Dieses Cluster enthält raumbedeutsame Festlegungen aus dem Entwurf des Landesentwicklungsplans, darunter Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu Themen wie Natur, Rohstoffgewinnung, Wassergewinnung, Verkehr und Wirtschaft. Alle enthaltenen Layer befinden sich noch im Aufstellungsverfahren und sind noch nicht rechtsgültig.
Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems sichern und entwickeln zusammenhängende Strukturen von Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen. Diese Gebiete dienen der Vernetzung isolierter Biotope durch Wanderkorridore und Trittsteinbiotope, um den genetischen Austausch zwischen Populationen zu ermöglichen und die biologische Vielfalt langfristig zu erhalten. Im Unterschied zu Vorranggebieten entfalten Vorbehaltsgebiete keine strikte Ausschlusswirkung, ihnen ist jedoch bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 21 zum Biotopverbund, sowie im Raumordnungsgesetz (ROG) und den entsprechenden Landesplanungsgesetzen.
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Vorbehaltsgebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |
Vorbehaltsgebiete für Kultur und Denkmalpflege sichern und schützen Bereiche mit bedeutsamen Kulturlandschaften, Bodendenkmälern, Baudenkmälern sowie historisch gewachsenen Siedlungs- und Nutzungsstrukturen. Diese Gebiete dienen der Bewahrung des kulturellen Erbes und der Unversehrtheit historisch wertvoller Landschafts- und Ortsbereiche. Im Unterschied zu Vorranggebieten entfalten Vorbehaltsgebiete keine strikte Ausschlusswirkung, ihnen ist jedoch bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen. Planungen und Maßnahmen, die das kulturelle Erbe oder den Denkmalbestand erheblich beeinträchtigen, sollen vermieden werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), den entsprechenden Landesplanungsgesetzen sowie in den Denkmalschutzgesetzen der Länder.
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie des Vorbehaltsgebiets |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Vorbehaltsgebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |
Vorbehaltsgebiete für Tourismus sichern und entwickeln Räume mit besonderer Bedeutung für die touristische Nutzung, Erholung und den Fremdenverkehr. Diese Gebiete dienen dem Erhalt und der Stärkung touristischer Infrastrukturen, Landschaftspotenziale und Erholungsräume. Im Unterschied zu Vorranggebieten entfalten Vorbehaltsgebiete keine strikte Ausschlusswirkung, ihnen ist jedoch bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen. Planungen und Maßnahmen, die die touristische Entwicklung und Erholungsfunktion erheblich beeinträchtigen, sollen vermieden werden. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG) sowie den entsprechenden Landesplanungsgesetzen.
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie des Vorbehaltsgebiets |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Vorbehaltsgebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |
Vorbehaltsgebiete für die Wassergewinnung sichern Bereiche, die für die öffentliche Trinkwasserversorgung und die Gewinnung von Grundwasser von besonderer Bedeutung sind. Diese Gebiete dienen dem Schutz von Grundwasservorkommen, Einzugsbereichen von Wassergewinnungsanlagen sowie Bereichen mit hohem Grundwasserdargebot vor konkurrierenden und beeinträchtigenden Nutzungen. Im Unterschied zu Vorranggebieten entfalten Vorbehaltsgebiete keine strikte Ausschlusswirkung, ihnen ist jedoch bei der Abwägung mit raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den entsprechenden Landeswassergesetzen.
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie des Vorbehaltsgebiets |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Vorbehaltsgebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |
Vorranggebiete für den Hochwasserschutz sichern Flächen, die für die Retention, den schadlosen Abfluss und den vorbeugenden Hochwasserschutz von besonderer Bedeutung sind. In diesen Gebieten hat der Hochwasserschutz Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die die Hochwasserrückhaltung oder den Hochwasserabfluss beeinträchtigen, sind ausgeschlossen. Die Ausweisung dient der Umsetzung des vorbeugenden Hochwasserschutzes als Grundsatz der Raumordnung. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den entsprechenden Landeswassergesetzen.
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie des Vorranggebiets |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |
Vorranggebiete für militärische Nutzung sichern Flächen, die für Zwecke der Bundeswehr und der Landesverteidigung dauerhaft benötigt werden, wie Truppenübungsplätze, Standortübungsplätze, Kasernengelände sowie militärische Sperrgebiete. In diesen Gebieten hat die militärische Nutzung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die die militärische Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), den entsprechenden Landesplanungsgesetzen sowie im Landbeschaffungsgesetz (LBG).
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie des Vorranggebiets |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |
Vorranggebiete für Natur und Landschaft sichern und entwickeln Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt, die biologische Vielfalt und das Landschaftsbild. In diesen Gebieten hat der Schutz von Natur und Landschaft Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die den Naturhaushalt, schutzwürdige Biotope oder das charakteristische Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen, sind ausgeschlossen. Die Ausweisung dient der Umsetzung von Schutzzielen aus Natura-2000-Gebieten, Naturschutzgebieten sowie weiteren naturschutzfachlich wertvollen Bereichen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Raumordnungsgesetz (ROG) sowie den entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen.
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie des Vorranggebiets |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |
Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung sichern Flächen mit abbauwürdigen oberflächennahen Rohstoffvorkommen wie Sand, Kies, Ton oder Naturstein für eine geordnete Rohstoffversorgung. In diesen Gebieten hat die Rohstoffgewinnung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die eine spätere Rohstoffgewinnung dauerhaft ausschließen oder erheblich erschweren würden, sind ausgeschlossen. Die Ausweisung dient der langfristigen Sicherung heimischer Rohstoffvorkommen im öffentlichen Interesse. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), dem Bundesberggesetz (BBergG) sowie den entsprechenden Landesplanungsgesetzen.
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie des Vorranggebiets |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |
Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung Salz sichern Flächen mit abbauwürdigen Salzvorkommen, insbesondere Stein- und Kalisalz, für eine geordnete und langfristige Rohstoffversorgung. In diesen Gebieten hat die Salzgewinnung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die einen späteren Abbau der Salzvorkommen dauerhaft ausschließen oder erheblich erschweren würden, sind ausgeschlossen. Die Ausweisung dient der Sicherung strategisch bedeutsamer Rohstoffvorkommen im öffentlichen Interesse. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), dem Bundesberggesetz (BBergG) sowie den entsprechenden Landesplanungsgesetzen.
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie des Vorranggebiets |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |
Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung sichern Flächen mit abbauwürdigen oberflächennahen Rohstoffvorkommen wie Sand, Kies, Ton oder Naturstein für eine geordnete Rohstoffversorgung. In diesen Gebieten hat die Rohstoffgewinnung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die eine spätere Rohstoffgewinnung dauerhaft ausschließen oder erheblich erschweren würden, sind ausgeschlossen. Die Ausweisung dient der langfristigen Sicherung heimischer Rohstoffvorkommen im öffentlichen Interesse. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), dem Bundesberggesetz (BBergG) sowie den entsprechenden Landesplanungsgesetzen.
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie des Vorranggebiets |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |
Vorranggebiete für Wassergewinnung sichern Flächen, die für die öffentliche Trinkwasserversorgung und die Gewinnung von Grundwasser von herausragender Bedeutung sind. In diesen Gebieten hat die Wassergewinnung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die Grundwasservorkommen gefährden, Einzugsbereiche von Wassergewinnungsanlagen beeinträchtigen oder die Wassergewinnung dauerhaft ausschließen würden, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den entsprechenden Landeswassergesetzen.
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie des Vorranggebiets |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |
Die Dokumentation für diesen Layer folgt in Kürze.
Vorrangstandorte für landesbedeutsame Verkehrsanlagen sichern Flächen und Standorte, die für die Entwicklung, den Ausbau oder den Neubau von Verkehrsinfrastrukturen mit landesweiter Bedeutung vorgesehen sind, wie Güterverkehrszentren, Umschlaganlagen oder multimodale Verkehrsknoten. An diesen Standorten hat die verkehrliche Nutzung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Planungen und Maßnahmen, die einer verkehrlichen Entwicklung dauerhaft entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG), dem Fernstraßengesetz (FStrG) sowie den entsprechenden Landesplanungsgesetzen.
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie des Vorranggebiets |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Vorranggebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |
Schwerpunkträume für die Landwirtschaft kennzeichnen Bereiche, in denen die landwirtschaftliche Nutzung aufgrund besonders hochwertiger Böden, günstiger Produktionsbedingungen oder struktureller Bedeutung für die regionale Agrarwirtschaft im besonderen Maße zu erhalten und zu entwickeln ist. Diese Räume dienen der Sicherung der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen und der Stärkung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. Bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ist der landwirtschaftlichen Nutzung besonderes Gewicht beizumessen. Rechtliche Grundlagen finden sich im Raumordnungsgesetz (ROG) sowie den entsprechenden Landesplanungsgesetzen.
Hinweis: Der Layer basiert auf dem Entwurf des Landesentwicklungsplans und ist noch nicht rechtsgültig. Die dargestellten Flächen können sich im weiteren Aufstellungsverfahren noch ändern. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesland und entstammt der Landesplanung.
| Attribut | Beschreibung |
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| category | Kategorie des Gebiets |
| plan | Bezeichnung des zugrundeliegenden Planwerks (z.B. Regionalplan, Landschaftsrahmenplan), in dem das Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist |
| name | Eindeutige Bezeichnung des Gebiets |
| status | Datum der Aktualisierung |
| data_source | Quelle |