Die Dokumentation für dieses Cluster folgt in Kürze.
Dieser Layer stellt nachrichtlich übernommene bebaute Bereiche aus ungültigen Regionalplänen dar, die nicht mehr rechtsgültig sind, aber zu Dokumentationszwecken oder zur historischen Nachvollziehbarkeit der Regionalplanung aufbewahrt werden. Nachrichtliche Darstellungen im Sinne des § 7 Raumordnungsgesetz sind keine eigenständigen regionalplanerischen Festlegungen, sondern übernehmen Informationen aus anderen verbindlichen Planungen wie Flächennutzungsplänen oder aus tatsächlich vorhandenen Siedlungsstrukturen. Die bebauten Bereiche kennzeichnen bereits vorhandene Siedlungsflächen mit zusammenhängender Bebauung, die als Bestand in der Raumordnung berücksichtigt wurden, jedoch aufgrund der Ungültigkeit des zugrundeliegenden Regionalplans keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen. Für aktuelle Planungsvorhaben sollte ausschließlich auf die rechtsgültigen Regionalpläne zurückgegriffen werden, während dieser Layer lediglich als Archiv- und Referenzdatensatz dient. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Darstellung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den jeweiligen Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die Art des bebauten Bereichs, beispielsweise nach Nutzungstypen wie Wohnbauflächen, Gewerbeflächen oder gemischte Bauflächen. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem die nachrichtliche Darstellung des bebauten Bereichs übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des bebauten Bereichs, wie er im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Darstellung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt nachrichtlich übernommene Naturparke aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen, aber zur Dokumentation der historischen Regionalplanung vorgehalten werden. Naturparke sind nach § 27 BNatSchG einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die überwiegend Landschafts- oder Naturschutzgebiete sind und sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen. Die nachrichtliche Übernahme in Regionalpläne gemäß § 7 ROG dient der Information über großräumige Schutzgebiete, wobei die eigentliche Rechtsverbindlichkeit aus den jeweiligen Naturparkverordnungen der Länder resultiert. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, hat dieser Layer ausschließlich dokumentarischen Charakter und sollte für aktuelle Planungen nicht herangezogen werden. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Darstellung bildete das Raumordnungsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den Landesnaturschutzgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die Art oder Kategorie des Naturparks, beispielsweise nach seiner Schutzkategorie oder regionalen Bedeutung. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem die nachrichtliche Darstellung des Naturparks übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die offizielle Bezeichnung des Naturparks, wie sie in der ursprünglichen Naturparkverordnung und im Regionalplan verwendet wurde. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Darstellung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt nachrichtlich übernommene Siedlungsflächen aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zu Dokumentationszwecken vorgehalten werden. Siedlungsflächen sind nach dem Raumordnungsgesetz und den Landesplanungsgesetzen räumlich abgegrenzte Bereiche für Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder gemischte Nutzungen, die in der Regionalplanung als Siedlungsbereich ausgewiesen wurden. Die nachrichtliche Übernahme gemäß § 7 ROG erfolgte zur Information über bereits bestehende oder geplante Siedlungsentwicklungen, wobei die Darstellung aufgrund der Ungültigkeit des Regionalplans keine rechtliche Steuerungswirkung mehr entfaltet. Der Layer ermöglicht historische Vergleiche der Siedlungsentwicklung und dokumentiert frühere Planungsabsichten, sollte jedoch für aktuelle Planungsvorhaben nicht herangezogen werden. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Darstellung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die Art der Siedlungsfläche, beispielsweise nach Nutzungstypen wie Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Industrieflächen oder Gemeinbedarfsflächen. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem die nachrichtliche Darstellung der Siedlungsfläche übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen der Siedlungsfläche, wie sie im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Darstellung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorbehaltsgebiete für Erholung aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorbehaltsgebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 ROG Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen ist, ohne jedoch andere Nutzungen grundsätzlich auszuschließen. Vorbehaltsgebiete Erholung kennzeichnen Bereiche, die aufgrund ihrer landschaftlichen Qualität, ihrer naturräumlichen Ausstattung oder ihrer Erschließung für die landschaftsgebundene Erholung und den Tourismus besonders geeignet sind und bei Planungen vorrangig berücksichtigt werden sollten. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorbehaltsgebiets Erholung, beispielsweise nach Erholungstypen wie stille Erholung, aktive Erholung oder touristische Schwerpunkte. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorbehaltsgebiet Erholung übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorbehaltsgebiets Erholung, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorbehaltsgebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 ROG Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen ist. Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz kennzeichnen Bereiche, die für den vorbeugenden Hochwasserschutz, die Wasserrückhaltung oder als Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG von besonderer Bedeutung sind und bei raumbedeutsamen Planungen prioritär berücksichtigt werden sollten. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorbehaltsgebiets Hochwasserschutz, beispielsweise nach Funktionen wie Retentionsraum, Überschwemmungsgebiet oder hochwassergefährdeter Bereich. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorbehaltsgebiets Hochwasserschutz, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorbehaltsgebiete für kulturelle Sachgüter aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorbehaltsgebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 ROG Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen ist. Vorbehaltsgebiete für kulturelle Sachgüter kennzeichnen Bereiche mit besonderer kulturhistorischer, denkmalpflegerischer oder archäologischer Bedeutung, wie historische Kulturlandschaften, Bodendenkmäler, Sichtachsen zu Baudenkmälern oder archäologisch bedeutsame Fundstätten, die bei Planungen besonders zu berücksichtigen sind. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesdenkmalschutzgesetzen und Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorbehaltsgebiets für kulturelle Sachgüter, beispielsweise nach Typen wie Bodendenkmal, historische Kulturlandschaft, Sichtachse oder archäologisches Fundgebiet. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorbehaltsgebiet für kulturelle Sachgüter übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorbehaltsgebiets für kulturelle Sachgüter, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft aufgrund hohen Ertragspotenzials aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorbehaltsgebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 ROG Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen ist. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft aufgrund hohen Ertragspotenzials kennzeichnen Flächen mit besonders günstigen Bodenverhältnissen, hoher Bodenfruchtbarkeit oder günstigen klimatischen und topografischen Bedingungen, die für eine intensive landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet sind und vor nicht-landwirtschaftlicher Inanspruchnahme geschützt werden sollten. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen und den Grundsätzen der landwirtschaftlichen Bodennutzung zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorbehaltsgebiets für Landwirtschaft, beispielsweise nach Ertragspotenzial, Bodenqualität oder landwirtschaftlicher Nutzungsintensität. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorbehaltsgebiets für Landwirtschaft, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft aufgrund besonderer Funktionen aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorbehaltsgebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 ROG Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen ist. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft aufgrund besonderer Funktionen kennzeichnen Flächen, die über die reine Ertragsfunktion hinaus besondere Bedeutung für Kulturlandschaftspflege, Grünlanderhalt, Biotopverbund, Erosionsschutz, traditionelle Bewirtschaftungsformen oder andere spezifische landwirtschaftliche Funktionen besitzen. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen und landwirtschaftlichen Fachplanungen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorbehaltsgebiets für Landwirtschaft, beispielsweise nach besonderen Funktionen wie Grünlanderhalt, Kulturlandschaftspflege, Erosionsschutz oder Biotopverbund. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorbehaltsgebiets für Landwirtschaft, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorbehaltsgebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 ROG Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen ist. Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft kennzeichnen Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz, die Sicherung der biologischen Vielfalt, den Erhalt wertvoller Landschaftsstrukturen oder die Entwicklung ökologischer Verbundsysteme gemäß § 21 BNatSchG. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorbehaltsgebiets für Natur und Landschaft, beispielsweise nach Funktionen wie Biotopverbund, Artenschutz, Landschaftsschutz oder ökologische Ausgleichsräume. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorbehaltsgebiets für Natur und Landschaft, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorbehaltsgebiete für Wald aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorbehaltsgebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 ROG Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen ist. Vorbehaltsgebiete für Wald kennzeichnen Bereiche, die für die Erhaltung und Entwicklung von Waldflächen gemäß § 1 BWaldG besondere Bedeutung haben, beispielsweise für Klimaschutz, Wasserschutz, Bodenschutz, Erholung oder die Sicherung des Waldverbunds. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz und das Bundeswaldgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorbehaltsgebiets für Wald, beispielsweise nach Funktionen wie Klimaschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald oder Erholungswald. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorbehaltsgebiet für Wald übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorbehaltsgebiets für Wald, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorbehaltsgebiete zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorbehaltsgebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 ROG Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen ist. Vorbehaltsgebiete zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts kennzeichnen Bereiche, in denen durch gezielte Maßnahmen wie Biotopentwicklung, Wiederherstellung naturnaher Strukturen, Extensivierung der Landnutzung oder Renaturierung degradierter Flächen die ökologische Funktionsfähigkeit gemäß § 1 BNatSchG wiederhergestellt oder verbessert werden sollte. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorbehaltsgebiets, beispielsweise nach Entwicklungszielen wie Biotopentwicklung, Renaturierung, Extensivierung oder Wiederherstellung des Naturhaushalts. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorbehaltsgebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorbehaltsgebiets, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für Biotopverbund aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für Biotopverbund dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Kernflächen und Verbindungselementen des Biotopverbundsystems gemäß § 21 BNatSchG, um den Austausch zwischen Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen sowie die Ausbreitung und Wiederbesiedlung von Arten zu gewährleisten. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für Biotopverbund, beispielsweise nach Funktionen wie Kernfläche, Verbindungskorridor oder Trittsteinbiotop. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für Biotopverbund übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für Biotopverbund, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für Hochwasserschutz aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für Hochwasserschutz dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Flächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz, die Wasserrückhaltung und als Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG, um Hochwasserrisiken zu minimieren und Schadenspotenziale zu reduzieren. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für Hochwasserschutz, beispielsweise nach Funktionen wie Retentionsraum, Überschwemmungsgebiet oder hochwassergefährdeter Bereich. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für Hochwasserschutz übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für Hochwasserschutz, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für infrastrukturbezogene Erholung aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für infrastrukturbezogene Erholung dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Flächen für Erholungseinrichtungen mit baulicher Infrastruktur wie Campingplätze, Freizeitparks, Sportanlagen, Freibäder oder touristische Zentren, die über die landschaftsgebundene stille Erholung hinausgehen. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für infrastrukturbezogene Erholung, beispielsweise nach Einrichtungstypen wie Campingplatz, Freizeitpark, Sportanlage oder touristisches Zentrum. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für infrastrukturbezogene Erholung übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für infrastrukturbezogene Erholung, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für kulturelle Sachgüter aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für kulturelle Sachgüter dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Flächen mit herausragender kulturhistorischer, denkmalpflegerischer oder archäologischer Bedeutung wie Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften, Sichtachsen zu bedeutenden Baudenkmälern oder archäologische Fundstätten von besonderem wissenschaftlichem Wert. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesdenkmalschutzgesetzen und Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für kulturelle Sachgüter, beispielsweise nach Typen wie Bodendenkmal, historische Kulturlandschaft, Sichtachse oder archäologisches Fundgebiet. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für kulturelle Sachgüter übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für kulturelle Sachgüter, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für landschaftsbezogene Erholung aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für landschaftsbezogene Erholung dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Flächen für die naturnahe, stille Erholung in landschaftlich reizvollen Bereichen ohne bauliche Infrastruktur, wie Wandergebiete, naturnahe Erholungsräume oder landschaftlich besonders attraktive Bereiche für naturverträgliche Freizeitnutzung. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für landschaftsbezogene Erholung, beispielsweise nach Erholungstypen wie Wandergebiet, naturnaher Erholungsraum oder landschaftlich besonders wertvoller Bereich. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für landschaftsbezogene Erholung übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für landschaftsbezogene Erholung, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für Natur und Landschaft aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für Natur und Landschaft dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Bereichen mit herausragender Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, den Schutz wertvoller Ökosysteme oder die Entwicklung großräumiger ökologischer Verbundsysteme gemäß § 21 BNatSchG. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für Natur und Landschaft, beispielsweise nach Funktionen wie Biotopverbund, Artenschutz, Ökosystemschutz oder ökologische Vorrangfläche. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für Natur und Landschaft übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für Natur und Landschaft, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für Natura 2000 aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für Natura 2000 dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten des europäischen Schutzgebietsnetzwerks nach der FFH-Richtlinie 92/43/EWG und der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG sowie der Umsetzung der Schutz- und Erhaltungsziele gemäß § 32 BNatSchG. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets Natura 2000, beispielsweise nach Schutzgebietstypen wie FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet oder kombinierte Schutzgebiete. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet Natura 2000 übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets Natura 2000, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für regional bedeutsame Sportanlagen aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für regional bedeutsame Sportanlagen dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Flächen für überörtlich bedeutsame Sporteinrichtungen wie Stadien, Motorsportanlagen, Golfplätze, Pferdesportanlagen oder andere großflächige Sportinfrastrukturen, die über die kommunale Bedeutung hinausgehen. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie der regional bedeutsamen Sportanlage, beispielsweise nach Sporttypen wie Stadion, Motorsportanlage, Golfplatz oder Pferdesportanlage. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für regional bedeutsame Sportanlagen übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für regional bedeutsame Sportanlagen, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Flächen für den Abbau oberflächennaher Bodenschätze wie Kies, Sand, Ton, Naturstein oder andere mineralische Rohstoffe, die für die regionale Bauwirtschaft und Industrie von Bedeutung sind. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen und bergbaulichen Fachplanungen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für Rohstoffgewinnung, beispielsweise nach Rohstofftypen wie Kies, Sand, Ton, Naturstein oder andere mineralische Rohstoffe. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für Rohstoffgewinnung, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung ohne Ausschlusswirkung aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Diese Vorranggebiete wurden nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG festgelegt, jedoch ausdrücklich ohne die für Vorranggebiete typische Ausschlusswirkung gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungen, wodurch sie eine ähnliche Wirkung wie Vorbehaltsgebiete entfalteten. Die Gebiete dienten der Sicherung von Flächen für den Abbau oberflächennaher Bodenschätze wie Kies, Sand, Ton oder Naturstein, wobei andere Nutzungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen waren, sondern im Einzelfall abgewogen werden mussten. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für Rohstoffgewinnung, beispielsweise nach Rohstofftypen wie Kies, Sand, Ton oder Naturstein. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung ohne Ausschlusswirkung übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für Rohstoffgewinnung, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für Rohstoffsicherung aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für Rohstoffsicherung dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Lagerstätten mineralischer Rohstoffe für eine künftige Nutzung, ohne dass ein unmittelbarer Abbau erfolgte, um die langfristige Versorgung mit heimischen Rohstoffen zu gewährleisten und Lagerstätten vor einer dauerhaften Überbauung zu schützen. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen und bergbaulichen Fachplanungen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für Rohstoffsicherung, beispielsweise nach Rohstofftypen wie Kies, Sand, Ton oder Naturstein. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für Rohstoffsicherung übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für Rohstoffsicherung, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für Schifffahrt aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für Schifffahrt dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Wasserstraßen, Schifffahrtswegen, Hafenbereichen und schifffahrtsbezogenen Infrastrukturen zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Wasserstraßennetzes und des Güter- und Personentransports auf dem Wasserweg. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit dem Bundeswasserstraßengesetz und den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für Schifffahrt, beispielsweise nach Funktionen wie Wasserstraße, Hafenbereich, Schifffahrtsweg oder nautische Infrastruktur. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für Schifffahrt übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für Schifffahrt, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für Tourismusschwerpunkte aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für Tourismusschwerpunkte dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Flächen für regional bedeutsame touristische Entwicklungen, Erholungszentren, Kurorte, Ferienparks oder andere touristisch bedeutsame Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für Tourismusschwerpunkte, beispielsweise nach touristischen Schwerpunkten wie Kurort, Ferienpark, Erholungszentrum oder Tourismusregion. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für Tourismusschwerpunkte übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für Tourismusschwerpunkte, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für Trinkwasser aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für Trinkwasser dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Bereichen zur Trinkwassergewinnung, zum Schutz von Grundwasservorkommen und zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten gemäß § 51 WHG, um die öffentliche Trinkwasserversorgung langfristig zu gewährleisten. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für Trinkwasser, beispielsweise nach Funktionen wie Wasserschutzgebiet, Trinkwassergewinnungsgebiet oder Grundwasserschutzbereich. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für Trinkwasser übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für Trinkwasser, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt Vorranggebiete für Trinkwasser mit Heilquellen aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Vorranggebiete sind nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ROG Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen nicht vereinbar sind. Vorranggebiete für Heilquellen dienten der rechtlich verbindlichen Sicherung von Bereichen zur Gewinnung und zum Schutz von natürlichen Heilwässern gemäß § 51 WHG und den landesrechtlichen Heilquellenverordnungen, die sowohl für die Trinkwasserversorgung als auch für therapeutische Zwecke in Kurorten und Heilbädern von Bedeutung sind. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit den Heilquellenverordnungen und Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des Vorranggebiets für Heilquellen, beispielsweise nach Heilquellentyp, Schutzzonen oder therapeutischer Nutzung. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das Vorranggebiet für Heilquellen übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des Vorranggebiets für Heilquellen, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |
Dieser Layer stellt zentrale Siedlungsgebiete aus ungültigen Regionalplänen dar, die keine aktuelle Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und ausschließlich zur Dokumentation historischer Planungsstände dienen. Zentrale Siedlungsgebiete wurden nach § 2 Absatz 2 Nr. 2 ROG als Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung festgelegt und dienten der Konzentration von Wohn-, Arbeits- und Versorgungsfunktionen in zentralen Orten gemäß dem System der zentralörtlichen Gliederung. Diese Gebiete waren Teil einer gesteuerten Raumentwicklung zur Bündelung von Infrastruktur, zur Vermeidung von Zersiedelung und zur Stärkung funktionsfähiger Siedlungsstrukturen mit guter Verkehrsanbindung und ausreichender Daseinsvorsorge. Da der zugrundeliegende Regionalplan ungültig ist, entfaltet die Darstellung keine Rechtswirkung mehr und dient lediglich als Archivdatensatz für historische Planungsvergleiche. Die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Festlegung bildete das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit den Landesplanungsgesetzen zum Zeitpunkt der Planaufstellung.
| Attribut | Beschreibung |
|---|---|
| category | Dieses Attribut klassifiziert die spezifische Kategorie des zentralen Siedlungsgebiets, beispielsweise nach Hierarchiestufe wie Oberzentrum, Mittelzentrum oder Grundzentrum. |
| plan | Das Attribut gibt die Bezeichnung des ungültigen Regionalplans an, aus dem das zentrale Siedlungsgebiet übernommen wurde. |
| name | Dieses Attribut enthält die spezifische Bezeichnung oder den Namen des zentralen Siedlungsgebiets, wie es im ursprünglichen Regionalplan benannt war. |
| status | Das Attribut dokumentiert den Rechtsstatus der Festlegung und kennzeichnet diese explizit als ungültig oder außer Kraft. |
| source | Dieses Attribut gibt die Quelle oder den Ursprung der Daten an, beispielsweise die zuständige Regionalplanungsbehörde oder das Datum der ursprünglichen Planaufstellung. |