Die Dokumentation für dieses Cluster folgt in Kürze.
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Abfalldeponien. Erfasst werden Anlagen zur endgültigen Ablagerung von Abfällen oberhalb oder unterhalb der Erdoberfläche, einschließlich Hausmülldeponien, Industrieabfalldeponien, Sonderabfalldeponien, Bauschuttdeponien sowie Untertagedeponien. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 8.1 für Errichtung und Betrieb von Abfalldeponien. Schwellenwerte sind eine Aufnahmekapazität von 10 Tonnen Abfall pro Tag oder mehr oder eine Gesamtkapazität von 25.000 Tonnen oder mehr, ausgenommen Deponien für Inertabfälle. Die Genehmigung erfolgt durch Planfeststellung oder Plangenehmigung nach Paragraph 35 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung, bei kleineren Anlagen nach BImSchG.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
| last_modified | Datum der letzten Änderung. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
| gemeinde | Gemeinde der jeweiligen UVP. |
| stadt | Stadt de jeweiligen UVP. |
| gemarkung | Gemarkung der jeweiligen UVP. |
| flur | Flur der jeweiligen UVP. |
| flurstueck | Flurstücke der jeweiligen UVP. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Bauvorhaben, Fremdenverkehrs- und Freizeitanlagen, die ohne Bebauungsplan realisiert werden. Erfasst werden Projekte wie Einkaufszentren, großflächige Parkplätze, Hotelkomplexe, Feriendörfer, Freizeitparks, Golfplätze und Campingplätze. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 18, insbesondere Nummer 18.5 für Feriendörfer und Hotelkomplexe, Nummer 18.6 für Freizeitparks sowie Nummer 18.7 für Golfplätze. Diese Vorhaben werden im unbeplanten Innenbereich nach Paragraph 34 BauGB oder im Außenbereich nach Paragraph 35 BauGB genehmigt.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
| last_modified | Datum der letzten Änderung. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
| gemeinde | Gemeinde des jeweiligen UVP-Verfahrens. |
| stadt | Stadt des jeweiligen UVP-Verfahrens. |
| gemarkung | Gemarkung des jeweiligen UVP-Verfahrens. |
| flur | Flur des jeweiligen UVP-Verfahrens. |
| flurstueck | Flurstücke des jeweiligen UVP-Verfahrens. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Bergbau- und Abbauvorhaben sowie Anlagen zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid. Erfasst werden Tagebaue, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, Bergwerke für untertägigen Abbau, Bohrungen zur Gewinnung von Bodenschätzen sowie CCS-Anlagen zur geologischen CO2-Speicherung. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 1 für Bergbauvorhaben und Nummer 2 für CO2-Speicherung. Schwellenwerte richten sich nach der Abbaufläche, beispielsweise 10 Hektar für Tagebaue gemäß Nummer 1.1, oder nach der Fördermenge. Die Genehmigung erfolgt nach dem Bundesberggesetz oder bei CCS-Anlagen nach dem Kohlendioxid-Speicherungsgesetz.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
| last_modified | Datum der letzten Änderung. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
| gemeinde | Gemeinde der jeweiligen UVP. |
| stadt | Stadt de jeweiligen UVP. |
| gemarkung | Gemarkung der jeweiligen UVP. |
| flur | Flur der jeweiligen UVP. |
| flurstueck | Flurstücke der jeweiligen UVP. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Vorhaben aus der chemischen Industrie, Arzneimittelproduktion sowie Mineralölraffination und deren Weiterverarbeitung. Erfasst werden Anlagen zur Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln, Pharmazeutika, Raffinerien sowie Anlagen zur Verarbeitung von Mineralölerzeugnissen. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG, insbesondere Nummer 9 für integrierte chemische Anlagen und Raffinerien sowie Nummer 10 für sonstige Anlagen im chemischen Bereich. Genehmigungen erfolgen in der Regel nach BImSchG aufgrund der erheblichen Emissionen und des Gefahrenpotenzials dieser Anlagen.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
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| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Flurbereinigungsverfahren. Erfasst werden Maßnahmen zur Neuordnung ländlicher Grundstücke, bei denen land- und forstwirtschaftliche Flächen zusammengelegt, Wege- und Gewässernetze neu gestaltet sowie landschaftspflegerische Maßnahmen durchgeführt werden. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 17.2 für Flurbereinigungen ab einer Größe von 100 Hektar oder aus Nummer 17.3 für beschleunigte Zusammenlegungsverfahren ab 50 Hektar. Die Verfahren werden nach dem Flurbereinigungsgesetz durchgeführt und dienen der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
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| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben. Erfasst werden Projekte wie Erstaufforstungen, Rodungen, Umwandlungen von Wald, Flurbereinigungsverfahren, Bewässerungs- und Entwässerungsmaßnahmen sowie Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Tieren. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 17 für forstliche Vorhaben und Nummer 7 für landwirtschaftliche Anlagen. Schwellenwerte sind beispielsweise 10 Hektar für Erstaufforstungen gemäß Nummer 17.1 oder Flurbereinigungsverfahren ab 100 Hektar gemäß Nummer 17.2. Die Genehmigung erfolgt nach den jeweiligen Fachgesetzen wie Bundeswaldgesetz oder Flurbereinigungsgesetz.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
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| link | Link zur dargestellten UVP. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Vorhaben der Holzverarbeitung sowie Zellstoff- und Papierherstellung. Erfasst werden Anlagen zur Herstellung von Holzfaserplatten, Holzspanplatten, Sperrholz, Zellstoff, Papier und Pappe sowie Sägewerke. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 3 für Anlagen zur Herstellung von Zellstoff aus Holz oder ähnlichen Faserstoffen sowie Nummer 4 für integrierte Anlagen zur Herstellung von Papier und Pappe. Schwellenwerte richten sich nach der Produktionskapazität, beispielsweise 200 Tonnen luftgetrockneter Zellstoff pro Tag. Die Genehmigung erfolgt in der Regel nach BImSchG aufgrund möglicher Emissionen von Luftschadstoffen, Gerüchen und Abwässern.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
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| link | Link zur dargestellten UVP. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Vorhaben im Bereich der Kernenergie. Erfasst werden Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen wie Kernkraftwerke, Anlagen zur Erzeugung oder Bearbeitung von Kernbrennstoffen, Wiederaufarbeitungsanlagen, Zwischen- und Endlager für radioaktive Abfälle sowie Anlagen zur Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 11, wobei nahezu alle kerntechnischen Anlagen unabhängig von Schwellenwerten UVP-pflichtig sind. Die Genehmigung erfolgt nach dem Atomgesetz in Verbindung mit der Strahlenschutzverordnung, bei Endlagern zusätzlich nach dem Standortauswahlgesetz.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
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| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Anlagen zur Lagerung von Stoffen und Gemischen. Erfasst werden Lager für Mineralöl und petrochemische Erzeugnisse, Gase, gefährliche Stoffe, Düngemittel sowie chemische Erzeugnisse. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 12, wobei Schwellenwerte sich nach Art und Menge der gelagerten Stoffe richten. Beispielsweise sind oberirdische Tanklager ab 200.000 Tonnen Gesamtkapazität oder Lager für Stoffe der Störfall-Verordnung ab bestimmten Mengenschwellen UVP-pflichtig. Die Genehmigung erfolgt nach BImSchG unter Berücksichtigung der Störfall-Verordnung bei Betriebsbereichen mit gefährlichen Stoffen.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
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| link | Link zur dargestellten UVP. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Leitungsanlagen und vergleichbare Vorhaben. Erfasst werden Rohrleitungen zum Ferntransport von Gas, Öl oder Chemikalien, Hochspannungsfreileitungen, Erdkabel zur Höchstspannungsübertragung, Fernwärmeleitungen sowie Wasserleitungen. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 19, wobei Schwellenwerte sich nach der Länge der Leitung, dem Spannungsniveau bei Stromleitungen oder dem Durchmesser bei Rohrleitungen richten. Beispielsweise sind Höchstspannungsfreileitungen ab 110 Kilovolt und 15 Kilometer Länge gemäß Nummer 19.1 UVP-pflichtig. Die Genehmigung erfolgt nach dem Energiewirtschaftsgesetz, Bundesfernstraßengesetz oder durch Planfeststellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
| last_modified | Datum der letzten Änderung. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Vorhaben aus dem Bereich der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelproduktion sowie landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Erfasst werden Anlagen zur Schlachtung, Molkereien, Brauereien, Mühlen, Futtermittelwerke und Intensivtierhaltungsanlagen. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG, insbesondere Nummer 7.1 bis 7.4 für Tierhaltungsanlagen sowie Nummer 8 für Lebensmittel- und Futtermittelherstellung. Schwellenwerte sind beispielsweise 40.000 Plätze für Geflügel oder 2.000 Mastschweineplätze gemäß Nummer 7.1 UVPG Anlage 1.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
| last_modified | Datum der letzten Änderung. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Kunststoffen. Erfasst werden Anlagen zum Beschichten, Bedrucken, Kleben, Tränken oder Imprägnieren von Kunststoffoberflächen unter Verwendung organischer Lösungsmittel. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 10.16 für Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Stoffen, wobei Schwellenwerte sich nach dem Einsatz organischer Lösungsmittel richten, beispielsweise ab einem Verbrauch von 25 Tonnen pro Tag. Die Genehmigung erfolgt nach BImSchG aufgrund möglicher Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen in die Luft.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
| last_modified | Datum der letzten Änderung. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige sonstige Industrieanlagen, die nicht in spezifische Branchenkategorien fallen. Erfasst werden diverse Produktionsanlagen wie Anlagen zur Herstellung von Glas, Keramik, Baustoffen, Metallen, zur Oberflächenbehandlung, zur Behandlung von Zwischenprodukten sowie sonstige verarbeitende Betriebe. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus verschiedenen Nummern der Anlage 1 UVPG, insbesondere Nummer 5 für Eisen- und Stahlerzeugung, Nummer 6 für Nichteisenmetalle, Nummer 10 für chemische und sonstige Anlagen sowie Nummer 2 für mineralgewinnende und mineralverarbeitende Industrie. Schwellenwerte orientieren sich an Produktionskapazitäten oder Emissionswerten. Die Genehmigung erfolgt überwiegend nach BImSchG.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
| last_modified | Datum der letzten Änderung. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Stahl, Eisen und sonstigen Metallen. Erfasst werden Hochöfen, Stahlwerke, Gießereien, Schmiede-, Press- und Hammerwerke, Walzwerke, Anlagen zur Erzeugung von Nichteisenmetallen, Schmelzanlagen, Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen sowie mechanische Bearbeitungsbetriebe. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 5 für Anlagen zur Herstellung von Roheisen oder Stahl sowie Nummer 6 für Anlagen zur Gewinnung oder Schmelze von Nichteisenmetallen. Schwellenwerte richten sich nach Produktionskapazitäten, beispielsweise 2,5 Tonnen Roheisen oder Stahl pro Stunde. Die Genehmigung erfolgt nach BImSchG aufgrund erheblicher Emissionen von Luftschadstoffen, Abwässern und Lärm.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
| last_modified | Datum der letzten Änderung. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Anlagen zur Herstellung von Steinen und Erden, Glas, Keramik und Baustoffen. Erfasst werden Anlagen zur Herstellung von Zement, Kalk, Gips, Asphalt, Beton, Ziegeln, keramischen Erzeugnissen, Glas sowie zur Verarbeitung von Natursteinen und mineralischen Rohstoffen. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 2 für Anlagen zur Herstellung von Zement, Kalk und Magnesiumoxid sowie zur Herstellung von Glas und keramischen Erzeugnissen. Schwellenwerte richten sich nach Produktionskapazitäten, beispielsweise 500 Tonnen Zement pro Tag oder 20 Tonnen Glas pro Tag bei Bleikristall. Die Genehmigung erfolgt nach BImSchG aufgrund von Staub-, Lärm- und Geruchsemissionen.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
| last_modified | Datum der letzten Änderung. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Verkehrsvorhaben. Erfasst werden Projekte wie Bundesfernstraßen, Landes- und Kreisstraßen, Schienenwege, Straßenbahnen, Magnetschwebebahnen, Flughäfen, Seehäfen, Binnenhäfen, Wasserstraßen sowie Parkplätze und Omnibusbahnhöfe. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 14 für Straßenbauvorhaben, Nummer 15 für Schienenverkehrsvorhaben, Nummer 16 für Flugplätze sowie Nummer 13 für Wasserstraßen und Häfen. Schwellenwerte richten sich nach Art und Länge der Trasse, beispielsweise vierstreifiger Neubau von Bundesfernstraßen ab 5 Kilometer oder zweistreifiger Ausbau ab 10 Kilometer gemäß Nummer 14.3. Die Genehmigung erfolgt durch Planfeststellung nach Bundesfernstraßengesetz, Allgemeinem Eisenbahngesetz, Luftverkehrsgesetz oder Wasserstraßengesetz.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
| last_modified | Datum der letzten Änderung. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen. Erfasst werden Müllverbrennungsanlagen, Deponien, Anlagen zur chemisch-physikalischen Behandlung, biologische Behandlungsanlagen, Kompostierungsanlagen, Anlagen zur Lagerung von Abfällen, Schredderanlagen, Altölaufbereitungsanlagen sowie Anlagen zur Herstellung von Sekundärbrennstoffen. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 8 für Abfallentsorgungsanlagen. Schwellenwerte richten sich nach Art und Menge der behandelten Abfälle, beispielsweise Verbrennungsanlagen ab 3 Tonnen pro Stunde oder Deponien ab 10 Hektar oder 25.000 Tonnen Aufnahmekapazität pro Jahr gemäß Nummer 8.1 und 8.2. Die Genehmigung erfolgt nach BImSchG oder durch Planfeststellung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz unter Beachtung abfallrechtlicher Vorschriften.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
| last_modified | Datum der letzten Änderung. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige wasserwirtschaftliche Vorhaben. Erfasst werden Talsperren, Staustufen, Speicherbecken, Deiche, Anlagen zur Wasserentnahme und Wasserableitung, Gewässerausbau, Wasserkraftanlagen, Anlagen zur Grundwasseranreicherung, Abwasserbehandlungsanlagen, Hochwasserschutzmaßnahmen sowie Baggerarbeiten in Gewässern. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Anlage 1 UVPG Nummer 13, wobei Schwellenwerte sich nach Stauraum, Gewässerfläche oder Entnahmemenge richten. Beispielsweise sind Stauanlagen ab 10 Millionen Kubikmeter Stauraum, Gewässerausbau ab 5 Kilometer Länge oder Wasserkraftanlagen ab 10 Megawatt Leistung gemäß Nummer 13.1 bis 13.18 UVP-pflichtig. Die Genehmigung erfolgt durch Planfeststellung nach Wasserhaushaltsgesetz oder durch wasserrechtliche Erlaubnis.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| title | Titel der dargestellten UVP. |
| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des Vorhabens. Zulassungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Planfeststellung, bei denen die UVP integriert ist und mit der Zulassungsentscheidung endet. Negative Vorprüfungen sind Screening-Entscheidungen gemäß Paragraph 7 UVPG, die feststellen, dass keine umfassende UVP erforderlich ist. Raumordnungsverfahren prüfen raumbedeutsame Vorhaben auf Übereinstimmung mit Raumordnungszielen und Standorteignung. Linienbestimmungen legen den Trassenverlauf von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen vor der Planfeststellung fest. Ausländische Vorhaben betreffen Projekte in Nachbarstaaten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gemäß Paragraph 8 UVPG. Bauleitplanung umfasst kommunale Planungsverfahren nach BauGB mit Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 BauGB. |
| last_modified | Datum der letzten Änderung. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
Dieser Layer zeigt UVP-pflichtige Vorhaben aus den Bereichen Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie. Dazu gehören beispielsweise thermische Kraftwerke, Biomasse- und Biogas-Anlagen, Windenergieanlagen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen, bergbauliche Vorhaben wie Tagebaue und Steinbrüche sowie Anlagen zur Gewinnung fossiler Energieträger. Der Layer erfasst sowohl große industrielle Energieerzeugungsanlagen als auch Bergbauvorhaben, die aufgrund ihrer Größe, Leistung oder Flächeninanspruchnahme UVP-pflichtig sind.
| Attribut | Beschreibung |
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| status | Das Attribut Status beschreibt den Verfahrenstyp des jeweiligen Vorhabens. Zulassungsverfahren bezeichnen das eigentliche Genehmigungsverfahren, etwa nach BImSchG oder Planfeststellung, bei dem die Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil integriert ist und das mit der finalen Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens endet. Negative Vorprüfungen sind veröffentlichte Entscheidungen aus dem vorgeschalteten Screening-Prozess, in denen behördlich festgestellt wurde, dass für das geplante Vorhaben aufgrund fehlender erheblicher Umweltauswirkungen keine umfassende UVP durchgeführt werden muss. Raumordnungsverfahren sind der Zulassung vorgelagerte Planungsverfahren, die raumbedeutsame Vorhaben wie Trassen oder Großprojekte frühzeitig auf ihre Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung sowie auf Standorteignung überprüfen. Linienbestimmungen stellen ein verwaltungsinternes Verfahren zur Festlegung des konkreten Trassenverlaufs von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen dar, bei dem die Umweltverträglichkeit verschiedener Varianten bereits vor der detaillierten Planfeststellung geprüft wird. Ausländische Vorhaben umfassen Verfahren für Projekte in Nachbarstaaten, die grenzüberschreitende Umweltauswirkungen auf Deutschland haben können und bei denen deutsche Behörden sowie die Öffentlichkeit im Rahmen einer grenzüberschreitenden UVP beteiligt werden. Bauleitplanung bezeichnet kommunale Planungsverfahren für Flächennutzungs- und Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch, in denen eine Umweltprüfung durchgeführt wird, um die Belange des Umweltschutzes in die städtebauliche Abwägung einzubeziehen. |
| title | Titel der dargestellten UVP |
| description | Detaillierte Beschreibung der UVP. |
| link | Link zur dargestellten UVP. |