Lebensräume ausgewiesen sind. Diese Gebiete dienen der Sicherung der biologischen Vielfalt im Wald, dem Artenschutz und der Biotopvernetzung. Besondere Bedeutung haben sie für Zielarten wie die Wildkatze, aber auch für andere waldtypische Fauna und Flora. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bundeswaldgesetz (BWaldG) sowie entsprechenden Landesnaturschutz- und Waldgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Waldlebensräume nach Funktion und Zielarten (z.B. Wildkatzenlebensraum, Biotopverbund, Kerngebiet, Entwicklungsgebiet) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan, Biotopverbundplanung), in dem der Verbund der Waldlebensräume ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Waldlebensraum-Verbunds |
status | Planungsstand des Waldlebensraum-Verbunds (z.B. ausgewiesen, in Entwicklung, umgesetzt, geplant) |
Überschwemmungsbereiche bezeichnen Gebiete, die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis (HQ100) statistisch überflutet werden. Diese Bereiche dienen der hochwasservorsorgeorientierten Raumplanung und umfassen sowohl festgesetzte Überschwemmungsgebiete als auch überschwemmungsgefährdete Gebiete. Ziel ist die Minimierung von Hochwasserschäden durch entsprechende Flächenvorsorge und Nutzungsbeschränkungen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie den Landeswassergesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung des Überschwemmungsbereichs nach Gefährdungsgrad und rechtlichem Status (z.B. festgesetztes Überschwemmungsgebiet, überschwemmungsgefährdetes Gebiet, Hochwasserrisikogebiet) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Hochwasserrisikomanagementplan, Hochwassergefahrenkarte), in dem der Überschwemmungsbereich dargestellt ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Überschwemmungsbereichs (oft nach betroffenen Gewässern oder geografischen Bereichen benannt) |
status | Rechtlicher Status des Überschwemmungsbereichs (z.B. vorläufig gesichert, festgesetzt, in Überprüfung) |
Forstliche Vorzugsräume umfassen Bereiche, die aufgrund ihrer standörtlichen Bedingungen, Waldausstattung und Bedeutung für die Forstwirtschaft prioritär der forstlichen Nutzung dienen sollen. Diese Gebiete zeichnen sich durch günstige Voraussetzungen für Waldbewirtschaftung, Holzproduktion und die Erfüllung der verschiedenen Waldfunktionen aus. Sie umfassen sowohl bestehende Waldflächen als auch für die Aufforstung geeignete Bereiche. Forstliche Vorzugsräume erfüllen wichtige Funktionen für Holzproduktion, Naturschutz, Erholung, Klimaschutz und Wasserschutz. Sie sollen vorrangig der forstwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben und tragen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung bei. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundeswaldgesetz (BWaldG), Hessischen Waldgesetz sowie entsprechenden Raumordnungsplänen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der forstlichen Vorzugsräume nach Waldfunktionen (z.B. Nutzwald, Schutzwald, Erholungswald) und Waldtypen (Laub-, Nadel-, Mischwald) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Forsteinrichtungsplan), in dem der forstliche Vorzugsraum ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des forstlichen Vorzugsraums |
status | Zustand der forstlichen Nutzung (z.B. bewirtschaftet, unter Schutz, aufzuforsten, nachhaltig bewirtschaftet) |
Dieser Layer zeigt Bergbaufolgelandschaften in Sachsen, die durch den ehemaligen Braunkohle- und Erzbergbau geprägt sind. Diese Gebiete unterliegen besonderen Planungsbestimmungen zur Nachnutzung und Rekultivierung gemäß § 48 Bundesberggesetz (BBergG) und den Bestimmungen des Sächsischen Landesplanungsgesetzes. Die Darstellung erfolgt entsprechend den Festlegungen im Landesentwicklungsplan Sachsen und den Regionalplänen zur langfristigen Entwicklung dieser Bergbaufolgelandschaften.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Bergbaufolgelandschaft nach Art des ehemaligen Bergbaus (z.B. Braunkohle, Erz, Stein) und aktuellem Entwicklungsstand |
plan | Bezeichnung des zuständigen Planungsträgers oder Planwerks (Landesentwicklungsplan, Regionalplan), in dem die Bergbaufolgelandschaft ausgewiesen ist |
name | Offizielle Bezeichnung oder Name der Bergbaufolgelandschaft zur eindeutigen Identifikation |
status | Aktueller Planungs- und Entwicklungsstand der Bergbaufolgelandschaft (z.B. in Rekultivierung, abgeschlossen, geplant) |
Dieser Layer stellt die überregionalen Entwicklungsachsen in Hessen dar, die als lineare Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Raumentwicklung ausgewiesen sind. Diese Achsen verbinden Ober- und Mittelzentren miteinander und konzentrieren Siedlungs-, Infrastruktur- und Wirtschaftsentwicklung entlang leistungsfähiger Verkehrsverbindungen. Die Festlegung erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) und den Bestimmungen des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 zur Steuerung der Siedlungsentwicklung und Infrastrukturplanung.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Entwicklungsachse nach ihrer überregionalen Bedeutung und Funktion (z.B. Hauptachse, Nebenachse, europäische Verbindung) |
plan | Bezeichnung des Planwerks, in dem die überregionale Entwicklungsachse ausgewiesen ist (Landesentwicklungsplan Hessen, Regionalplan) |
name | Offizielle Bezeichnung der überregionalen Entwicklungsachse, oft benannt nach den verbundenen Zentren oder Regionen |
status | Planungsrechtlicher Status der Entwicklungsachse (z.B. Ziel der Raumordnung, Grundsatz der Raumordnung, in Aufstellung) |
Dieser Layer zeigt geplante Nebenverkehrsstrecken in Hessen, die als ergänzende Verkehrsinfrastruktur zur Erschließung und besseren Anbindung von Regionen vorgesehen sind. Diese Strecken haben eine geringere verkehrliche Bedeutung als Hauptverkehrsstrecken, sind aber wichtig für die regionale Erschließung und Daseinsvorsorge. Die Planung erfolgt entsprechend den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bundesverkehrswegeplans sowie des Landesverkehrsplans Hessen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der geplanten Nebenverkehrsstrecke nach Verkehrsträger (Straße, Schiene) und funktionaler Bedeutung im Verkehrsnetz |
plan | Bezeichnung des Planwerks oder der Planungsebene, in dem die Nebenverkehrsstrecke als Planung ausgewiesen ist (Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Verkehrsplan) |
name | Offizielle Bezeichnung oder Projektname der geplanten Nebenverkehrsstrecke zur eindeutigen Identifikation |
status | Aktueller Planungsstand der Nebenverkehrsstrecke (z.B. Voruntersuchung, Vorplanung, Planfeststellungsverfahren, baureif) |
Ausbaustrecken der Schiene umfassen geplante oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen zur Kapacitätserweiterung, Geschwindigkeitserhöhung oder technischen Modernisierung bestehender Eisenbahnstrecken. Diese Projekte dienen der Verbesserung der Schieneninfrastruktur für den Personen- und Güterverkehr und sind Teil der übergeordneten Verkehrsplanung. Rechtliche Grundlagen finden sich im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), Bundesverkehrswegeplan, sowie entsprechenden Planfeststellungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Ausbaustrecke nach Art des Ausbaus (z.B. zweigleisiger Ausbau, Elektrifizierung, Geschwindigkeitserhöhung, technische Modernisierung) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Landesverkehrsplan), in dem die Ausbaustrecke vorgesehen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung der Ausbaustrecke (z.B. Streckenbezeichnung, Projektnummer, Streckenverlauf) |
status | Planungs- und Umsetzungsstatus der Ausbaustrecke (z.B. in Planung, im Planfeststellungsverfahren, im Bau, abgeschlossen) |
Der Freiraumverbund umfasst ein zusammenhängendes System von Freiräumen, das der Sicherung und Entwicklung ökologischer Funktionen, der Erholungsvorsorge und dem Erhalt der Kulturlandschaft dient. Er verbindet wertvolle Landschaftsräume, Biotope und Erholungsgebiete miteinander und schafft funktionale Korridore für Flora und Fauna. Der Freiraumverbund trägt zur Klimaregulation, zum Bodenschutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie entsprechenden Landesplanungsgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Freiraumverbundkomponenten nach Funktion (z.B. Biotopverbund, Erholungsachse, Klimakorridor, Kulturlandschaftsschutz) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem der Freiraumverbund ausgewiesen ist |
name | Eindeutige Bezeichnung des Freiraumverbunds oder seiner Teilbereiche |
status | Planungsstand des Freiraumverbunds (z.B. ausgewiesen, in Entwicklung, umgesetzt, geplant) |
Gebiete für die Fischerei umfassen marine und limnische Wasserflächen, die für die fischereiliche Nutzung von besonderer Bedeutung sind. Diese Gebiete dienen der Sicherung traditioneller Fischereiwirtschaft, nachhaltiger Fischbestände und der Erhaltung von Laich- und Aufwuchsgebieten. Sie können sowohl Meeresgebiete der Küstenfischerei als auch Binnengewässer mit bedeutsamen Fischbeständen umfassen. In diesen Gebieten sind fischereiliche Belange bei anderen Nutzungen besonders zu berücksichtigen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Seefischereigesetz, Bundesfischereigesetz, entsprechenden Landesfischereigesetzen sowie der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Fischereigebiete nach Gewässertyp (z.B. Küstenfischerei, Binnenfischerei, Aquakultur) und Fischereiart (Erwerbsfischerei, Angelfischerei) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Fischereientwicklungsplan), in dem die Gebiete für Fischerei ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Gebiets für Fischerei |
status | Status des Fischereigebiets (z.B. traditionell genutzt, geschützt, reguliert, nachhaltig bewirtschaftet) |
Gebiete für die Landwirtschaft kennzeichnen Bereiche, die aufgrund ihrer Bodengüte, Agrarstruktur und klimatischen Verhältnisse für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet sind. Diese Gebiete dienen der Sicherung der Ernährungsgrundlagen und der Erhaltung einer funktionsfähigen Landwirtschaft als wichtiger Wirtschaftszweig. In diesen Gebieten sollen landwirtschaftliche Belange bei konkurrierenden Nutzungsansprüchen besonders berücksichtigt werden, ohne dass andere Nutzungen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Sie tragen zur Erhaltung der Kulturlandschaft und ländlichen Räume bei. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie entsprechenden Landesraumordnungsgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der landwirtschaftlichen Gebiete nach Bodenqualität, Nutzungsart (z.B. Ackerbau, Grünland, Sonderkulturen) und Bedeutung für die regionale Landwirtschaft |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Agrarstrukturentwicklungsplan), in dem die Gebiete für Landwirtschaft ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Gebiets für Landwirtschaft |
status | Status des landwirtschaftlichen Gebiets (z.B. intensiv genutzt, extensiv bewirtschaftet, strukturschwach, entwicklungsfähig) |
Gebiete für Leitungen kennzeichnen Bereiche, die für die Errichtung und den Betrieb von Leitungsinfrastrukturen wie Hochspannungsfreileitungen, Erdkabeln, Pipelines, Fernwärmeleitungen oder Telekommunikationsleitungen geeignet sind oder vorgesehen werden. Diese Gebiete dienen der räumlichen Koordination von Leitungstrassen und der Bündelung von Infrastrukturen zur Minimierung von Landschaftsbeeinträchtigungen. In diesen Gebieten sollen Leitungsvorhaben bevorzugt realisiert werden, um Synergieeffekte zu nutzen und Konflikte mit anderen Raumnutzungen zu vermeiden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechenden Fachgesetzen für die jeweiligen Leitungsarten.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Leitungsgebiete nach Art der Infrastruktur (z.B. Stromleitung, Gasleitung, Fernwärme, Telekommunikation) und Trassenführung (oberirdisch, unterirdisch) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Netzentwicklungsplan), in dem die Gebiete für Leitungen ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Gebiets für Leitungen |
status | Status des Leitungsgebiets (z.B. geplant, in Realisierung, bestehend, für Bündelung vorgesehen) |
Dieser Layer erfasst Gebiete für Naturschutz und Landschaftspflege in Mecklenburg-Vorpommern, die als raumordnerische Festlegungen in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen ausgewiesen sind und dem langfristigen Schutz und der Entwicklung von Natur und Landschaft dienen. Diese Gebiete werden nach § 8 Abs. 7 Nr. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) und dem Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt und haben zum Ziel, bedeutsame Lebensräume, Biotopverbundsysteme und charakteristische Landschaftsräume zu sichern. Die Ausweisung erfolgt in enger Abstimmung mit den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie unter Berücksichtigung europäischer Natura 2000-Gebiete nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie. Diese raumordnerischen Festlegungen entfalten gemäß § 4 ROG Bindungswirkung für nachgelagerte Planungsebenen und raumbedeutsame Vorhaben, wobei sie eine Steuerungsfunktion für die Entwicklung eines kohärenten Biotopverbunds nach § 21 BNatSchG übernehmen. Die Gebiete umfassen sowohl bereits bestehende Schutzgebiete als auch entwicklungsfähige Räume mit besonderem Potential für Naturschutz und Landschaftspflege. Sie dienen der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und tragen zur Erreichung der Umweltziele der EU-Biodiversitätsstrategie bei.
Attribut | Beschreibung |
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category | Das Attribut "category" klassifiziert die spezifische naturschutzfachliche Funktion oder den Schutztyp wie Biotopverbund, Artenschutz oder Landschaftsschutz entsprechend der raumordnerischen Zielsetzung. |
plan | Das Attribut "plan" dokumentiert das zugrundeliegende Regionale Raumentwicklungsprogramm oder Planwerk, in dem das Gebiet als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet festgelegt wurde. |
name | Das Attribut "name" enthält die offizielle Bezeichnung des Gebiets für Naturschutz und Landschaftspflege zur eindeutigen Identifizierung in den Planungsunterlagen. |
status | Das Attribut "status" gibt den Stand der Daten an. |
Gebiete für Tourismus umfassen Bereiche mit besonderen landschaftlichen, kulturellen oder infrastruktellen Voraussetzungen für die touristische Entwicklung und Nutzung. Diese Gebiete dienen der Sicherung und nachhaltigen Entwicklung des Tourismus als wichtiger Wirtschaftszweig, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Räumen und Küstenregionen. Sie können touristische Schwerpunktgebiete, Erholungsräume, Kur- und Badeorte sowie Bereiche für spezielle Tourismusformen umfassen. In diesen Gebieten sollen touristische Belange bei der Raumentwicklung besonders berücksichtigt und mit Naturschutz- und Landschaftspflegeanforderungen in Einklang gebracht werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG) sowie entsprechenden Landestourismusgesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Tourismusgebiete nach Tourismusart (z.B. Badetourismus, Naturtourismus, Kulturtourismus, Gesundheitstourismus) und Intensität der Nutzung |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Tourismusentwicklungskonzept), in dem die Gebiete für Tourismus ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Gebiets für Tourismus |
status | Entwicklungsstand des Tourismusgebiets (z.B. etabliert, in Entwicklung, geplant, saisonal genutzt) |
Gebiete für die Trinkwassersicherung umfassen Bereiche mit bedeutsamen Grundwasservorkommen und Oberflächengewässern, die für die gegenwärtige und zukünftige Trinkwasserversorgung von besonderer Bedeutung sind. Diese Gebiete dienen der langfristigen Sicherung der Wasserressourcen vor qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen durch konkurrierende Nutzungen. Sie können sowohl bestehende Wasserschutzgebiete als auch potentielle Gewinnungsgebiete für die Trinkwasserversorgung umfassen. In diesen Gebieten sollen wasserwirtschaftliche Belange bei allen Planungen und Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie entsprechenden Landeswassergesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Trinkwassersicherungsgebiete nach Wasserart (z.B. Grundwasser, Oberflächenwasser) und Schutzstatus (bestehende WSG, potentielle Gewinnungsgebiete) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Wasserschutzgebietsverordnung, Wasserversorgungskonzept), in dem die Gebiete für Trinkwassersicherung ausgewiesen sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Gebiets für Trinkwassersicherung |
status | Status der Trinkwassersicherung (z.B. festgesetzt, geplant, in Nutzung, als Reserve vorgehalten) |
Gebiete Hochwasser umfassen Bereiche, die bei Hochwasserereignissen überflutet werden können oder für den vorbeugenden Hochwasserschutz von Bedeutung sind. Diese Gebiete dienen der Hochwasservorsorge durch Flächensicherung für den natürlichen Wasserrückhalt, Retentionsräume und technische Hochwasserschutzmaßnahmen. Sie können Überschwemmungsgebiete, hochwassergefährdete Bereiche sowie Flächen für Hochwasserschutzanlagen umfassen. In diesen Gebieten sollen hochwasserverträgliche Nutzungen gefördert und hochwasserverstärkende Maßnahmen vermieden werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie entsprechenden Landeswassergesetzen.
Attribut | Beschreibung |
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category | Kategorisierung der Hochwassergebiete nach Gefährdungsgrad (z.B. HQ10, HQ100, HQextrem) und Funktion (Überschwemmungsgebiet, Retentionsraum, Risikogebiet) |
plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Hochwasserrisikomanagementplan, Hochwassergefahrenkarte), in dem die Gebiete Hochwasser dargestellt sind |
name | Eindeutige Bezeichnung des Gebiets Hochwasser |
status | Status des Hochwassergebiets (z.B. festgesetzt, vorläufig gesichert, kartiert, risikobehaftet) |
Dieser Layer erfasst Kernflächen des Biotopverbunds Offenland in Baden-Württemberg, die als zentrale Bausteine des landesweiten Biotopverbundsystems nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW) ausgewiesen sind. Diese Kernflächen stellen hochwertige, weitgehend unzerschnittene Lebensräume des Offenlands dar, die als Quellhabitate für die biologische Vielfalt fungieren und die Grundlage für einen funktionsfähigen Biotopverbund bilden. Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund Baden-Württemberg und berücksichtigt sowohl bestehende Schutzgebiete als auch wertvolle Biotope außerhalb des Schutzgebietssystems. Diese Kernflächen haben nach § 22 Abs. 2 NatSchG BW eine besondere Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und sind vorrangig zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfassen verschiedene Offenlandlebensräume wie Magerrasen, Feuchtwiesen, Heiden oder strukturreiche Agrarlandschaften mit hoher ökologischer Wertigkeit. Der Biotopverbund Offenland dient der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie und der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und ist ein wichtiges Instrument zur Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Landschaft.
Attribut | Beschreibung |
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category | Das Attribut "category" klassifiziert die spezifische Funktion oder Bedeutung der Kernfläche innerhalb des Biotopverbundsystems wie prioritäre Kernfläche oder ergänzende Kernfläche. |
typ | Das Attribut "typ" charakterisiert den vorherrschenden Lebensraumtyp oder Biotoptyp der Kernfläche wie Magerrasen, Feuchtgrünland oder strukturreiche Agrarlandschaft. |
Dieser Layer erfasst Kernräume des Biotopverbunds Offenland in Baden-Württemberg, die als großflächige, zusammenhängende Lebensraumkomplexe des Offenlands eine zentrale Funktion im landesweiten Biotopverbundsystem nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW) übernehmen. Diese Kernräume stellen räumlich umfangreichere Einheiten dar als die Kernflächen und umfassen mehrere miteinander vernetzte Lebensräume, die als stabile Populationszentren für charakteristische Offenlandarten fungieren und langfristig überlebensfähige Metapopulationen ermöglichen. Die Abgrenzung erfolgt auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund Baden-Württemberg unter Berücksichtigung funktionaler Zusammenhänge, Mindestgrößen für überlebensfähige Populationen und der räumlichen Verteilung hochwertiger Offenlandlebensräume. Diese Kernräume haben nach § 22 Abs. 2 NatSchG BW besondere Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und sind als Schwerpunkträume für Naturschutzmaßnahmen und ökologische Aufwertungen vorgesehen. Sie umfassen charakteristische Offenlandschaften wie strukturreiche Kulturlandschaften, großflächige Magerrasenkomplexe, Feuchtgebietssysteme oder extensiv genutzte Grünlandgebiete mit hoher Artenvielfalt. Die Kernräume dienen als räumliche Kulisse für die Förderung extensiver Landwirtschaft, Landschaftspflegemaßnahmen und die Umsetzung von Agrarumweltprogrammen zur Stärkung des Biotopverbunds.
Attribut | Beschreibung |
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category | Das Attribut "category" klassifiziert die spezifische Bedeutung oder den Rang des Kernraums innerhalb des hierarchischen Biotopverbundsystems wie überregionaler oder regionaler Kernraum. |
typ | Das Attribut "typ" charakterisiert den dominierenden Landschafts- oder Lebensraumtyp des Kernraums wie Kulturlandschaft, Magerrasenkomplex oder Feuchtgebietssystem. |
Dieser Layer erfasst Kernflächen des Gewässerbiotopverbunds in Baden-Württemberg, die als zentrale Bausteine des aquatischen und semiaquatischen Biotopverbundsystems nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW) ausgewiesen sind. Diese Kernflächen umfassen hochwertige Gewässerlebensräume und ihre unmittelbaren Uferbereiche, die als Quellhabitate für gewässergebundene Arten fungieren und die Grundlage für die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässersysteme bilden. Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund Baden-Württemberg und berücksichtigt sowohl die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie als auch die Ziele des Gewässerschutzes nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese Kernflächen haben nach § 22 Abs. 2 NatSchG BW besondere Bedeutung für den Erhalt und die Entwicklung der aquatischen Fauna und Flora und sind vorrangig zu erhalten und naturnah zu entwickeln. Sie umfassen verschiedene Gewässertypen wie naturnahe Fließgewässerabschnitte, Stillgewässer, Auen, Quellbereiche oder Feuchtbiotope mit hoher ökologischer Wertigkeit für gewässergebundene Arten. Der Gewässerbiotopverbund dient der Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit von Fließgewässern, der Vernetzung isolierter Gewässerlebensräume und der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für aquatische Ökosysteme.
Attribut | Beschreibung |
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category | Das Attribut "category" klassifiziert die spezifische Funktion oder Bedeutung der Kernfläche innerhalb des Gewässerbiotopverbunds wie prioritäre Gewässerkernfläche, Auenkernfläche oder Quellkernfläche entsprechend ihrer ökologischen Rolle im aquatischen Verbundsystem. |
Dieser Layer erfasst Kernräume des Gewässerbiotopverbunds in Baden-Württemberg, die als großflächige, zusammenhängende aquatische und semiaquatische Lebensraumkomplexe eine zentrale Funktion im landesweiten Gewässerbiotopverbundsystem nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW) übernehmen. Diese Kernräume stellen räumlich umfangreichere Einheiten dar als die Kernflächen und umfassen ganze Gewässersysteme mit ihren Auen, Zuflüssen und angrenzenden Feuchtlebensräumen, die als stabile Populationszentren für gewässergebundene Arten fungieren und langfristig überlebensfähige aquatische Lebensgemeinschaften ermöglichen. Die Abgrenzung erfolgt auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund Baden-Württemberg unter Berücksichtigung hydrologischer Einzugsgebiete, ökologischer Funktionsräume und der Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung des guten ökologischen Zustands der Gewässer. Diese Kernräume haben nach § 22 Abs. 2 NatSchG BW und § 31 WHG besondere Bedeutung für die Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Gewässerökosysteme und sind als Schwerpunkträume für gewässerökologische Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen. Sie umfassen charakteristische Gewässerlandschaften wie naturnahe Flussläufe mit ihren Auen, Seen mit naturnahen Uferzonen, Quellgebiete oder großflächige Feuchtgebietskomplexe mit hoher Bedeutung für die aquatische Biodiversität. Die Kernräume dienen als räumliche Kulisse für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Gewässerrenaturierung und die Förderung gewässerschonender Landnutzung.
Attribut | Beschreibung |
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category | Das Attribut "category" klassifiziert die spezifische Bedeutung oder den funktionalen Typ des Kernraums innerhalb des hierarchischen Gewässerbiotopverbunds wie Fließgewässer-Kernraum, Auen-Kernraum oder Stillgewässer-Kernraum entsprechend der dominierenden aquatischen Lebensraumfunktion. |
Dieser Layer erfasst geplante und realisierte Grünbrücken und andere Wiedervernetzungsmaßnahmen in Baden-Württemberg, die im Rahmen des Landes- und Bundeskonzepts zur Wiedervernetzung von Lebensräumen als prioritäre Maßnahmen zur Entschneidung der Landschaft ausgewiesen sind. Diese Wiedervernetzungsstrukturen dienen der Überwindung von Zerschneidungseffekten durch Verkehrsinfrastruktur und sind nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wichtige Bausteine zur Wiederherstellung und Entwicklung eines funktionsfähigen Biotopverbunds. Die Konzeption erfolgt auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans, der Länderinitiativen zur Lebensraumvernetzung und des Generalwildwegeplans Baden-Württemberg, wobei wissenschaftliche Erkenntnisse zu Wanderkorridoren, Migrationswegen und genetischen Austauschbeziehungen berücksichtigt werden. Diese Querungshilfen haben nach § 3 Bundesnaturschutzgesetz besondere Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und sind vorrangige Maßnahmen zur Defragmentierung der Landschaft im Sinne der EU-Strategie zur grünen Infrastruktur. Sie umfassen verschiedene Bauwerkstypen wie Grünbrücken über Autobahnen, Wildtunnel unter Verkehrswegen, ökologische Durchlässe oder renaturierte Gewässerunterführungen, die je nach Zielarten und topographischen Gegebenheiten konzipiert werden. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation zwischen Naturschutzbehörden, Straßenbauverwaltung und wird häufig durch EU-Förderprogramme und das Bundesprogramm Wiedervernetzung unterstützt.
Attribut | Beschreibung |
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category | Das Attribut "category" klassifiziert den Typ der Wiedervernetzungsmaßnahme wie Grünbrücke, Wildtunnel oder ökologischer Durchlass entsprechend der baulichen Ausführung und Zielarten. |
plan | Das Attribut "plan" dokumentiert das zugrundeliegende Planwerk wie Bundesverkehrswegeplan, Generalwildwegeplan oder regionales Vernetzungskonzept, in dem die Maßnahme verankert ist. |
name | Das Attribut "name" enthält die offizielle Bezeichnung oder Projektbezeichnung der Wiedervernetzungsmaßnahme zur eindeutigen Identifizierung. |
status | Das Attribut "status" gibt den Stand der Daten an. |